Menschenrechtskommission rügt Schüler-Festnahme – Kommission pocht auf CRC und Recht auf Bildung
Am 28. August betont die thailändische Nationale Menschenrechtskommission (NHRC) das Prinzip des Kindeswohls im Fall eines 13‑jährigen Schülers aus dem Bezirk Buachet, Provinz Surin. Polizeibeamte nehmen den Jungen in der Schule fest, um ihn nach Kambodscha zurückzuführen. Der Schüler besitzt den G‑Code, eine Kennung für Kinder ohne thailändische Staatsangehörigkeit oder ohne amtliche Registerdaten, die dennoch Zugang zum thailändischen Bildungssystem haben. Die NHRC macht klar: Dieser Status soll Bildung sichern – unabhängig von Herkunft und Papieren. Der konkrete Fall wirft Fragen zum Umgang mit migrantischen Kindern entlang der thailändisch‑kambodschanischen Grenze auf.
Die Kommission verweist auf die UN‑Kinderrechtskonvention (CRC), der Thailand beigetreten ist. Demnach steht bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl an erster Stelle. Die CRC garantiert das Recht auf Bildung auf Basis gleichberechtigter Chancen. Behörden müssen Entscheidungen so treffen, dass Entwicklung, Schutz und Bildung des Kindes gewahrt bleiben. Die NHRC fordert, dass alle involvierten Stellen – von Polizei über Schulträger bis zu Einwanderungsbehörden – ihr Handeln konsequent an diesen Verpflichtungen ausrichten und Kinder nicht durch migrationsrechtliche Maßnahmen vom Unterricht ausschließen.
Polizei im Klassenzimmer: Festnahme ohne Haftbefehl – Verstoß gegen Kinderrechte
Nach Angaben der NHRC erfolgt die Festnahme im Klassenzimmer ohne Haftbefehl und ohne eine Straftat auf frischer Tat. Der Junge sei als Begleitkind mit seiner Mutter eingereist, habe keinen Fluchtwillen gezeigt und besitze den G‑Code im Bildungssystem. Die Kommission sieht darin einen möglichen Verstoß gegen Kinderrechte und gegen Grundsätze der thailändischen Strafprozessordnung, die Eingriffe ohne richterliche Anordnung nur eng begrenzt zulässt. Der Ort der Festnahme – die Schule – verschärfe die Problematik, weil er Schutzraum für Minderjährige ist.
Die NHRC warnt vor langfristigen seelischen Folgen durch Eingriffe im Lernumfeld. Eine sofortige Abschiebung könne das Recht auf Bildung faktisch zunichtemachen, insbesondere wenn das Kind die Sprache des Herkunftslandes nicht spricht. Das würde Unterrichtskontinuität, Integration und Entwicklung massiv beeinträchtigen. Die Kommission fordert kindgerechte Verfahren, sorgfältige Einzelfallprüfungen und enge Kooperation zwischen Bildungs-, Sozial- und Migrationsbehörden. Ziel ist, Schutz und Schulbesuch zu sichern, statt Kinder in ein unsicheres Umfeld ohne reale Bildungszugänge zurückzuschicken.
Gegen Fremdenhass: Keine Abschiebungen von G‑Schülern – Schutz und Bildung zuerst
Die NHRC ruft dazu auf, G‑Schüler nicht zu verhaften oder abzuschieben. Alle Maßnahmen sollen das Kindeswohl priorisieren und den Schulzugang erhalten. Behörden sollen klare Protokolle schaffen: Schulen als sichere Zonen, kein Vollzug im Unterricht, schnelle Rechtsberatung, Dolmetschen und psychosoziale Unterstützung. Der G‑Code ist ein Instrument, um Bildung trotz unsicherem Status zu ermöglichen – er darf nicht gegen Kinder gewendet werden. Bildung schützt, stabilisiert und bindet Minderjährige an legale Strukturen.
Zugleich richtet die Kommission einen Appell an die Öffentlichkeit: Fremdenhass und Abwertung nach Staatsangehörigkeit haben keinen Platz – gerade in Zeiten internationaler Spannungen. Thailand ist eine vielfältige Gesellschaft. Ein friedliches Zusammenleben gelingt nur, wenn Diskussionen faktenbasiert bleiben und Kinderrechte unantastbar sind. Die NHRC fordert eine Politik, die Schutz, Recht auf Bildung und Chancengleichheit in den Vordergrund stellt – und damit den Weg weist für ein inklusives, rechtsstaatliches Handeln gegenüber allen Kindern.



