Mit ihren schönen Muscheln und Steinen wecken die Strände in vielen Urlaubern die Sammellust. Vor allem in afrikanischen und asiatischen Ländern wie Thailand gelten sie als beliebte Souvenirs und sollen so auch als Mitbringsel für Freunde und Familie im Reisegepäck landen. Doch gerade hier ist absolute Vorsicht geboten, denn was im ersten Moment nach einem ganz normalen Urlaubsspaß aussieht, kann sich als teure Ordnungswidrigkeit entpuppen. Doch was ist eigentlich erlaubt und in welchen Ländern darf ohne Einschränkungen ein Strandsouvenir eingepackt werden.
Rechtzeitig über Ein- und Ausfuhr von Souvenirs informieren
Jedes Land hat ganz eigene Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Abhängig davon, wo die Reise hingeht, sollten sich Urlauber individuell informieren. Gerade für Strandsouvenirs wie Muscheln, Elfenbein und auch Korallen gelten mitunter strenge Verbote. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Strafen. Eines sei dabei vorweggenommen: Unwissenheit ist kein Schutz vor Strafe. Das heißt, auch wenn die Einschränkungen für die Ausfuhr von Strandsouvenirs nicht bekannt waren, muss mit entsprechenden Strafen gerechnet werden.
Darf man Sand, Steine oder Muscheln legal aus Deutschland oder Thailand mitnehmen?
Sand, Steine und Muscheln sind zweifelsohne schöne Erinnerungsstücke an den Urlaub und die vielleicht schönste Zeit des Jahres. Wer in Deutschland seinen Urlaub verbringt, muss sich hier auch wenig Gedanken machen. Wie in vielen Ländern ist hier das Sammeln von Muscheln und Steinen ohne Einschränkungen erlaubt. Auch diejenigen, die ein kleines Fläschchen mit Sand mitnehmen möchten, müssen keine Sanktionen fürchten.
Anders sieht es allerdings außerhalb von Europa aus. In Thailand ist es strengstens verboten, Muscheln und Sand vom Strand einfach mitzunehmen. Hier gibt es auch keine regionalen Unterschiede. Die strengen Regelungen gelten in Thailand übrigens nicht nur für komplette Muscheln und Korallen, sondern auch nur für Teile dieser.
Zudem gibt es hier noch eine weitere Besonderheit. Nicht nur die Ausfuhr ist strafbar. Gleiches gilt bereits für das Aufsammeln am Strand. So muss unter Umständen bereits dafür mit hohen Strafen gerechnet werden. Gleiches gilt übrigens für folgende Souvenirs vom Strand:
- getrocknete Tiere
- Seesterne
- Seepferdchen
- Steine
Teilweise gibt es diese Strandsouvenirs in Thailand in Souvenirläden in bunter Auswahl zu kaufen. Doch auch bei diesen Angeboten ist die Ausfuhr generell verboten. Besondere Regelungen bestehen für bestimmte Lederprodukte, die in Thailand zum Kauf angeboten werden. Sind diese aus Elefanten-, Schlangen- oder Krokodilleder gefertigt, ist in Deutschland die Einfuhr dieser thailändischen Produkte untersagt. Grund ist das Washingtoner Artenschutzabkommen. Bei diesen Tieren handelt es sich um geschützte Arten. Verstöße gegen das Artenschutzabkommen ziehen hohe Strafen nach sich.
Welche Gesetze regeln die Mitnahme von Strandmaterial in beiden Ländern?
Die Ein- und Ausfuhr von Waren wird in Deutschland und Thailand durch den Gesetzgeber klar geregelt. Generell muss aber nicht nur ein Gesetz berücksichtigt werden, sondern immer die der jeweiligen Länder, zwischen denen der Reiseverkehr stattfindet. Das heißt: Wer von Deutschland nach Thailand reist, muss sowohl die hiesigen Bestimmungen als auch die des asiatischen Landes im Blick behalten und sein Verhalten darauf abstimmen. Ist also in Deutschland die Einfuhr von Muscheln erlaubt, aber in Thailand die Ausfuhr verboten, ist eine Mitnahme dieser Mitbringsel nicht möglich.
Bei der Ein- und Ausfuhr von Strandmitbringseln müssen zudem oftmals nicht nur die Landesgesetze berücksichtigt werden, sondern auch internationale Abkommen. Hier ist unter anderem das Artenschutzabkommen von Washington zu nennen. In Deutschland sind für Ein- und Ausfuhren etwa folgende Gesetze relevant:
- Zollverwaltungsgesetz: Hier sind die Ein- und Ausfuhrvorschriften für verschiedene Waren sowie Mitbringsel genau festgelegt. Weiterhin finden sich Regelungen zu den Abgaben.
- AWG und AWV: Die beiden Gesetze regeln den außerwirtschaftlichen Warenverkehr.
- KGSK: Hierbei handelt es sich um das Kulturschutzgesetz. Mit diesem wird in erster Linie eine EU-Verordnung umgesetzt. Sie regelt die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut.
- EF-VO: Die Einreise-Freimengen-Verordnung definiert genau, wie viel ein Reisender von einzelnen Waren in seinem Gepäck mitnehmen kann.
In Thailand müssen bei der Ein- und Ausfuhr von Urlaubssouvenirs ebenso unterschiedliche Gesetze ins Auge gefasst werden. Eine Rolle spielt hier das Ausfuhr- und Einfuhrgesetz BE 2522 des Landes. Es definiert wichtige allgemeine Regelungen, die sich sowohl auf den Ex- als auch Import beziehen. Weiterhin muss das Washingtoner Artenschutzabkommen berücksichtigt werden. Dieses ist vor allem dann relevant, wenn die Ausfuhr bestimmte geschützte Tierarten oder auch Produkte umfasst, die aus diesen hergestellt wurden. Wichtig ist für Urlauber zudem das Pflanzenquarantänegesetz BE 2507.
Welche Strafen drohen bei Verstößen in Deutschland oder Thailand?
In Deutschland ist das Sammeln von Steinen und Muscheln sowie die Mitnahme von Sand in kleinen Mengen erlaubt. Generell bezieht sich diese Regelung nur auf Mengen, die für den privaten Gebrauch gedacht sind. Ausnahmen sind Steine in Naturschutzgebieten sowie an Geröllwällen.
In Thailand fallen die Sanktionen beim Aufsammeln von Steinen, Muscheln und Korallen sehr unterschiedlich aus. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Generell ist aber nicht nur die Ausfuhr verboten, sondern auch das Aufsammeln. Die Sanktionen variieren zudem aufgrund der Regionen. So kann es hier bei der Höhe der Bußgelder zu Schwankungen kommen. Generell drohen die Bußgelder auch für gekaufte Strandsouvenirs.



