Steuerfalle Kreditkarte: Vermeide diese häufigen Fehler als Expat

Als Langzeit-Resident in Thailand (z. B. mit Non-Immigrant-OA/OX-Visum oder Aufenthaltsgenehmigung) fragen sich viele Expats, ob Zahlungen mit einer deutschen Kreditkarte in Thailand steuerpflichtig sind.

Seit der Steuerreform vom 1. Januar 2024 (Dienstanweisung Nr. Paw 161/2566) gelten neue Regeln für ausländische Einkünfte, die nach Thailand „überwiesen“ werden. Dieser Artikel klärt, wie Kreditkartenzahlungen steuerlich behandelt werden, und gibt praktische Tipps, um gesetzeskonform zu handeln.

✅ Grundregel: Steuerpflicht ausländischer Einkünfte

Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Einkünfte aus dem Ausland, die nach Thailand „überwiesen“ werden, einkommensteuerpflichtig, unabhängig vom Jahr, in dem sie erzielt wurden. Dies gilt für Langzeit-Residents, die mehr als 180 Tage pro Jahr in Thailand verbringen. Ausnahmen:

  • Ersparnisse vor 2024: Nachweislich vor dem 1. Januar 2024 erwirtschaftete Gelder sind steuerfrei.
  • Kredite: Gelder aus Krediten gelten nicht als Einkommen und sind steuerfrei.

Die zentrale Frage ist, ob Kreditkartenzahlungen mit einer deutschen Kreditkarte als „Überweisung“ nach Thailand gelten und somit steuerpflichtig sind.

📌 Sind Kreditkartenzahlungen ein „Transfer“ nach Thailand?

Das thailändische Finanzamt (Revenue Department) stuft Zahlungen mit einer ausländischen Kreditkarte in Thailand grundsätzlich als „Überweisung“ ein, wenn die Gelder aus steuerpflichtigem Einkommen stammen (z. B. Renten, Dividenden, Mieteinnahmen). Das bedeutet:

  • Wenn Sie mit einer deutschen Kreditkarte in Thailand bezahlen und das zugrunde liegende Konto mit steuerpflichtigem Einkommen (z. B. Ihrer Rente oder Dividenden) gespeist wird, gilt dies als „Einfuhr“ des Einkommens nach Thailand.
  • Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob die Gelder auf dem Kreditkartenkonto aus steuerpflichtigem Einkommen (z. B. Rente, Kapitalgewinne) oder steuerfreien Mitteln (z. B. Ersparnisse vor 2024, Kredite) stammen.

Praktische Herausforderung

Die thailändischen Steuerbehörden haben noch keine detaillierten Richtlinien zur Nachverfolgung von Kreditkartenzahlungen veröffentlicht (Stand 2025). In der Praxis kann es schwierig sein, die Herkunft der Gelder nachzuweisen, insbesondere wenn das Kreditkartenkonto mit verschiedenen Einkünften und Ersparnissen gespeist wird. Ohne klare Nachweise können die Behörden davon ausgehen, dass die Zahlungen aus steuerpflichtigem Einkommen stammen.

📊 Beispiel: Steuerpflicht bei Kreditkartenzahlungen

Szenario: Rentner mit deutscher Kreditkarte

  • Situation: Sie erhalten eine monatliche Rente von 1.500 € (18.000 €/Jahr) auf ein deutsches Konto, das mit Ihrer Kreditkarte verknüpft ist. Sie nutzen die Kreditkarte in Thailand für Ausgaben von 50.000 THB/Monat (600.000 THB/Jahr, ca. 15.790 € bei 38 THB/€).
  • Steuerliche Behandlung:
    • Die 600.000 THB, die über die Kreditkarte in Thailand ausgegeben werden, gelten als „überwiesenes Einkommen“, da sie aus Ihrer Rente stammen.
    • Freibetrag: 190.000 THB (für Personen über 65 Jahre) (evtl. weitere Freibeträge).
    • Steuerpflichtiges Einkommen: 600.000 – 190.000 = 410.000 THB.

Steuerberechnung (progressive Steuersätze 2025):

EinkommensbereichSteuersatzSteuerbetrag
0–150.000 THB0 %0 THB
150.001–300.000 THB5 %150.000 THB × 5 % = 7.500 THB
300.001–500.000 THB10 %110.000 THB × 10 % = 11.000 THB
Gesamtsteuer 18.500 THB (ca. 487 €)

Mit DBA-Anrechnung:

  • Angenommen, die Rente wurde in Deutschland mit 200 € (ca. 7.600 THB) besteuert.
  • Anrechnung: 18.500 – 7.600 = 10.900 THB (ca. 287 €) Steuerlast in Thailand.

Szenario: Zahlung mit Ersparnissen vor 2024

  • Situation: Ihre Kreditkarte ist mit einem deutschen Konto verknüpft, das ausschließlich Ersparnisse enthält, die vor 2024 erwirtschaftet wurden (z. B. durch Kontoauszüge belegt).
  • Steuerliche Behandlung: Die Ausgaben in Thailand (z. B. 600.000 THB/Jahr) sind steuerfrei, da sie aus nachweislich steuerfreien Ersparnissen stammen.
  • Nachweis: Kontoauszüge, die belegen, dass die Gelder vor 2024 erwirtschaftet wurden, sind entscheidend.

🔐 Praktische Tipps für gesetzeskonforme Nutzung

  1. Separate Konten führen:
    • Verwenden Sie ein deutsches Konto ausschließlich für steuerfreie Ersparnisse (vor 2024) und ein separates Konto für steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Renten, Dividenden).
    • Verknüpfen Sie Ihre Kreditkarte mit dem Konto für Ersparnisse, um die Steuerpflicht zu minimieren.
  2. Nachweise aufbewahren:
    • Bewahren Sie Kontoauszüge, Steuerbescheide und Überweisungsbelege mindestens 5 Jahre auf, um die Herkunft der Gelder (z. B. Ersparnisse vor 2024) nachzuweisen.
    • Dokumentieren Sie den Zeitpunkt und die Quelle der Gelder, die auf das Kreditkartenkonto überwiesen werden.
  3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nutzen:
    • Wenn Ihre Kreditkartenzahlungen aus steuerpflichtigem Einkommen (z. B. Rente) stammen, können in Deutschland gezahlte Steuern gemäß Artikel 22 des DBA auf die thailändische Steuer angerechnet werden.
    • Stellen Sie sicher, dass Sie deutsche Steuerbescheide bereithalten, um die Anrechnung zu beantragen.
  4. Steuerberater konsultieren:
    • Bei regelmäßigen oder hohen Kreditkartenzahlungen (z. B. >1 Mio. THB/Jahr) ziehen Sie einen thailändischen Steuerberater hinzu, um die Steuererklärung korrekt abzugeben.
    • Ein Berater kann helfen, die Herkunft der Gelder klar zu dokumentieren und DBA-Anrechnungen zu nutzen.
  5. Vorsicht bei gemischten Konten:
    • Wenn Ihr Kreditkartenkonto sowohl steuerpflichtige Einkünfte als auch steuerfreie Ersparnisse enthält, kann das Finanzamt alle Zahlungen als steuerpflichtig werten, wenn die Herkunft nicht klar nachweisbar ist.
  6. Fristen beachten:
    • Die Steuererklärung (PND 90/91) für das Jahr 2025 muss bis zum 31. März 2026 eingereicht werden, wenn Sie steuerpflichtige Einkünfte nach Thailand „überwiesen“ haben (einschließlich Kreditkartenzahlungen).

✅ Ergebnis:

  • Steuerpflicht: Zahlungen mit einer deutschen Kreditkarte in Thailand gelten als „Überweisung“ und sind steuerpflichtig, wenn sie aus steuerpflichtigem Einkommen (z. B. Renten, Dividenden) stammen. Ersparnisse vor 2024 sind steuerfrei, wenn sie nachweisbar sind.
  • Optimierung: Führen Sie separate Konten für Ersparnisse und Einkünfte, um die Steuerpflicht zu minimieren. Nutzen Sie das DBA, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Nachweise: Kontoauszüge und Steuerbescheide sind entscheidend, um steuerfreie Zahlungen zu belegen.
  • Beratung: Bei komplexen Finanzen oder hohen Beträgen konsultieren Sie einen Steuerberater in Thailand.

🧾 Steuerpflicht von Kreditkartenzahlungen aus einem Kredit in Thailand

Als Expat oder Rentner in Thailand fragst du dich vielleicht: Wenn ich in Deutschland einen Kredit aufnehme und mit meiner deutschen Kreditkarte in Thailand bezahle, muss ich dafür Steuern zahlen? 👉Dieser Artikel klärt die Steuerpflicht gemäß dem thailändischen Steuerrecht (Stand 2025) und gibt dir praktische Tipps, um gesetzeskonform zu handeln.

✅ Grundregel: Steuerpflicht in Thailand

💥Aber: Ein Kredit ist kein Einkommen, sondern geliehenes Geld, das zurückgezahlt werden muss. Daher sind Zahlungen mit einer deutschen Kreditkarte, die aus einem Kredit stammen, in Thailand nicht steuerpflichtig💥

📌 Sind Kreditkartenzahlungen aus einem Kredit steuerpflichtig?

Steuerliche Behandlung

  • Ein Kredit ist kein Einkommen, sondern eine Schuld. Zahlungen mit einer deutschen Kreditkarte, die mit einem Kreditkonto verknüpft ist, gelten daher nicht als steuerpflichtige „Überweisung“ nach Thailand.
  • Wichtig: Du musst nachweisen können, dass die Gelder aus einem Kredit stammen, um Missverständnisse mit dem thailändischen Finanzamt zu vermeiden.

🚨 Mögliche Herausforderung

Wenn dein Kreditkartenkonto sowohl Kreditbeträge als auch steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Rente oder Dividenden) enthält, könnte das Finanzamt die Zahlungen als steuerpflichtig ansehen, wenn die Herkunft nicht klar dokumentiert ist.

📊 Beispiel: Kreditkartenzahlungen in Thailand

Szenario: Zahlungen mit Kreditgeld

  • Situation: Du nimmst in Deutschland einen Kredit von 20.000 € auf, der auf ein deutsches Konto überwiesen wird. Dieses Konto ist mit deiner Kreditkarte verknüpft. In Thailand gibst du 600.000 THB (ca. 15.790 € bei 38 THB/€) pro Jahr mit der Kreditkarte aus.
  • Steuerpflicht: Keine! Die 600.000 THB stammen aus einem Kredit, der kein Einkommen ist. Daher fällt keine Einkommensteuer in Thailand an.
  • Nachweis: Halte den Kreditvertrag und Kontoauszüge bereit, die zeigen, dass die Gelder aus dem Kredit stammen.

Szenario: Gemischtes Konto

  • Situation: Dein Kreditkartenkonto enthält sowohl Kreditbeträge (20.000 €) als auch deine monatliche Rente (1.500 €/Monat). Du gibst 600.000 THB/Jahr in Thailand aus.
  • Steuerpflicht: Das Finanzamt könnte die Zahlungen als steuerpflichtig werten, wenn du nicht nachweisen kannst, dass sie aus dem Kredit stammen. 😕 In diesem Fall:
    • Freibetrag: 190.000 THB (für Personen über 65 Jahre).
    • Steuerpflichtiges Einkommen: 600.000 – 190.000 = 410.000 THB.
    • Steuer:
      • 150.001–300.000 THB: 150.000 × 5 % = 7.500 THB
      • 300.001–410.000 THB: 110.000 × 10 % = 11.000 THB
      • Gesamt: 18.500 THB (ca. 487 €)
  • Lösung: Nutze ein separates Konto für den Kredit, um die Steuerpflicht zu vermeiden.

🔐 Praktische Tipps für gesetzeskonforme Nutzung

  1. Separates Konto führen:
    • Verknüpfe deine Kreditkarte mit einem deutschen Konto, das ausschließlich Kreditbeträge enthält. So kannst du klar belegen, dass deine Ausgaben in Thailand steuerfrei sind.
  2. Nachweise aufbewahren:
    • Speichere deinen Kreditvertrag, Kontoauszüge und Zahlungsbelege mindestens 5 Jahre. Diese belegen, dass die Gelder aus einem Kredit stammen und nicht steuerpflichtig sind.
  3. Steuerberater konsultieren:
    • Wenn du mehrere Einkünfte oder hohe Ausgaben (>1 Mio. THB/Jahr) hast, ziehe einen thailändischen Steuerberater hinzu, um die Nachweise korrekt zu dokumentieren.
  4. Vermeide gemischte Konten:
    • Mische keine steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. Rente, Dividenden) mit Kreditbeträgen auf demselben Konto, um Verwechslungen zu vermeiden.
  5. Fristen beachten:
    • Wenn du ausschließlich Kreditbeträge ausgibst, musst du keine Steuererklärung (PND 90/91) abgeben. Bei gemischten Geldern ist die Steuererklärung bis zum 31. März des Folgejahres (z. B. 31. März 2026 für 2025) einzureichen.

✅ Abschließend

  • Steuerpflicht: Zahlungen mit einer deutschen Kreditkarte, die aus einem in Deutschland aufgenommenen Kredit stammen, sind in Thailand nicht steuerpflichtig, da Kredite kein Einkommen sind.
  • Nachweise: Halte Kreditvertrag und Kontoauszüge bereit, um die Herkunft der Gelder zu belegen.
  • Optimierung: Nutze ein separates Konto für Kreditbeträge, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.
  • Beratung: Bei Unsicherheiten oder gemischten Geldern konsultiere einen Steuerberater in Thailand.

Mit diesen Tipps kannst du deine Kreditkarte in Thailand sorgenfrei nutzen und gesetzeskonform handeln! Für weitere Fragen wende dich an das thailändische Finanzamt (Revenue Department) oder einen spezialisierten Steuerberater.

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Ein Kommentar zu „Steuerfalle Kreditkarte: Vermeide diese häufigen Fehler als Expat

  1. Oh weia, welcher Rentner will sich das denn antun? Zumindest hat der Rentner dann ein wenig mit seiner Buchhaltung zu tun, soll ja auch Demenz verhindern geistig noch tätig zu sein.
    Belege sammeln, Einkünfte klar ordnen und die Einkommenssteuererklärung dann selbst anfertigen, wird Verkalkung und Altersdemenz vorbeugen.
    Für diese Therapie zahlt man dann halt eine Gebühr an das Thai Finanzamt.

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