Thailand: Neue Führerschein-Regel

Thailand: Neue Führerschein-Regel
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Neue Vorschriften für thailändische Führerscheine

Bangkok, 5. September 2025 – Im thailändischen Gesetzblatt Royal Gazette wurde am Freitag eine Ministerialverordnung veröffentlicht, die das Verfahren zur Beantragung, Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen neu regelt. Die Änderungen treten 180 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Wesentliche Neuerungen

Die neuen Vorschriften betreffen vor allem die medizinischen Anforderungen bei der Führerscheinverlängerung. Personen über 55 Jahre sowie Antragsteller, die ihren Führerschein seit mehr als einem Jahr nicht verlängert haben, müssen künftig verpflichtend eine körperliche Eignungsprüfung ablegen. Diese umfasst Tests der Reaktionsfähigkeit und des Sehvermögens.

Jüngere Antragsteller ohne lange Verlängerungslücke können ihren Führerschein künftig auch elektronisch verlängern, ohne persönlich beim Straßenverkehrsamt erscheinen zu müssen. Ziel sei es, die Verfahren zu vereinfachen und Bürgern unnötige Wege zu ersparen, so die Begründung im Gesetzblatt.

Gesetzestext (deutsche Übersetzung)

Im Folgenden sind die wichtigsten Paragraphen aus der Ministerialverordnung aufgeführt. Es handelt sich um eine deutsche Übersetzung des thailändischen Originals, das im Royal Gazette veröffentlicht wurde:

Artikel 1
Diese Ministerialverordnung tritt 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft.

Artikel 2
Die Bestimmungen zu den körperlichen Eignungstests werden wie folgt angepasst:
– Reaktionstest
– Sehtest

Artikel 3 und 4
Bei der Verlängerung des Führerscheins sind die Bestimmungen der Artikel 8 und 9 anzuwenden – mit Ausnahme des Reaktionstests – soweit anwendbar.

Artikel 5
Ein neuer Artikel 11/1 wird eingefügt:
Bei folgenden Fällen ist eine erneute körperliche Eignungsprüfung vorgeschrieben:
1. Antragsteller ab einem Alter von 55 Jahren
2.Antragsteller, deren Führerschein seit über einem Jahr abgelaufen ist

Artikel 6
Die Antragstellung für Führerscheine kann künftig auch auf elektronischem Wege erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, bleibt die persönliche Antragstellung bei den zuständigen Verkehrsämtern vorgeschrieben.

Ziel der Neuregelung

In den Erläuterungen der Verordnung heißt es, dass die körperliche Leistungsfähigkeit von Fahrern ohne schwerwiegende Erkrankungen in der Regel stabil bleibt. Daher sei es nicht erforderlich, alle Antragsteller bei jeder Verlängerung persönlich zu testen. Durch die neue Regelung sollen Wartezeiten reduziert und digitale Verfahren gefördert werden.


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