BANGKOK, THAILAND – Die Wahlkommission hat Vorwürfe zurückgewiesen, QR- und Barcodes auf Stimmzetteln könnten das verfassungsrechtlich garantierte Wahlgeheimnis aushebeln, und sie als reines Instrument zur Betrugsbekämpfung dargestellt. Der Streit, ausgelöst durch Bedenken der Pheu-Thai-Partei nach der Wahl am 8. Februar, hat eine breitere Debatte über Transparenz und Integrität des Wahlprozesses entfacht.
Streit um Wahlgeheimnis
Die Pheu-Thai-Partei hatte am 13. Februar öffentlich angezweifelt, ob QR- und Barcodes auf Stimmzetteln mit dem Prinzip der geheimen Wahl vereinbar sind und mögliche verfassungsrechtliche Probleme ins Spiel gebracht.
Die Wahlkommission (EC) betonte dagegen, die Markierungen dienten ausschließlich dazu, Fälschungen zu verhindern und könnten nicht genutzt werden, um individuelle Stimmabgaben einer bestimmten Person zuzuordnen.
Erklärung der Wahlkommission
Bei einer Pressekonferenz am 13. Februar um 17.25 Uhr erklärten hochrangige EC-Vertreter, darunter Korrasit Charoen-in, Sub Lt Pasakorn Siripakayaporn, Kittipol Payakkhadejaphan und Worapong Ananchareonkit, die Codes seien durch EC-Verordnung Nr. 129 gedeckt.
Worapong erläuterte, die Kommission sei in speziellen Fällen befugt, Codes, Symbole oder Texte ohne Vorankündigung auf Stimmzettel zu drucken, um Fälschungen und sogenannte „ballot inflation“ zu verhindern.
Technische Nutzung der Codes
Nach EC-Angaben werden die QR- und Barcodes bereits im Druckprozess genutzt, um Daten zu erfassen, die Gesamtzahl der produzierten Stimmzettel zu überwachen und so Überdruck sowie Manipulation bei Bindung und Verpackung zu vermeiden, wobei jedes Heft 20 Stimmzettel enthält.
Gleichzeitig ermöglicht das System eine Nachverfolgung der Verteilung an Wahlvorstände und Bezirkswahlleiter, sodass bei Auffinden eines Stimmzettels außerhalb des vorgesehenen Prozesses zumindest der zuständige Wahlbezirk ermittelt werden kann.
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Keine Verbindung zu einzelnen Wählern
Worapong stellte klar, die Codes seien nicht mit persönlichen Daten verknüpft und könnten nicht offenlegen, für welche Partei oder welchen Kandidaten eine einzelne Person gestimmt habe.
Selbst wenn Bilder von Stimmzetteln im Umlauf seien, ließen sich daraus nach EC-Darstellung keine Rückschlüsse auf die Entscheidung eines bestimmten Wählers ziehen.
Umgang mit aufgetauchten Stimmzettelbildern
Die Kommission räumte ein, dass in sozialen Medien Fotos von Stimmzettel-Abschnitten aufgetaucht seien und dass Barcodes dort den jeweiligen Wahllokal-Code anzeigen könnten.
Da diese Stimmzettel jedoch noch in den Heften verblieben seien, lägen sie weiterhin in der Verantwortung der zuständigen Beamten und würden nun im Rahmen von Untersuchungen geprüft.
Sicherheit von Unterlagen und Auszählung
Sub Lt Pasakorn betonte, Stimmzettelabschnitte, gekennzeichnete Stimmzettel und Wählerverzeichnisse würden strikt getrennt und unter hoher Sicherheitsstufe verwahrt, sodass die Wahl vom 8. Februar nicht auf Einzelpersonen zurückgeführt werden könne.
Die Stimmenauszählung finde öffentlich mit Beobachtern und Parteivertretern statt, wobei Stimmzettel in gültige, ungültige und „keine Stimme“-Kategorien sortiert und anschließend gesichert eingelagert würden.
Grenzen einer möglichen Rückverfolgung
Auf die Frage, ob ein gescannter Barcode mit einer eindeutigen Nummer theoretisch mit unterschriebenen Stimmzettelabschnitten verknüpft werden könne, antwortete Worapong, dies sei aufgrund mehrschichtiger Sicherungen in der Praxis nicht möglich.
Er verwies zudem darauf, dass ein unbefugtes Öffnen von Wahlurnen eine strafbare Handlung darstelle und damit ein weiteres Hindernis für jede unzulässige Rückverfolgung bilde.
Unterschiedliche Stimmzettel und frühere Wahlen
Die EC erklärte, es seien drei Arten von Stimmzetteln für Wahl und Referendum eingesetzt worden, die wegen Zeitdruck von drei Druckereien mit jeweils unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen produziert werden mussten.
Für die Referendumsstimmzettel werden laut Worapong keine QR- oder Barcodes genutzt, doch existierten dort eigene, nicht offengelegte Nachverfolgungssysteme.
Politische Folgen und mögliche Klagen
Die Kommission erinnerte daran, dass QR-Codes bereits bei der Wahl 2023 in den Wahlkreisen zum Einsatz gekommen seien und dass online geteilte Stimmzettel entweder noch an Heften im Wahllokal befestigt oder während der Auszählung fotografiert worden seien, ohne dass die Wähler selbst dafür verantwortlich seien.
Pheu Thai hatte zuvor gewarnt, eine mögliche Verknüpfung von Barcodes mit unterschriebenen Abschnitten könne das Wahlgeheimnis verletzen und als Grundlage für rechtliche Schritte dienen, wozu die Partei eine Arbeitsgruppe einsetzte und auf ein mögliches Verfahren über den Ombudsmann zum Verfassungsgericht verwies.
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