Google vor Gericht: Intime Privatbilder aus der Suche?
Muss Google verhindern, dass illegal verbreitete Privatbilder mit explizit sexuellem Inhalt über die Suche auffindbar sind? Diese Frage landet jetzt vor Gericht. Eine Betroffene klagt auf ein Grundsatzurteil. Ziel ist ein klarer Maßstab für Fälle, in denen intime Inhalte gestohlen, massenhaft vervielfältigt und über Bildersuche und Websuche sichtbar werden. Die Klage richtet sich gegen Google Ireland Limited. Nach Angaben von Beteiligten geht es um ein Verfahren mit Signalwirkung für Betroffene, Plattformen und Suchmaschinen in ganz Europa.
Die Klägerseite setzt auf das Recht auf Vergessenwerden nach DSGVO-Vorgaben. Kern ist die Forderung nach einer proaktiven Auslistung identischer und „kerngleicher“ Inhalte. Auf Anfragen des SWR habe Google bis zur Frist nicht reagiert. Die Frage ist damit offen: Trägt die größte Suchmaschine künftig eine weitergehende Verantwortung, um die Sichtbarkeit rechtswidriger Inhalte systematisch zu verhindern?
Gestohlene Cloud-Fotos und Deepfakes: Eine Betroffene am Limit
Die betroffene Frau schildert, dass intimste Aufnahmen aus ihrer privaten Cloud entwendet wurden. Nacktaufnahmen, Szenen mit Partner, dazu Deepfakes. Zuerst tauchten die Inhalte auf internationalen Porno-Seiten und File‑Sharing‑Plattformen auf, viele davon im Ausland. Danach verbreiteten sie sich in Chatgruppen. Sichtbar wurde das für die Frau, als unter ihrem Klarnamen plötzlich Treffer auf pornografischen Portalen erschienen. Sie wechselte Wohnort und Arbeitgeber. Der Eingriff in die Privatsphäre war gravierend und anhaltend.
Laut HateAid verschärfte ein weiteres Detail die Lage: In der Cloud lag auch ein Ausweisfoto. Der Klarname verbreitete sich zusammen mit den Bildern. Judith Strieder von HateAid beschreibt gegenüber dem SWR erhebliche psychische Folgen. Die Frau leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung und habe suizidale Krisen durchlebt. Der Fall zeigt die Brutalität digitaler Entgrenzung: Einmal online gestohlen, vervielfältigt sich das Material. Und es kehrt in neuen Variationen immer wieder zurück.
HateAid als Trusted Flagger: Druck auf Google wächst
Die 2018 gegründete Organisation HateAid unterstützt Betroffene digitaler Gewalt. Sie ist von der Bundesnetzagentur als Trusted Flagger zertifiziert. Plattformen müssen Meldungen solcher Stellen nach EU‑Recht priorisiert bearbeiten. In dem vorliegenden Fall meldete HateAid innerhalb von 18 Monaten rund 2.000 Treffer an Google und beantragte die Auslistung. Nach Angaben der Organisation reagierte Google in vielen Fällen und entfernte gemeldete URLs.
Das Problem bleibt: Inhalte tauchen erneut auf, teils leicht verändert. HateAid forderte Google daher auf, identisches und kerngleiches Material künftig dauerhaft aus der Suche herauszuhalten – nicht nur nach Einzelmeldungen. Nach Darstellung von HateAid kam Google dieser proaktiven Forderung nicht nach. Josephine Ballon, Juristin und Geschäftsführerin von HateAid, betont eine moralische und rechtliche Verantwortung. Die Klage soll diese Frage verbindlich klären und Betroffenen Schutz verschaffen.
DSGVO vor dem LG München I: Proaktive Auslistung und Schadensersatz
Die Kanzlei Preu Bohlig hat für die Betroffene Klage beim Landgericht München I eingereicht. Anwalt Torben Düsing fordert die dauerhafte Auslistung aller identischen und kerngleichen Treffer in Web- und Bildersuche – auch proaktiv. Zudem verlangt die Klage geeignete technische Maßnahmen zur Wiedererkennung, etwa Hash‑ oder Musterabgleiche, sowie Schadensersatz für immaterielle Schäden. Aus Sicht der Klägerseite sind solche Maßnahmen heute technisch möglich und zumutbar.
Neu ist die Konstellation, die sich explizit auf geleakte, intime Inhalte und Deepfakes bezieht. Düsing hält die Erfolgsaussichten für gut. Die DSGVO und die einschlägige Rechtsprechung sehen weitreichende Lösch- und Auslistungspflichten vor, wenn Persönlichkeitsrechte schwer verletzt sind. Google beantragte zunächst eine längere Frist zur Klageerwiderung. Nach Angaben der Klägerseite wird die Antwort Anfang Oktober erwartet. Bis dahin bleibt offen, ob Google proaktiv gegen Wiederholungen vorgehen muss.
Recht auf Vergessenwerden: Präzedenzfall mit EU‑Signalwirkung
Juristisch dreht sich alles um die Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO. Gilt die Pflicht nur für konkret gemeldete Links? Oder umfasst sie auch die Löschung von identischen und kerngleichen Inhalten, die erst später auftauchen? ARD‑Rechtsexperte Frank Bräutigam spricht von rechtlichem Neuland. Der Fall könnte durch die Instanzen gehen und den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Ein Urteil mit Leitlinien wäre für Plattformen und Betroffene wegweisend.
Der Zeitpunkt ist brisant. Fachleute erwarten mehr Fälle mit Deepfakes und gestohlenen Fotos. In Italien traf es zuletzt prominente Frauen, darunter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Influencerin Chiara Ferragni. Die Klage aus München könnte deshalb EU‑weit Aufmerksamkeit erhalten. Ein Urteil zugunsten proaktiver Auslistung würde Rechte von Betroffenen stärken und Suchmaschinen zu robusteren Erkennungsverfahren verpflichten. Umgekehrt bliebe der Kampf gegen Wiederholungen vorerst eine Daueraufgabe für Beratungsstellen.




Die Ärmste! Wenn sie sich so geniert und sosehr unter Schamgefühlen leidet, , -warum läßt sie dann
irgendwelche „Bildchen“ anfertigen, und bringt sie gar noch im Netz unter?
Was ist demnächst zu erwarten? Daß sie öffentlich nackt in der Stadt herumläuft, und jeden anzeigt,
der, -zufällig oder nicht-, sofort anzeigt?
Legt sie tausend Euro vor ihre Haustür, und regt sich über die „Unehrlichkeit“ der Leute auf,
wenn das Geld dann irgendwann weg ist?
Und wer hat ihr jemals beigebracht, daß die Welt und das Leben fair und korrekt seien….?
Igitt, igitt……