Thailands Familienrecht: Väter im Rechtsvakuum

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In Thailand wirft die rechtliche Situation nach der Geburt eines Kindes viele Fragen auf – insbesondere für Väter, die Klarheit über ihre elterlichen Rechte suchen.

Besonders kompliziert wird es, wenn Väter bei der Geburt nicht verheiratet sind, aber später heiraten. Dann stellt sich die Frage, ob dadurch automatisch rechtliche Vaterschaft entsteht – oder ob weitere Schritte nötig sind.

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Ein wichtiger Aspekt der Debatte betrifft die Eintragung des Vaters auf der Geburtsurkunde

Wenn der Vater nach der Geburt heiratet, stellt sich die Frage, ob er dieselben rechtlichen Rechte hat, als wäre er zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet gewesen. Viele finden keine klaren Informationen, sodass ungewiss bleibt, ob ein Gerichtsverfahren notwendig ist oder ob das erst nach dem 7. Geburtstag des Kindes erledigt werden kann.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Thailand sehen vor, dass unverheiratete Eltern durch eine spätere Ehe die rechtliche Elternschaft etablieren können. Laut dem „Thailand Civil and Commercial Code“ kann ein Kind, das von einem Paar geboren wird, das nicht verheiratet ist, durch die Heirat der Eltern legitimiert werden.

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Das bedeutet, dass der Vater, der nach der Geburt heiratet, möglicherweise für seine Rechte kämpfen muss.

In vielen Fällen, vor allem bei Sorgerecht und Vormundschaft, ist das Familiengericht die richtige Anlaufstelle. Diese Regelungen sind besonders wichtig für Väter, die Eigentum im Namen ihres Kindes haben.

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Fällt die Beziehung zur Mutter auseinander, kann es problematisch werden, wenn der Vater nicht klar als rechtlicher Elternteil eingetragen ist. Dann stellen sich Fragen zu Immobilienübertragungen oder der Beantragung eines Reisepasses für das Kind, bei denen die rechtliche Stellung des Vaters entscheidend ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Anwesenheit beider Elternteile bei bestimmten Anträgen, z. B. bei der Beantragung eines thailändischen Passes für ein minderjähriges Kind.

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Diese Regelung unterstreicht die Bedeutung des gemeinsamen Sorgerechts in der Praxis und zeigt, wie wichtig es ist, alle rechtlichen Aspekte bei der Betreuung eines Kindes zu berücksichtigen.

Zusammenfassend: Die Heiratslage nach der Geburt kann erhebliche rechtliche Auswirkungen auf die Rechte des Vaters haben.

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Es ist ratsam, sich frühzeitig umfassend über die eigenen Rechte zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um eine klare und rechtlich sichere Basis für Betreuung und Wohl des Kindes zu schaffen.

VÄTER OHNE RECHTE? – THAILANDS FAMILIENRECHT UNTER DER LUPE

Ein Blick hinter die Paragraphen: Wenn biologische Vaterschaft allein nicht reicht

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Thailand gilt als familienfreundlich, doch für Väter unverheirateter Kinder stellt sich die Rechtslage überraschend kompliziert dar. Wer mit einer thailändischen Frau ein Kind bekommt, aber nicht verheiratet ist, hat nach thailändischem Recht keinerlei gesetzliche Vaterrechte – selbst wenn er biologischer Vater ist. Grundlage ist § 1546 des Thai Civil and Commercial Code (CCC), der eindeutig bestimmt:

„Das ehelich geborene Kind gilt als das Kind des Ehemanns der Mutter.“ (§ 1536 CCC)

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Ist das Paar bei der Geburt nicht verheiratet, gilt nur die Mutter als sorgeberechtigter Elternteil. Der Vater hat weder automatisch Sorgerecht noch eine gesetzlich anerkannte Beziehung zum Kind.

§ 1547 CCC – Die nachträgliche Legitimation durch Heirat

Eine spätere Heirat der Eltern nach der Geburt kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer „Legitimation“ führen. Nach § 1547 CCC gilt: „Ein uneheliches Kind wird als ehelich betrachtet, wenn die Eltern nach der Geburt heiraten und das Kind als ehelich anerkannt wird.“

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Doch Vorsicht: Die Hochzeit allein schafft nicht automatisch alle Rechte des Vaters. Das Gesetz verlangt eine formelle Anerkennung der Vaterschaft, entweder durch:

– freiwillige Anerkennung vor dem Bezirksamt (Amphoe) mit Zustimmung der Mutter, oder
– gerichtlichen Beschluss über die Vaterschaft gemäß § 1555 CCC.

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Gerichtliche Legitimation nach § 1555 CCC – Ein langwieriger Prozess

Ein Gericht kann die Vaterschaft feststellen, wenn einer der in § 1555 CCC genannten Umstände vorliegt:

  • DNA-Nachweis
  • Öffentliche Anerkennung durch den Vater
  • Beweise für das Zusammenleben mit der Mutter zur Zeit der Empfängnis
  • Zahlung für medizinische Kosten oder Kindesunterhalt

Diese gerichtliche Legitimation ist für viele Väter oft der einzige Weg, ihre Elternschaft rechtlich festzuschreiben. Das Verfahren ist zeitaufwendig, teuer und emotional belastend, besonders wenn die Mutter nicht kooperiert oder das Kind von einem anderen Mann aufgezogen wird.

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Geburtsurkunde: Keine Beweiswirkung für die Vaterschaft

Viele ausländische Väter glauben irrtümlich, dass die Erwähnung ihres Namens auf der thailändischen Geburtsurkunde automatisch zu Vaterrechten führt. Das ist falsch. In Thailand ist die Eintragung des Vaters rein deklaratorisch und keine rechtsverbindliche Anerkennung der Vaterschaft.

Nur eine erfolgreiche Legitimation (freiwillig oder gerichtlich) hat rechtliche Wirkung.

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Ohne Legitimation hat der Vater:

  • kein Sorgerecht
  • keine Unterhaltsansprüche
  • keinen Anspruch auf Aufenthalt oder Besuch beim Kind
  • keine erbrechtlichen Ansprüche (weder er noch das Kind)

Sorgerecht: Alleinige elterliche Gewalt bei der Mutter

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Gemäß § 1566 CCC liegt die elterliche Gewalt („Parental Power“) bei unehelich geborenen Kindern allein bei der Mutter, solange keine gerichtliche Entscheidung etwas anderes vorsieht. Selbst wenn das Kind später legitimiert wird, muss der Vater einen gesonderten Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen – wiederum vor einem Familiengericht.

Visum auf Grundlage des Kindes: Das Non-Immigrant „O“-Visum

Väter, die in Thailand bei ihrem Kind leben möchten, können ein spezielles Visum beantragen: das Non-Immigrant Visa „O“ mit Verweis auf die familiäre Beziehung zu einem thailändischen Kind.

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Erforderliche Voraussetzungen:

  • Nachweis der rechtlichen Vaterschaft (z. B. durch Legitimation oder Gerichtsbeschluss)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldeadresse in Thailand
  • Finanznachweis: 400.000 THB Guthaben auf einem thailändischen Konto seit mindestens 2 Monaten oder ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB (z. B. Rente, Arbeitseinkommen)

Das Visum wird für 90 Tage ausgestellt und kann jährlich verlängert werden. Eine 90-Tage-Meldung beim Immigration Office ist verpflichtend. Außerdem wird bei jeder Ausreise eine Re-Entry-Permit benötigt, um das Visum nicht zu verlieren.

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Arbeitsgenehmigung: Kein automatisches Recht durch Visum

Ein Visum allein erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Für jede berufliche Tätigkeit in Thailand – sei es angestellt oder selbstständig – benötigt der Vater eine Work Permit, ausgestellt durch das Ministry of Labour. Voraussetzungen:

  • gültiges Non-B-Visum (nicht O!) *
  • registrierter Arbeitgeber in Thailand
  • Steuer- und Sozialversicherungsnachweise
  • Arbeitsplatz, der einem Ausländer gesetzlich offensteht

Wichtig: Die Kombination „Visum wegen Kind“ + „Work Permit“ ist formal nicht möglich, außer in Sonderfällen (z. B. wenn das Unternehmen auch die Vaterschaft anerkennt oder der Vater später auf ein B-Visum umstellt).

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*Um mit einem Non-Immigrant O-Visum in Thailand eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen, gibt es wichtige Punkte zu beachten:

Grundsätzliches: Non-Immigrant O-Visum und Arbeit

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Das Non-Immigrant O-Visum wird primär für nicht-berufliche Zwecke erteilt, z. B. für familiäre Gründe (als Elternteil eines thailändischen Kindes) oder Ruhestand. Es berechtigt nicht automatisch zur Arbeit. Um legal arbeiten zu dürfen, ist eine Arbeitsgenehmigung nötig, die beim Department of Employment beantragt wird. Normalerweise wird diese mit einem Non-Immigrant B-Visum erteilt, da dieses für Arbeitszwecke gedacht ist.

Arbeitsgenehmigung mit einem Non-Immigrant O-Visum

Es ist theoretisch möglich, eine Arbeitsgenehmigung mit einem Non-Immigrant O-Visum zu beantragen, aber das ist nicht der Standardweg und hängt von mehreren Faktoren ab:

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  • Arbeitgeber-Unterstützung: Du benötigst einen Arbeitgeber, der den Antrag unterstützt und die erforderlichen Dokumente einreicht (Arbeitsvertrag, Firmendokumente, Steuerunterlagen).
  • Genehmigung der Behörden: Immigrationsbehörde und Arbeitsministerium müssen zustimmen. Das ist oft komplizierter, da das O-Visum nicht für Arbeit gedacht ist und Behörden ein B-Visum bevorzugen.
  • Visumstatus: Das O-Visum muss gültig sein und die Bedingungen für Verlängerung erfüllen (z. B. 400.000 THB Ersparnisse oder 40.000 THB monatliches Einkommen, Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehendem Vater).

In der Praxis wird die Kombination O-Visum + Arbeitsgenehmigung selten genehmigt. Manche Arbeitgeber oder Visumagenturen finden jedoch Wege, dies zu ermöglichen, besonders wenn familiäre Gründe (z. B. thailändisches Kind) vorliegen.

Praktische Schritte

Wenn du ein Non-Immigrant O-Visum hast und eine Arbeitsgenehmigung beantragen möchtest:

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  1. Finde einen Arbeitgeber, der die erforderlichen Dokumente bereitstellt (Arbeitsvertrag, Firmenregistrierung, Steuerunterlagen).
  2. Kontaktiere die Immigrationsbehörde (z. B. Government Center B, Chaengwattana, Bangkok) und frage, ob eine Arbeitsgenehmigung mit dem O-Visum möglich ist oder ein Wechsel zu B-Visum nötig ist.
  3. Beantrage die Arbeitsgenehmigung beim Department of Employment. Benötigt werden u. a.:
    • Gültiges O-Visum oder Verlängerung
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweise über Qualifikationen
    • Passkopien und Fotos
  4. Alternative: Falls abgelehnt, musst du möglicherweise ein Non-Immigrant B-Visum beantragen – in Thailand oder im Ausland (Botschaft/Konsulat).

Herausforderungen

  • Bürokratische Hürden: Behörden bevorzugen das B-Visum für Arbeitsgenehmigungen; O-Visum kann zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
  • Sorgerechtsnachweis: Als alleinerziehender Vater sind zusätzliche Dokumente nötig (Geburtsurkunde, notariell beglaubigtes Sorgerecht), um O-Visum zu verlängern und Arbeitsgenehmigung zu unterstützen.
  • Arbeitgeber: Nicht alle sind bereit, den Mehraufwand für O-Visum zu übernehmen, da der Prozess komplexer ist.

Empfehlung

Der einfachste und sicherste Weg zu einer Arbeitsgenehmigung ist, vor Arbeitsaufnahme ein Non-Immigrant B-Visum zu beantragen. Das verhindert spätere Probleme mit Immigration und Arbeitsministerium.

Fazit: Das Non-Immigrant O-Visum ist ideal für Väter mit thailändischem Kind, die in Thailand leben möchten, ohne zu arbeiten. Für Erwerbstätigkeit ist ein B-Visum plus Work Permit fast immer erforderlich.

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