Thailändische Steuergesetze verständlich

A house hanging from a string on top of a pile of money
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Der Verkauf eines Grundstücks oder Hauses in Thailand kann lukrativ sein, aber die Steuern und Gebühren können schnell zur Kostenfalle werden. Wer die thailändischen Gesetze kennt, spart bares Geld. Dieser Leitfaden erklärt detailliert, welche Kosten beim Grundstücksverkauf anfallen, wie sie berechnet werden und wie Sie Steuerfallen vermeiden. Alle Informationen basieren auf aktuellen thailändischen Vorschriften und sind für Verkäufer und Investoren optimiert.

Übertragungsgebühr (Transfer Fee)

Beim Verkauf eines Grundstücks fällt eine Übertragungsgebühr von 2 % an, berechnet auf den höheren Wert zwischen dem Verkaufspreis und dem amtlich geschätzten Wert des Grundstücks. Diese Gebühr wird vom Landamt erhoben und in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (oft 50/50), wobei die genaue Aufgabenverteilung im Kaufvertrag festgelegt werden kann.

Beispiel: Ein Grundstück wird für 5 Millionen THB verkauft, aber der geschätzte Wert beträgt 6 Millionen THB. Die Übertragungsgebühr beträgt 2 % von 6 Millionen THB = 120.000 THB. Bei einer 50/50-Aufteilung zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 60.000 THB.

Specific Business Tax (SBT) oder Stempelsteuer

Die Art der Steuer hängt von der Besitzdauer des Grundstücks ab:

Weniger als 5 Jahre Besitz: Es fällt die Specific Business Tax (SBT) von 3,3 % an (3 % Grundsteuer + 0,3 % kommunale Steuer), berechnet auf den höheren Wert (Verkaufspreis oder geschätzter Wert).

5 Jahre oder länger Besitz: Anstelle der SBT wird eine Stempelsteuer von 0,5 % erhoben, ebenfalls auf den höheren Wert.

Wichtig: SBT und Stempelsteuer schließen sich gegenseitig aus – es wird immer nur eine der beiden erhoben.

Beispiel: Bei einem Verkaufswert von 6 Millionen THB und weniger als 5 Jahren Besitz beträgt die SBT 3,3 % von 6 Millionen = 198.000 THB. Bei über 5 Jahren Besitz wären es nur 0,5 % = 30.000 THB (Stempelsteuer).

Quellensteuer (Withholding Tax, WHT)

Die Quellensteuer (WHT) ist eine Einkommenssteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf. Die Berechnung unterscheidet sich für Privatpersonen und Unternehmen:

Privatpersonen: Der Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis und zulässige Abzüge wie Renovierungskosten) wird den progressiven Einkommenssteuersätzen Thailands (0 %–35 %) unterworfen. Der Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen des Verkäufers ab. Längere Besitzdauer kann den steuerpflichtigen Gewinn durch Abzüge senken.

Unternehmen: Zahlen eine pauschale WHT von 1 % auf den höheren Wert (Verkaufspreis oder geschätzter Wert).

Beispiel für Privatpersonen: Ein Grundstück wurde für 4 Millionen THB gekauft und für 6 Millionen THB verkauft (Gewinn: 2 Millionen THB). Nach Abzügen (z. B. 500.000 THB für Renovierungen) beträgt der steuerpflichtige Gewinn 1,5 Millionen THB. Bei einem Steuersatz von 20 % (je nach Einkommensklasse) wären das 300.000 THB WHT.

Zusätzliche Gebühren

Neben den Hauptkosten können kleinere Gebühren anfallen:

Bearbeitungsgebühren: Beim Landamt fallen oft geringe Verwaltungsgebühren an, meist zwischen 200 und 500 THB, abhängig von der Transaktion.

Registrierungsgebühr für Mietverträge: Falls ein langfristiger Mietvertrag (>3 Jahre) eingetragen wird, fällt eine Gebühr von 1,1 % (1 % Registrierungsgebühr + 0,1 % Stempelsteuer) des Mietwerts an. Dies ist für Verkäufer meist irrelevant, es sei denn, das Grundstück ist vermietet.

Gesamtkosten: Was bleibt unterm Strich?

Die Gesamtkosten für den Verkäufer liegen typischerweise zwischen 3 % und 7 % des Verkaufswerts, abhängig von:

Besitzdauer: Kürzere Besitzdauer (SBT) führt zu höheren Kosten (ca. 6–7 %), längere Besitzdauer (Stempelsteuer) senkt die Kosten (ca. 3–4 %).

WHT-Berechnung: Privatpersonen zahlen je nach Gewinn und Steuerklasse mehr oder weniger als Unternehmen.

Gebührenaufteilung: Wenn der Käufer einen Teil der Übertragungsgebühr übernimmt, sinken die Kosten für den Verkäufer.

Beispielrechnung:

– Verkaufspreis: 6 Millionen THB (geschätzter Wert gleich).

– Besitz < 5 Jahre, Übertragungsgebühr geteilt (1 % Verkäuferanteil).

– Kosten: 1 % Übertragungsgebühr (60.000 THB) + 3,3 % SBT (198.000 THB) + WHT (z. B. 300.000 THB bei Privatperson) = ca. 558.000 THB (9,3 %, aber reduziert durch Gebührenaufteilung).

Praktische Tipps zur Kostenoptimierung

  • Mindestens 5 Jahre Besitz: Durch eine Besitzdauer von mindestens 5 Jahren vermeiden Sie die SBT und zahlen nur die günstigere Stempelsteuer.
  • Klarer Kaufvertrag: Legen Sie im Vertrag fest, wer welche Gebühren (z. B. Übertragungsgebühr) übernimmt, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
  • Ausnahmen prüfen: Transfers an Familienmitglieder oder der Verkauf eines Hauptwohnsitzes können von bestimmten Steuern befreit sein.
  • Professionelle Unterstützung: Ein lokaler Steuerberater oder Immobilienexperte kann helfen, die Kosten zu minimieren und rechtliche Risiken auszuschließen.

Kurzum: Der Immobilienverkauf in Thailand erfordert eine sorgfältige Planung, um Steuern und Gebühren zu minimieren. Mit den richtigen Strategien und fundiertem Wissen können Verkäufer ihre Erträge maximieren und rechtliche Herausforderungen meistern.

Bitte beachten Sie:

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Wenn Sie eigene Erfahrungen mit dem beschriebenen Thema gemacht haben, laden wir Sie ein, diese in der Kommentarfunktion mit anderen zu teilen. Der Austausch echter Fälle hilft oft mehr als jeder Paragraph.

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