Bangkok: Gericht senkt Philip-Morris-Strafe auf 20 Mio. Baht

Bangkok: Gericht senkt Philip-Morris-Strafe auf 20 Mio. Baht
Khaosod English

Oberster Gerichtshof senkt Strafe auf 20 Mio. Baht

Der thailändische Oberste Gerichtshof reduziert die Geldstrafe gegen Philip Morris (Thailand) Limited drastisch. Aus ursprünglich 130 Mio. Baht werden 20 Mio. Baht. Die Kürzung beträgt damit rund 85 Prozent. Die Entscheidung fällt am 9. Oktober im Gebäude des Criminal Court an der Ratchadaphisek Road in Bangkok. Sie betrifft Vorwürfe der Steuerhinterziehung beim Import ausländischer Zigaretten. Zugleich bestätigt das Gericht den Freispruch einer früheren Mitarbeiterin. Der zweite namentlich genannte Angeklagte ist Nhu Ngoc Diep, Geschäftsführerin von Philip Morris (Trading) Thailand. Diep ist vietnamesische Staatsbürgerin. Die Gesellschaft nimmt das Urteil an. Sie kündigt an, die nächste Phase geordnet anzugehen.

Die Reduktion der Strafe setzt einen Schlusspunkt in einem langjährigen Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte hohe Summen gefordert. Nun legt das Höchstgericht die Sanktion für 318 Sendungen fest. Es verwirft 460 weitere Tatvorwürfe. Für die Öffentlichkeit zählt vor allem die Signalwirkung. Ein Konzern von globalem Rang erhält Klarheit. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Zoll- und Steuerpraxis. Die Kernbotschaft bleibt: Eine hohe Strafe wird deutlich reduziert. Die Compliance-Debatte geht weiter. Der Fall zeigt, wie Gerichte Zollbetrug rechtlich fassen und Strafen kalkulieren.

Steuerhinterziehung bei Zigarettenimporten: Kern der Anklage

Im Zentrum steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung beim Import von Zigaretten nach Thailand. Die Sonderstaatsanwaltschaft, Litigation Division 4, klagt die Gesellschaft und zwei Personen an. Der rechtliche Anker ist das thailändische Zollgesetz (Customs Act). Die Behörde sieht Vorsatz. Es geht um das vermeintlich bewusste Unterschreiten der anzugebenden Importwerte. Daraus sollen zu niedrige Zölle und Verbrauchsteuern gefolgt sein. Die Akte nennt die Marken L&M und Marlboro. Der Tatbestand umspannt Zollabgaben und Excise Duties. Die Ermittler zeichnen ein Muster wiederholter Falschangaben. Das Unternehmen weist Rechtsverstöße zurück und verweist auf interne Kontrollen.

Die Anklage zielt nicht auf einzelne Fehler, sondern auf ein System. Die Ermittler sprechen von koordinierten Abläufen. Sie behaupten, Anmeldungen seien strategisch niedrig angesetzt worden. So sollten die Behörden getäuscht werden. Die Abgrenzung ist juristisch heikel. Denn Importpreise folgen internationalen Lieferketten und Verträgen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bewertungsregeln. Das Höchstgericht differenziert in seiner Entscheidung. Es bejaht Vorsatz für 318 Sendungen. Es verwirft andere Anklagepunkte. Der Fall liefert damit ein Praxisbeispiel, wie Gerichte zwischen bloßen Bewertungsstreitigkeiten und betrugsnahen Konstellationen unterscheiden. Das schützt den fairen Handel und sanktioniert missbräuchliche Strukturen.

780 Falschanmeldungen: Zeitraum, Methode, Marken L&M und Marlboro

Die Anklage beschreibt 780 angeblich falsche Importanmeldungen. Der Zeitraum reicht vom 22. Januar 2002 bis zum 14. August 2003. Im thailändischen Kalender entspricht das etwa den Jahren 2545 bis 2546 BE. In der internationalen Darstellung sind es 2002–2003. Die Methode: Unterbewertung der Waren in Zollpapieren. Dadurch sinken Zoll und Verbrauchsteuer. Das betrifft Zigaretten der Marken L&M und Marlboro. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine einheitliche Vorgehensweise. Das Unternehmen bestreitet dies. Es verweist auf die Einhaltung von Verfahren und Regeln. Es betont, alle Anmeldungen seien nach bestem Wissen erfolgt.

Die Zahl 780 wirkt groß. Sie steht für einzelne Sendungen und Vorgänge im Massengeschäft. Jeder Import erfordert eine Anmeldung. Schon kleine Abweichungen potenzieren sich in langen Zeiträumen. Genau hier setzt die gerichtliche Prüfung an. Das Höchstgericht trennt zwischen belastbaren und nicht belastbaren Vorwürfen. Es bestätigt 318 Fälle. Es verwirft 460 weitere. Über zwei verbleibende Vorgänge äußert sich die Vorlage nicht. Entscheidend ist: Nicht jede Abweichung ist ein Delikt. Die Gerichte prüfen Belege, interne Abläufe und Preisfindung. Sie werten Indizien und Dokumente. Am Ende zählt die Beweislast. Sie ist bei 318 Sendungen aus Sicht des Gerichts erfüllt.

Tatorte und Routen: Bangkok, Laem Chabang, USA–Hongkong–Indonesien

Die Ermittlungsorte liegen in zentralen Logistikachsen. Genannt sind die Bangkoker Bezirke Bang Rak und Khlong Toei. Dazu kommt der Laem Chabang Port in der Provinz Chonburi. Weitere Zollkontrollpunkte werden angeführt. Diese Knoten verbinden Thailand mit globalen Lieferketten. Zigaretten gelangen per Container und Luftfracht ins Land. Jede Station erfordert Abfertigung. Jede Abfertigung erzeugt Dokumente. Genau dort setzt die Prüfung an. Stimmen Werte, Mengen, Codes? Die Behörden gleichen Daten ab. Abweichungen fallen auf. Das Gericht bewertet die Aktenlage pro Sendung.

Die Verbindungen reichen in die USA, nach Hongkong und Indonesien. Das passt zu den Lieferketten der Tabakindustrie. Produktion, Zwischenlager, Umschlagplätze greifen ineinander. Hongkong dient oft als Handelsdrehscheibe. Indonesien als Produktionsstandort und Absatzmarkt. Die USA als Quelle bestimmter Markenflüsse. Diese Strukturen sind legal. Sie schaffen aber Komplexität. Fehler und Manipulationen lassen sich hier leichter verstecken. Umso wichtiger sind klare Zollregeln und digitale Kontrollen. Die Entscheidung des Höchstgerichts zeigt, wie internationale Routen rechtlich bewertet werden. Sie unterstreicht, dass globale Konzerne ihre Compliance an Grenzpunkten schärfen müssen.

Instanzenweg im Überblick: Erstinstanz, Berufung, Supreme Court

Das Verfahren beginnt vor dem Criminal Court in Bangkok. Die erste Instanz verhängt gegen Philip Morris (Thailand) Limited eine Strafe von 130 Mio. Baht. Die Richter wenden geänderte Strafrahmen an. Die frühere thailändische Mitarbeiterin wird freigesprochen. Das Unternehmen und die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung. Die Akte bleibt umfangreich. Die Rechtsfragen sind technischer Natur. Es geht um Zollsätze, Bewertungsmethoden und Vorsatz. Der Fall bleibt öffentlich bedeutsam, weil er einen globalen Akteur betrifft.

Das Berufungsgericht modifiziert das Urteil. Es ordnet an, die Strafe auf das 2,5-Fache der gesetzlichen Untergrenze zu bemessen. Zudem sollen die Zollbehörden die tatsächlichen Abgaben neu kalkulieren. Der Freispruch der Mitarbeiterin bleibt bestehen. Beide Seiten ziehen weiter zum Supreme Court. Dieser setzt nun den Schlusspunkt. Er bestätigt Vorsatz für 318 Sendungen. Er reduziert die Gesamtstrafe auf 20 Mio. Baht. Er verwirft 460 weitere Vorwürfe. Damit endet der Instanzenweg. Die Rechtslage ist geklärt. Das Unternehmen akzeptiert das Ergebnis. Die öffentliche Aufmerksamkeit verlagert sich auf die Umsetzung und auf künftige Compliance-Standards.

318 Sendungen verurteilt, 460 verworfen: So kalkuliert das Gericht

Der Oberste Gerichtshof legt die Sanktion nach einer klaren Logik fest. Für 318 Sendungen sieht er den Vorsatz der Zollabgabenhinterziehung als erwiesen an. Er billigt die Berechnung mit etwa dem 2,5‑fachen des hinterzogenen Abgabenbetrags je Sendung. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 20 Mio. Baht. Die Methode folgt dem gesetzlichen Rahmen. Sie setzt ein Signal: Wiederholte Verstöße werden geahndet. Gleichzeitig bleibt die Strafe verhältnismäßig, weil sie die nachweisliche Beweislage abbildet. Das Gericht vermeidet pauschale Hochrechnungen.

Die Richter verwerfen 460 weitere Vorwürfe. Gründe nennt die Vorlage nicht im Detail. Maßstab bleibt die Beweisführung. Wo Unterlagen, Werte oder Indizien nicht tragen, folgt kein Schuldspruch. Damit entsteht ein differenziertes Bild. Nicht die schiere Anzahl der Anmeldungen ist entscheidend. Es zählt die Qualität der Nachweise. Diese Differenzierung stärkt die Rechtsstaatlichkeit. Sie zeigt, dass Strafrahmen Anwendung finden, ohne Automatismen zu erzeugen. Für Unternehmen ergibt sich eine Lehre. Dokumentation, Preisbegründung und interne Prüfpfade müssen gerichtsfest sein. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Risiken. Wer Lücken lässt, riskiert Sanktionen. Das Urteil macht diesen Standard deutlich.

Freispruch der Ex-Mitarbeiterin bestätigt

Die frühere thailändische Mitarbeiterin bleibt frei von Schuld. Erstinstanz, Berufung und nun der Supreme Court bestätigen ihren Freispruch. Der Name bleibt aus Datenschutzgründen unter Verschluss. Die Entscheidung schafft persönliche Klarheit. Sie entlastet eine Einzelperson in einem komplexen Konzernverfahren. Das Gericht trennt Unternehmensverantwortung und individuelle Haftung. Es folgt damit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ohne tragfähige Beweise gegen eine Person gibt es keinen Schuldspruch. Diese Linie ist konsequent. Sie schützt Beschäftigte vor unberechtigter Zurechnung.

Für die Unternehmenspraxis ist das bedeutsam. Interne Zuständigkeiten müssen präzise dokumentiert sein. Nur so lässt sich im Streitfall klären, wer Entscheidungen trifft. Der vorliegende Fall zeigt, dass Gerichte genau hinsehen. Sie prüfen Rollen, Prozesse und Freigaben. In der Folge bleiben pauschale Schuldzuweisungen erfolglos. Das stärkt die Compliance-Kultur. Unternehmen sollten daraus lernen. Sie müssen Schulungen, Vier-Augen-Prinzip und Audit-Trails ausbauen. So schützen sie Mitarbeitende und die Organisation. Der bestätigte Freispruch ist ein Hinweis: Sorgfalt in der Organisation ist nicht nur Pflicht. Sie ist ein wirksamer Schutzschild vor persönlicher Haftung.

Philip Morris reagiert: Compliance betont, Fokus auf Neustart

Nach dem Urteil erklärt Nhu Ngoc Diep, Geschäftsführerin von Philip Morris (Trading) Thailand, die Position des Unternehmens. Sie spricht über einen Dolmetscher. Sie begrüßt den Freispruch der ehemaligen Mitarbeiterin. Zugleich respektiert sie das Urteil, betont aber Widerspruch in der Sache. Das Unternehmen sei stets den thailändischen Zollverfahren gefolgt. Es habe korrekt und rechtskonform gehandelt. Das Zitat ist klar: „Dieses Verfahren ist nun endgültig abgeschlossen. Wir hoffen, dass dies das Ende markiert, damit wir uns auf die Zukunft unserer Arbeit konzentrieren können.“ Die Summe von 20 Mio. Baht akzeptiert die Gesellschaft. Sie stellt den geordneten Übergang in den Vordergrund.

Strategisch setzt das Unternehmen auf Neustart und Compliance. Erwartbar sind interne Reviews entlang der Lieferkette. Zollwerte, Vertragsmodelle und Dokumentationspflichten dürften auf den Prüfstand kommen. Öffentlich sendet Philip Morris das Signal, Prozesse zu stärken. Intern wird es um klare Verantwortlichkeiten gehen. Die Branche beobachtet das genau. Denn der Fall zeigt regulatorische Anforderungen im Tabaksektor. Er zeigt auch, wie Gerichte Abgrenzungen treffen. Für den Markt ist das Urteil ein Referenzpunkt. Für das Unternehmen ist es ein Anlass, Routinen zu schärfen. Ziel ist Stabilität. Ziel ist Rechtssicherheit. Ziel ist Vertrauen – bei Behörden, Partnern und Kundinnen und Kunden gleichermaßen.

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