Facebook, Twitter & Co. sind kein rechtsfreier Raum! Das zeigt ein aktueller Fall, den der thailändische Anwalt „Lawyer James“ (Nitithorn Kaewto) auf seinem Profil „Lawyer James LK“ öffentlich machte. Sein Warnruf: Selbst wenn man niemanden direkt nennt, kann eine beleidigende Aussage vor Gericht landen! Als Beispiel nannte er das Wort „Prostituierte“ – selbst ohne weitere Details wie Name oder Ort kann dies bereits als üble Nachrede gelten.
„Prostituierte“ reicht für Klage – auch ohne Namen
In einem konkreten Fall wurde eine Frau als „Prostituierte“ bezeichnet – ohne dass klar war, auf wen sich der Vorwurf bezog. Doch selbst diese indirekte Formulierung reichte aus, um rechtliche Konsequenzen auszulösen. Lawyer James betont: „Es kommt nicht darauf an, ob man jemanden direkt angreift – schon die Andeutung kann strafbar sein!„
Soziale Medien als juristische Minenfelder
Immer wieder landen Nutzer wegen scheinbar harmloser Kommentare vor Gericht. „Viele glauben, sie seien anonym oder unangreifbar – ein fataler Irrtum!“, warnt der Jurist. Selbst vermeintlich allgemeine Aussagen können als Beleidigung, Verleumdung oder Rufschädigung gewertet werden – mit teuren Folgen: Geldstrafen, Schadenersatz oder sogar Haft!
Think before you post!
Die Mahnung von Lawyer James ist klar: „Wer in Sozialen Medien unterwegs ist, sollte jedes Wort auf die Goldwaage legen.“ Selbst ein emotionaler Ausrutscher kann juristisch ausgelegt werden. Sein Rat: „Lieber zweimal nachdenken – oder im Zweifel schweigen.“



