Bis zu 10 Jahre Haft nach Vorfall mit Wahlbox

😳 Urne geöffnet, Polizei eingeschaltet! Die Beschuldigte sagt, sie habe nur beweisen wollen, dass die Box gar nicht versiegelt war. Doch nun drohen Gefängnis, hohe Geldstrafen und ein jahrelanges Wahlverbot.

Bis zu 10 Jahre Haft nach Vorfall mit Wahlbox
The Pattaya News
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CHONBURI, THAILAND – Eine lokale Aktivistin hat nach dem Öffnen einer Wahlurne im Wahlbezirk Chonburi 1 öffentlich um Entschuldigung gebeten und jede strafbare Absicht zurückgewiesen. Ihr Fall wirft Fragen zur Sicherung der Wahlunterlagen und zum Umgang der Behörden mit kritischen Bürgern auf.

Umstrittene Aktion in Wahllagerhalle

Die Aktivistin Benjaporn Sukhsawang, Vertreterin von Anwohnern im Wahlbezirk 1, räumte bei einer Pressekonferenz ein, bei der jüngsten Parlamentswahl eine Wahlurne am Badmintonfeld der Stadtverwaltung Chonburi geöffnet zu haben.

Nach Darstellung der Behörden betrat sie das dortige Lager für Wahlurnen ohne Berechtigung und öffnete eine Box, woraufhin Wahlleiter Prayoon Wattanasiribunjong am 11. Februar 2026 Strafanzeige stellte.

Entschuldigung und Motiv der Transparenz

Vor Unterstützern und Mitstreiterinnen kniete Benjaporn nieder, entschuldigte sich und erklärte, sie habe die Urne weder beschädigen noch manipulieren wollen, sondern lediglich zeigen, dass diese entgegen Angaben der Wahlkommission nicht ordnungsgemäß versiegelt gewesen sei.

„Meine Absicht war allein zu demonstrieren, dass die Wahlurne nicht verschlossen oder versiegelt war, wie behauptet, ich wollte keine Gesetze verletzen oder Unterlagen schädigen“, sagte sie bei dem Auftritt.

Schwere Vorwürfe und mögliche Strafen

Die Strafanzeige stützt sich auf das Organische Gesetz über die Wahl der Abgeordneten B.E. 2561 (2018) und umfasst den Vorwurf des Öffnens, Beschädigens oder Unbrauchbarmachens von Wahlurnen oder Wahlunterlagen sowie Hausfriedensbruch.

Bei einer Verurteilung drohen ihr nach den genannten Bestimmungen 1 bis 10 Jahre Haft, Geldstrafen zwischen 20.000 und 200.000 Baht sowie ein Entzug des Wahlrechts von bis zu 20 Jahren.

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Verteidigungsstrategie und Gegenanzeigen

Trotz der massiven rechtlichen Risiken betonte Benjaporn, sie habe keine kriminelle Absicht gehabt und sei bereit, umfassend mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren und sich jederzeit bei der Polizei zu melden, sobald sie geladen werde.

Gemeinsam mit Unterstützern und Anwälten will sie die Polizeistation der Stadt Chonburi aufsuchen, um eine schriftliche Stellungnahme zu ihren Handlungen einzureichen und zugleich eine Gegenanzeige wegen angeblich falscher Anzeige gegen beteiligte Beamte zu stellen.

Kritik an Behörden und schleppenden Verfahren

Die Gruppe verwies zudem auf bereits zuvor eingereichte Beschwerden von Anwohnern gegen Staatsbedienstete wegen mutmaßlicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Wahlaufgaben, bei denen sie nur langsame Fortschritte der Ermittlungen sehen.

Dabei stellten sie die Frage, warum Anzeigen von Behörden gegen Bürger offensichtlich schneller bearbeitet würden als Beschwerden der Bevölkerung gegen Amtsträger, auch im Hinblick auf Vorschriften wie Paragraf 157 des Strafgesetzbuches zur Amtsverfehlung.

Anwalt zweifelt Versiegelung der Urnen an

Der Rechtsbeistand Noraset NahNongToom vom Lawyers’ Center for Human Rights erklärte, die Wahlurnen seien nach seiner Einschätzung nicht vollständig gemäß den Vorschriften versiegelt worden, etwa was das Unterschreiben von Siegeln betreffe.

Nach seiner Darstellung verschiebt ein solcher Verfahrensfehler die Verantwortung eher auf die zuständigen Wahlorgane, während Benjaporns Handeln darauf gezielt habe, auf Transparenzprobleme hinzuweisen, nicht auf eine strafbare Beeinflussung des Wahlvorgangs.

Politische Unabhängigkeit und öffentliche Debatte

Der Fall sorgt im Wahlbezirk Chonburi 1 angesichts öffentlicher Kritik am Wahlprozess und Forderungen nach Neuauszählungen in einzelnen Bereichen für zusätzliche Aufmerksamkeit.

Benjaporn wies kursierende Online-Gerüchte zurück, sie sei einer bestimmten Partei oder politischen Persönlichkeit nahestehend, und unterstrich, sie handle als politisch unabhängige Bürgerin allein aus Interesse an einem transparenten Wahlverfahren.

Transparenz oder Straftat – wie weit darf Protest gehen?

Eine geöffnete Wahlurne ist ein massiver Vorgang – unabhängig davon, ob dahinter Aktivismus oder kriminelle Absicht steckt. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Darf man Regeln brechen, um auf mögliche Missstände aufmerksam zu machen?

Während Behörden von einem schweren Wahlverstoß sprechen, sehen Unterstützer darin einen Versuch, Transparenz einzufordern. Gerade nach einer Wahl kann Vertrauen schnell bröckeln, wenn Zweifel an Abläufen entstehen.

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Quelle: The Pattaya News

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