Jobwechsel und Aufenthaltsstatus in Thailand

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Wenn Sie in Thailand arbeiten und einen Jobwechsel planen, müssen Sie die Beendigung Ihres aktuellen Aufenthaltsstatus oder Ihrer jährlichen Aufenthaltsverlängerung ordnungsgemäß bei der thailändischen Einwanderungsbehörde melden. Dieser Prozess ist gesetzlich geregelt, erfordert jedoch sorgfältige Planung und die Einhaltung der thailändischen Einwanderungsbestimmungen. In diesem Artikel erklären wir die notwendigen Schritte, erforderlichen Dokumente und wichtigen Fristen, damit Ihr Übergang reibungslos verläuft.

Warum muss ein Visum gemeldet werden?

In Thailand ist die jährliche Aufenthaltsverlängerung, oft als „Jahresvisum“ bezeichnet, in der Regel an Ihre Arbeitserlaubnis (Work Permit) gebunden. Da die Aufenthaltsverlängerung an die Arbeitserlaubnis gekoppelt ist, endet sie mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie die Beendigung Ihres Visumsstatus nicht melden, kann dies als Overstay gewertet werden, was Bußgelder oder andere behördliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung

Kündigungsunterlagen vom Arbeitgeber einholen: Besorgen Sie sich eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihrem aktuellen Arbeitgeber. Diese sollte das Datum des Arbeitsendes und eine Bestätigung enthalten, dass Ihre Arbeitserlaubnis widerrufen wird. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und korrekt sind, da die Einwanderungsbehörde diese prüft.

Besuch der Einwanderungsbehörde: Gehen Sie zur zuständigen Einwanderungsbehörde (Immigration Office), bei der Ihre Aufenthaltsverlängerung ursprünglich ausgestellt wurde. Bringen Sie folgende Dokumente mit:
Reisepass mit aktuellem Visum und Verlängerung
– Kündigungsbestätigung des Arbeitgebers
– Arbeitserlaubnis (Work Permit)
– Formular TM.86 oder TM.87 (je nach Visumtyp, erhältlich bei der Behörde)
– Gegebenenfalls zusätzliche Dokumente, wie z. B. eine Meldebestätigung (TM.30)

Fristen beachten: Die Meldung sollte unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Einige Einwanderungsbehörden gewähren eine Frist von 7 bis 14 Tagen, um die Meldung vorzunehmen. Klären Sie die genaue Frist vor Ort, da diese je nach Behörde variieren kann.

Optionen nach der Meldung: Nach der Meldung haben Sie mehrere Möglichkeiten:
– Neuer Arbeitgeber: Wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben, können Sie eine neue Aufenthaltsverlängerung auf Basis der neuen Arbeitserlaubnis beantragen. Dies erfordert die Koordination mit Ihrem neuen Arbeitgeber, um die erforderlichen Dokumente (z. B. Arbeitsvertrag, neue Arbeitserlaubnis) rechtzeitig vorzulegen.
– Land verlassen: Falls keine neue Verlängerung möglich ist, sollten Sie Thailand verlassen. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel einen Aufenthaltstempel, der Ihnen einige Tage ermöglicht, Ihre Abreise zu organisieren. Anschließend können Sie ein neues Non-Immigrant-B-Visum aus einem Nachbarland (z. B. Laos, Malaysia) beantragen oder vor Ort einen neuen Antrag stellen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Neuer Antrag im Ausland: Falls ein nahtloser Übergang nicht möglich ist, können Sie ein neues Non-Immigrant-B-Visum bei einem thailändischen Konsulat in einem Nachbarland beantragen. Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel:
– Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers
– Genehmigungsschreiben des thailändischen Arbeitsministeriums
– Reisepass und Passfotos
– Konsulatsgebühren (variieren je nach Land)

Tipps für einen reibungslosen Übergang

– Frühzeitig planen: Koordinieren Sie die Meldung und den neuen Antrag eng mit Ihrem neuen Arbeitgeber, um Unterbrechungen zu vermeiden.
– Beratung in Anspruch nehmen: Einwanderungsberater oder Anwälte können bei komplexen Fällen helfen, insbesondere wenn Sie zwischen verschiedenen Visumtypen wechseln.
– Gesetzeskonformität: Halten Sie sich strikt an die Vorschriften, um Bußgelder oder andere behördliche Maßnahmen zu vermeiden.

Häufige Fragen

– Was passiert, wenn ich die Meldung nicht vornehme? Ohne Meldung kann dies als Overstay gewertet werden, was Bußgelder oder andere behördliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.
– Kann ich im Land bleiben, während ich einen neuen Antrag stelle? Dies hängt von der Einwanderungsbehörde und Ihrem neuen Arbeitgeber ab. In vielen Fällen ist ein Antrag im Land möglich, wenn alle Dokumente vollständig sind.
– Wie lange dauert die Bearbeitung? Die Meldung erfolgt in der Regel sofort, während ein neuer Visumantrag 1–2 Wochen (im Land) oder 2–5 Tage (im Konsulat) dauern kann.

Schlussendlich

Ein Jobwechsel in Thailand erfordert sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung. Indem Sie die oben genannten Schritte befolgen und die Fristen einhalten, können Sie sicherstellen, dass Ihr Übergang reibungslos und gesetzeskonform verläuft. Informieren Sie sich frühzeitig, holen Sie alle erforderlichen Dokumente ein und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Unterstützung hinzu.

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