Barcode auf Stimmzettel: Annullierung der Wahl?

🚨📜 Ein technisches Merkmal auf den Wahlzetteln entfacht eine heikle Debatte über Geheimhaltung und Verfassungsrecht. Kritiker sprechen von einem riskanten Experiment. Droht eine juristische Eskalation?

Barcode auf Stimmzettel: Annullierung der Wahl?
Bangkok Post
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BANGKOK, THAILAND – Nach der Wahl am 8. Februar ist in Bangkok ein heftiger Streit um Barcodes auf Stimmzetteln entbrannt, der nach Einschätzung eines früheren Vizepremiers sogar zur Annullierung der gesamten Abstimmung führen könnte. Juristen, Parteien und die Wahlkommission ringen nun um die Auslegung der Verfassung und die Frage, wie weit das Prinzip der Wahlgeheimnis reicht.

Warnung des Ex-Vizepremiers

Der frühere stellvertretende Premierminister Wissanu Krea-ngam warnte bei einem Vortrag am National Institute of Development Administration, dass Barcodes auf den Stimmzetteln das Wahlgeheimnis untergraben und die Wahl am 8. Februar nachträglich ungültig machen könnten.

Er verwies darauf, dass die Wahlkommission (EC) damit rechtlichen Risiken ausgesetzt sein könnte, die denen nach der aufgehobenen Parlamentswahl 2006 ähnelten.

Streit um die Auslegung der Verfassung

Nach Darstellung Wissanus gibt es zwei mögliche Lesarten des Rechts: Entweder seien die Ergebnisse nicht mehr als geheim zu werten und die EC habe damit gegen Verfassungsartikel 85 verstoßen, der direkte Wahlen vorschreibt.

Alternativ könne die Geheimhaltung so verstanden werden, dass sie ausschließlich im Moment des Ankreuzens in der Wahlkabine gewährleistet sein müsse, unabhängig von einer später theoretischen Rückverfolgbarkeit.

Präzedenzfall von 2006

Wissanu erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht die Wahl 2006 für ungültig erklärte, weil einige Wahlkabinen so aufgestellt waren, dass Passanten den Wählenden beim Markieren der Stimmzettel zusehen konnten und damit ein Präzedenzfall für den Schutz des Wahlakts geschaffen wurde.

„Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt herauszufinden, wie jemand gewählt hat, dann ist es nicht geheim“, sagte er und betonte, das verfassungsrechtlich garantierte Geheimnis müsse zeitlich unbegrenzt gelten.

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Mögliche Prüfung vor Gericht

Sollte der Fall vor dem Verfassungsgericht landen, könnten die Richter laut Wissanu testen, ob sich mit Hilfe eines Barcodes, des zugehörigen Gegenabschnitts und der Wählerliste eine einzelne Person identifizieren lässt.

Käme die Wahlkommission zu dem Schluss, dass der Stimmzettel nicht geheim sei, bliebe aus seiner Sicht kaum etwas anderes übrig, als eine landesweite Wiederholung anzuordnen, da die Stimmzettel überall identisch seien.

Verantwortung und Risiken für die Wahlkommission

Wissanu verwies darauf, dass die EC bereits 2006 trotz Unregelmäßigkeiten nur in einigen Wahlkreisen eine Neuwahl im ganzen Land ansetzte.

Er mahnte, dass die Verantwortung in einem solchen Fall nicht bei einer einzelnen Person liege, und erinnerte daran, dass damalige EC-Mitglieder nach Aufhebung der Wahl sogar strafrechtlich belangt wurden.

Bhumjaithai-Partei verteidigt Barcodes

Der Chefjurist der Bhumjaithai-Partei, Supachai Jaisamut, wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, die Verfassung verlange zwar direkte und geheime Wahlen, verbiete aber nicht jede technische Kennzeichnung, solange keine Zuordnung von Wähler und Stimmzettel möglich sei.

Die Barcodes dienten seiner Darstellung nach ausschließlich der Vermeidung von Fälschungen und der Kontrolle der Stimmzettelverteilung, und eine Wahl könne nur bei einem schweren, klar nachgewiesenen Verstoß gegen grundlegende Prinzipien für nichtig erklärt werden.

Kritik der People’s Party

Der Sprecher der People’s Party, Parit Wacharasindhu, warnte hingegen, die Barcodes eröffneten eine Lücke, über die Stimmen nachverfolgt werden könnten, und forderte die EC auf, für die Nachwahlen an diesem Sonntag einheitliche Stimmzettel zu verwenden und auf das Verdecken der Barcodes bei der Auszählung zu verzichten.

Zugleich verlangte seine Partei, dass die Wahlkommission die detaillierten Ergebnisse der einzelnen Wahllokale in gut zugänglicher Form veröffentlicht, nachdem es in einigen Wahlkreisen zu Unstimmigkeiten zwischen Auszählungsprotokollen und offiziellen Berichten gekommen sei.

Ombudsstelle erhält zahlreiche Eingaben

Parallel dazu bestätigte das Büro des Ombudsmanns, dass bislang 28 Beschwerden aus der Bevölkerung zur Rechtmäßigkeit der Barcodes und zum Umgang der Wahlkommission mit der Abstimmung eingegangen seien.

Die Eingaben zeigen, dass die Debatte über technische Sicherheitsmaßnahmen und den Schutz des Wahlgeheimnisses längst über juristische Fachkreise hinaus auf die breite Öffentlichkeit übergegriffen hat.

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Quelle: Bangkok Post

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