Thailand-Aufenthalt: Meldepflicht verstehen

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Immigration Thailand

In Thailand verbringen viele Ausländer mehr als 90 Tage, sei es aus beruflichen, persönlichen oder Ruhestandsgründen. Eine zentrale gesetzliche Anforderung für Langzeitaufenthalte ist die 90-Tage-Meldung („90-Day Report“), die sicherstellt, dass die Einwanderungsbehörde über den aktuellen Wohnsitz von Ausländern informiert ist. Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Grundlagen, den Prozess, die Konsequenzen bei Nichteinhaltung und häufige Fragen, wie z. B. die Auswirkungen einer Ausreise auf die Frist.

Was ist die 90-Tage-Meldung?

Die 90-Tage-Meldung ist eine gesetzliche Pflicht gemäß Section 37(5) des thailändischen Immigration Act B.E. 2522 (1979). Sie betrifft alle Ausländer, die sich länger als 90 Tage am Stück in Thailand aufhalten und ein Langzeitvisum wie ein Non-Immigrant-Visum (z. B. O, O-A, O-X, B) oder eine Aufenthaltsverlängerung besitzen. Ziel ist es, die Behörden über den aktuellen Wohnsitz zu informieren.

Wie funktioniert die 90-Tage-Meldung?

Die Meldung muss alle 90 Tage ab dem Einreisedatum oder der letzten Meldung erfolgen. Es gibt drei Möglichkeiten, die Meldung einzureichen:

  1. Persönlich: Besuchen Sie ein lokales Einwanderungsbüro (Immigration Office) mit Ihrem Reisepass, der TM.6-Abreisekarte und dem ausgefüllten TM.47-Formular. Einige Büros verlangen zusätzliche Dokumente, wie z. B. eine Kopie des Einreisestempels oder der letzten Visumverlängerung. Der Prozess dauert in der Regel 5–10 Minuten.
  2. Online: Die Online-Meldung ist über die Website tm47.immigration.go.th möglich, allerdings oft erst ab der zweiten Meldung, da die erste nach einer Einreise meist persönlich erfolgen muss. Erforderliche Angaben umfassen Reisepassnummer, Name, Nationalität, Geburtsdatum, Ankunftsdatum und Wohnadresse. Nach der Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, oft innerhalb einer Stunde.
  3. Per Post: Senden Sie das TM.47-Formular, Kopien des Reisepasses, der TM.6-Karte und der letzten Meldung sowie einen frankierten Rückumschlag an das zuständige Einwanderungsbüro. Dies muss 15 Tage vor Ablauf der Frist erfolgen.

Fristen: Die Meldung kann 15 Tage vor oder 7 Tage nach Ablauf der 90-Tage-Frist eingereicht werden. Es gibt kein festes monatliches Zeitfenster (z. B. „1. bis 17. des Monats“), sondern die Frist richtet sich nach Ihrem individuellen 90-Tage-Zyklus.

Auswirkungen von Ausreise und Wiedereinreise

Eine häufige Frage ist, ob die 90-Tage-Frist bei einer Ausreise zurückgesetzt wird. Die Antwort lautet: Ja. Bei jeder Wiedereinreise beginnt der 90-Tage-Zyklus neu, basierend auf dem Einreisestempel im Reisepass. Nach der Rückkehr muss die erste 90-Tage-Meldung oft persönlich erfolgen, und in einigen Fällen ist zusätzlich eine TM30-Meldung erforderlich, die innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft vom Vermieter oder Eigentümer eingereicht werden muss. Ohne eine aktuelle TM30-Meldung können Probleme bei der 90-Tage-Meldung oder Visumsverlängerung auftreten.

Tipp: Wenn Sie während der 90-Tage-Frist außerhalb Thailands sind, entfällt die Meldepflicht für diesen Zeitraum, da der Zyklus erst bei Wiedereinreise neu beginnt. Dennoch sollten Sie ein Re-Entry-Permit beantragen, um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu schützen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der 90-Tage-Meldepflicht kann ernsthafte Folgen haben:

  • Geldstrafe: 2.000–4.000 Baht, abhängig von der Dauer der Verspätung, maximal 20.000 Baht.
  • Weitere Sanktionen: Probleme bei Visumsverlängerungen, Abschiebung oder Schwierigkeiten bei zukünftigen Einreisen.
  • Kontrolle durch Behörden: Bei Passkontrollen (z. B. bei Verlängerungen oder Bankgeschäften) kann eine fehlende Meldung auffallen, was zu unangenehmen Konsequenzen führt.

TM30-Meldung: Ein wichtiger Zusatz

Neben der 90-Tage-Meldung müssen Vermieter oder Eigentümer eine TM30-Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft einreichen. Diese Meldung bestätigt Ihren Wohnsitz und ist oft Voraussetzung für die 90-Tage-Meldung oder Visumsverlängerungen. Ohne eine aktuelle TM30-Quittung können Anträge abgelehnt werden. Die TM30-Meldung kann online über die „Section 38“-App oder persönlich erfolgen.

Praktische Tipps

  • Dokumente bereithalten: Reisepass, TM.6-Karte, TM.47-Formular und ggf. Kopien des Einreisestempels und der letzten Visumverlängerung.
  • Online-System nutzen: Die Online-Meldung spart Zeit und ist zuverlässig. Verwenden Sie einen kompatiblen Browser wie Firefox.
  • Agenten beauftragen: Seriöse Agenturen können die Meldung für Sie übernehmen, aber überprüfen Sie deren Ruf und Gebühren im Voraus.
  • Planen Sie voraus: Reichen Sie die Meldung rechtzeitig ein, insbesondere vor einer Ausreise, um Probleme zu vermeiden.

Fazit

Die 90-Tage-Meldung ist eine einfache, aber wichtige Pflicht für Langzeitaufenthalte in Thailand. Durch rechtzeitige Einreichung – persönlich, online oder per Post – vermeiden Sie Geldstrafen und rechtliche Probleme. Die Möglichkeit, den Prozess online zu erledigen, macht es besonders bequem. Informieren Sie sich zudem über die TM30-Meldung, um Ihren Aufenthaltsstatus vollständig abzusichern. Mit diesen Schritten können Sie Ihren Aufenthalt in Thailand unbeschwert genießen.

Bitte beachten Sie:

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Wenn Sie eigene Erfahrungen mit dem beschriebenen Thema gemacht haben, laden wir Sie ein, diese in der Kommentarfunktion mit anderen zu teilen. Der Austausch echter Fälle hilft oft mehr als jeder Paragraph.

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