SCHLESWIG, DEUTSCHLAND – Daniel Günther gewinnt vor Gericht gegen Nius. Das Portal wollte Aussagen aus einer Talkshow verbieten lassen. Die Richter lehnten den Eilantrag ab. Der Ministerpräsident sprach bei Markus Lanz als CDU-Politiker und nicht in seinem staatlichen Amt.
Streit um harte Worte bei Lanz
Daniel Günther war am 7. Januar 2026 zu Gast in der Sendung von Markus Lanz. Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein kritisierte dort das Internetportal Nius scharf. Er nannte die Seite einen Feind der Demokratie. Zudem sagte er, dass in den Artikeln oft nichts stimme.
Nius wollte diese Sätze vor Gericht stoppen. Die Betreiber reichten einen Eilantrag ein. Sie fanden die Aussagen ungerecht und forderten Unterlassung. Günther habe seine Pflicht zur Neutralität verletzt. Das Portal sah seinen Ruf durch den Politiker gefährdet.
Richter weisen den Antrag ab
Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied nun gegen das Portal. Die Richter lehnten den Wunsch nach einem Verbot ab. Günther darf seine Meinung weiter so sagen. Er handelte in der Show nicht als Chef der Regierung. Das ist der entscheidende Punkt in dem Urteil.
In einer Talkrunde sprechen Politiker meistens für ihre Partei. So sieht es das Gericht in diesem Fall. Günther vertrat dort die Ansichten der CDU. Er nutzte seinen Auftritt für eine politische Debatte. Deshalb musste er sich nicht neutral verhalten wie ein Staatsdiener.
Die zwei Rollen eines Politikers
Das Gericht trennt zwischen dem Amt und der Privatperson. Ein Ministerpräsident hat viele Aufgaben. Er leitet das Land und führt seine Partei an. Bei Markus Lanz trat er als Parteimann auf. Die Richter schauten sich den Zusammenhang der Sätze genau an.
Zwar sagte Günther in der Sendung, er sei als Ministerpräsident da. Doch das änderte die Meinung der Richter nicht. Man muss jede Aussage einzeln bewerten. Bei der Kritik an Nius ging es um Medienpolitik. Da darf ein Politiker auch mal deutlich seine Meinung sagen.
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Regeln vom höchsten Gericht
Die Richter in Schleswig folgten alten Regeln aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu schon früher Urteile gefällt. Regierungsmitglieder müssen neutral bleiben, wenn sie ihr Amt ausüben. Sie dürfen die Macht des Staates nicht gegen andere Parteien nutzen.
Aber auch Politiker in hohen Ämtern haben Rechte. Sie müssen Wahlkampf machen dürfen. Sonst hätten sie einen Nachteil gegenüber anderen. Wenn sie als Parteimitglied sprechen, gilt die Pflicht zur Neutralität nicht. Das gilt nun auch für den Streit mit dem Internetportal.
Wo die Neutralität enden muss
Es gibt klare Orte für neutrales Verhalten. Dazu gehören Pressekonferenzen in einem Ministerium. Auch auf der Internetseite der Regierung gelten strenge Regeln. Dort darf kein Politiker gegen Gegner schießen. Ein offizieller Staatsbesuch verlangt ebenfalls Zurückhaltung.
Ein Parteitag ist das genaue Gegenteil davon. Dort ist der Politiker ganz bei seiner Truppe. Er nutzt keine Mittel vom Staat für seine Rede. In der Talkshow ist die Lage oft nicht so eindeutig. Die Richter müssen dann prüfen, in welcher Funktion jemand eine Antwort gibt.
Wie es jetzt weitergeht
Das Urteil aus Schleswig ist noch nicht das Ende. Nius kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Dann muss eine höhere Instanz den Fall prüfen. Zudem läuft noch ein normales Verfahren in der Hauptsache. Der Streit könnte am Ende sogar bis nach Karlsruhe gehen.
Das Gericht hat die Sätze von Günther nicht inhaltlich geprüft. Es ging erst einmal nur um die Rolle des Sprechers. Ob die Worte die Pressefreiheit verletzen, blieb offen. Das müssten Richter erst klären, wenn sie Günthers Rede als amtliche Aussage einstufen würden.
Was denken Sie über Politik in Talkshows?
Politiker sitzen fast jeden Abend in einer Talkshow und streiten dort. Manchmal fallen dabei sehr harte Worte gegen andere Portale oder Parteien. Finden Sie es richtig, wenn ein Ministerpräsident so deutlich schimpft? Oder sollte er in jeder Sendung neutral bleiben?


