Warum ich meine Rente nach Thailand mitnahm – und was ich vorher gern gewusst hätte
Als ich mit 63 das letzte Mal die Tür meines kleinen Reihenhauses in Köln zugemacht habe, wusste ich: Das ist kein Abschied auf Zeit. Es ist ein Aufbruch. Ein Schritt ins Ungewisse. Ich hatte keine Familie mehr in Deutschland, nur eine bescheidene gesetzliche Rente – und den Traum von einem würdevollen Lebensabend unter Palmen.
Was ich nicht hatte? Einen Plan.
Im November landete ich in Chiang Mai. 28 Grad, Smog in der Luft, der typische Straßenlärm – und ich mittendrin mit zwei Koffern, einem Rentenbescheid und ohne klare Vorstellung, was mich erwartet.
Ich beziehe eine gesetzliche Rente aus Deutschland und hoffte, dass die Überweisungen auch nach Thailand reibungslos funktionieren würden. Tatsächlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich ins Ausland, sofern alle erforderlichen Nachweise korrekt eingereicht werden.
Eine wichtige Voraussetzung hatte ich allerdings nicht ausreichend bedacht: Die jährliche Vorlage einer sogenannten „Lebensbescheinigung“, mit der man bestätigt, dass man noch lebt und im Ausland wohnt. Wird diese nicht rechtzeitig vorgelegt, wird die Rentenzahlung eingestellt.
Was ich gelernt habe: Die Lebensbescheinigung muss ordnungsgemäß bestätigt sein
In Chiang Mai traf ich Günter, 74 Jahre alt, ein erfahrener Rentner aus Heidelberg, der schon lange hier lebt. Er erklärte mir:
„Die Lebensbescheinigung kannst du bei verschiedenen Stellen bestätigen lassen – zum Beispiel bei der deutschen Botschaft, dem Konsulat oder auch bei der lokalen Behörde. In Thailand ist es üblich, dass die deutsche Botschaft die Bestätigung vornimmt.“
Das war eine wichtige Klarstellung für mich. Viele denken, man müsse die Bescheinigung bei der Immigration abstempeln lassen, was aber nicht korrekt ist. Entscheidend ist, dass die Bescheinigung amtlich bestätigt wird – sei es durch die deutsche Botschaft oder andere offizielle Stellen.
Ohne eine ordnungsgemäß bestätigte Lebensbescheinigung droht tatsächlich eine Einstellung der Rentenzahlung. Das war für mich ein echter Schock – doch mit der richtigen Information war das Problem schnell gelöst.
So habe ich mein Konto bei der Bangkok Bank eröffnet
Ohne Konto in Thailand geht nichts. Doch ich lernte schnell: Nicht jede Filiale macht es einem Ausländer leicht. In Chiang Mai winkte man mich zunächst ab – „kein Visum, kein Konto“.
Erst in einer größeren Filiale nahe dem Central Festival half mir ein englischsprachiger Mitarbeiter. Mit meinem Non-Immigrant-O-Visum, einer Meldebescheinigung vom Immigration Office und meinem Reisepass hatte ich am Ende Glück.
Wichtig:
– Nur bestimmte Filialen eröffnen Konten für Ausländer
– Man braucht meist ein Visum mit mind. 60 Tagen Gültigkeit
– Eine thailändische Telefonnummer wird fast immer verlangt
– Die Kontoführungsgebühren sind gering – ich zahle 300 Baht pro Jahr für meine Karte
Seitdem bekomme ich die Rente direkt auf mein Konto bei der Bangkok Bank. Der Umrechnungskurs? Solide. Man verliert kaum etwas.
Welche Visa-Probleme ich hatte – und wie ich sie löste
Mein erstes Visum war ein Touristenvisum – 60 Tage, einmal verlängerbar. Für einen Daueraufenthalt ungeeignet.
Ich dachte, ich könne einfach vor Ort „irgendwie verlängern“. Das war ein Irrtum. Die Immigration in Chiang Mai verwies mich auf die Regeln für das Non-Immigrant-O-Visum für Rentner:
– Mindestalter 50 Jahre
– Monatliche Einkünfte von 65.000 Baht nachweisbar oder ein Guthaben von 800.000 Baht
Ich hatte Glück: Durch meine deutsche Rente konnte ich die Einkünfte nachweisen. Aber der Nachweis muss ins Englische übersetzt und offiziell beglaubigt sein – die Botschaft in Bangkok hilft hier weiter.
Mein Rat: Wer dauerhaft in Thailand leben will, sollte sich spätestens nach drei Monaten um das richtige Visum kümmern. Am besten schon vorher.
Was ich über Krankenversicherung und Steuern lernte
In Thailand krankenversichert zu sein, ist keine Pflicht – aber ohne Versicherung lebt man gefährlich. Ich kannte einen Deutschen, der nach einem Unfall fast 20.000 Euro bezahlen musste.
Ich selbst habe mittlerweile eine internationale Krankenversicherung, die rund 120 Euro im Monat kostet. Für Notfälle zahlt sie zuverlässig – bei Zahnarzt oder Vorsorge eher nicht.
Und Steuern?
Viele glauben, man müsse seine Rente in Thailand versteuern. Das stimmt nur dann, wenn man als steuerlicher Resident gilt – also mehr als 180 Tage pro Jahr in Thailand lebt und die Rente direkt nach Thailand überwiesen wird.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand schützt die meisten Rentner. Aber: Die Rechtslage ändert sich ständig – deshalb empfehle ich ein Gespräch mit einem deutschsprachigen Steuerberater in Thailand.
Mein persönlicher Rat an andere Auswanderer
Wenn ich eins gelernt habe, dann das: Träume brauchen Vorbereitung. Ich bin nicht gescheitert – aber ich habe Lehrgeld bezahlt.
Ich hätte vieles leichter haben können, wenn ich vorher gewusst hätte:
– Wie wichtig offizielle Dokumente und Stempel in Thailand sind
– Dass deutsche Behörden oft nichts über thailändische Verfahren wissen
– Und dass man als Auswanderer nicht allein durchs Leben gehen sollte
Heute – fast drei Jahre später – bin ich angekommen. Ich habe eine kleine Wohnung, einen thailändischen Freundeskreis und mein Lieblingslokal am Ping-Fluss. Ich vermisse Köln kaum noch.
Mein Ausblick
Thailand ist nicht das Paradies, das viele sich vorstellen. Aber es kann ein guter Ort sein, um alt zu werden – wenn man sich vorbereitet, offen bleibt und rechtzeitig Rat einholt.
Ich bin nicht ausgewandert, weil ich Deutschland hasse. Ich bin gegangen, weil ich mir ein besseres Leben mit weniger Geld wünschte. Und diesen Wunsch habe ich mir erfüllt – trotz aller Hürden.
Redaktioneller Hinweis:
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastartikel, der von einem in Thailand lebenden Auswanderer verfasst wurde. Der Autor lebt seit mehreren Jahren dauerhaft in Chiang Mai und berichtet hier auf Grundlage seiner eigenen Erlebnisse und Erfahrungen mit der Deutschen Rentenversicherung sowie thailändischen Behörden.
Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine redaktionelle Darstellung der Wochenblitz-Redaktion handelt, sondern um die persönliche Perspektive eines Einzelnen. Inhaltliche Aussagen, insbesondere zu rechtlichen Abläufen, Behördenpraxis oder individuellen Anforderungen (wie etwa bei der Bestätigung der Lebensbescheinigung), können in Einzelfällen variieren oder sich durch neue Vorgaben ändern.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der geschilderten Erfahrungen ist ausschließlich der Autor selbst verantwortlich. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Anwendbarkeit im Einzelfall. Wir empfehlen grundsätzlich, sich bei Fragen zu Rentenzahlungen ins Ausland oder zur Lebensbescheinigung direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder die zuständige Auslandsvertretung zu wenden.



