Bereits abgeschobener AuslĂ€nder zurĂŒck – erneut verhaftet!

đŸ”č Bereits abgeschoben, jetzt zurĂŒck auf Koh Phangan: AuslĂ€nder erneut beim illegalen Motorradverleih erwischt! Wie konnte er ungestört operieren?

Bereits abgeschobener AuslĂ€nder zurĂŒck -  erneut verhaftet!
KhaoSod English

Koh Phangan: Libanese betreibt illegale Mietwagen-Firma – schon wieder!

Die Touristen-Polizei hat auf Koh Phangan einen libanesischen GeschĂ€ftemacher festgenommen, der illegal Mietwagen und MotorrĂ€der an Touristen vermietet hat – und das, obwohl er erst vor wenigen Monaten wegen derselben Straftat abgeschoben worden war! Bei der Razzia beschlagnahmten die Beamten 12 MotorrĂ€der und einen Van.

GeschĂ€ft vor „Key King“-Shop beobachtet

Am 13. Oktober schlugen die Beamten nach einer Beschwerde ĂŒber einen illegalen Mietwagen-Verleih vor dem „Key King“-Shop in Moo 1 auf Koh Phangan zu. Die Polizisten beobachteten, wie der 46-jĂ€hrige Libanese Mr. Jon einem auslĂ€ndischen Kunden ein Motorrad vermietete, ihn betankte und das Fahrzeug ĂŒberprĂŒfte.

Als die Beamten sich zu erkennen gaben und nach seinen Dokumenten fragten, stellte sich heraus: Mr. Jon besaß nur ein TR-60 Touristenvisum – keine Arbeitserlaubnis. Damit war die illegale TĂ€tigkeit bewiesen.

WhatsApp-Business mit israelischen Touristen

Bei der Vernehmung gestand der Libanese, seine Kunden hauptsĂ€chlich ĂŒber WhatsApp unter dem Namen „Jean“ anzuwerben. Er gab vor, den „Key King“-Shop zu vertreten, und vermietete MotorrĂ€der fĂŒr 250-350 Baht pro Tag – hauptsĂ€chlich an israelische Touristen.

Die eigentliche Shop-Besitzerin Ms. Saichai behauptete, sie und Mr. Jon seien frĂŒher ein Paar gewesen, aber schon lange geschieden. Aus Mitleid habe sie ihm erlaubt, den Platz vor ihrem Shop zu nutzen. An den Gewinnen habe sie nicht partizipiert.

Bereits 2024 abgeschoben

Eine ÜberprĂŒfung ergab: Mr. Jon war bereits am 20. April 2024 festgenommen worden, weil er illegal als Wasserlieferant arbeitete. Damals wurde er aus Thailand abgeschoben – doch kehrte einfach mit einem neuen Touristenvisum zurĂŒck und machte weiter wie zuvor.

WĂ€hrend des Transports zur Touristen-Polizei zeigte der Libanese kein Unrechtsbewusstsein: Er lachte die Beamten aus, drohte mit Klagen und klatschte verĂ€chtlich in die HĂ€nde – obwohl er ein WiederholungstĂ€ter war.

12 MotorrÀder aus verschiedenen Provinzen

Die Beute der Razzia ist beachtlich: 12 MotorrĂ€der und ein Minibus wurden beschlagnahmt, dazu ein Handy als Beweismittel. Die MotorrĂ€der hatten Kennzeichen aus verschiedenen sĂŒdlichen Provinzen:
‱ Surat Thani
‱ Krabi
‱ Phuket
‱ Chumphon
‱ Nakhon Si Thammarat
‱ Yala

Ein Indiz fĂŒr ein gut organisiertes, ĂŒberregionales illegales GeschĂ€ft.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Anklage lÀuft

Mr. Jon wurde wegen Arbeit ohne Arbeitserlaubnis und Betriebs eines Unternehmens ohne Genehmigung angeklagt und zur Polizeistation Koh Phangan gebracht. Ihm droht diesmal eine noch strengere Strafe – möglicherweise mit Einreisesperre.

Der Fall zeigt ein bekanntes Problem auf thailĂ€ndischen Touristeninseln: AuslĂ€nder missbrauchen Touristenvisa fĂŒr illegale GeschĂ€fte – und kehren trotz Abschiebung immer wieder zurĂŒck.

Was meinen Sie?

Dieser Fall zeigt, wie schwierig es fĂŒr thailĂ€ndische Behörden ist, illegale GeschĂ€fte auf beliebten Touristeninseln zu kontrollieren. Glauben Sie, dass strengere Visa-Kontrollen solche WiederholungsfĂ€lle verhindern könnten, oder sind andere Maßnahmen effektiver?

Newsletter abonnieren

Newsletter auswÀhlen:
Abonnieren Sie den tÀglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schĂŒtzen Ihre Daten gemĂ€ĂŸ DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer DatenschutzerklĂ€rung.
Quelle: KhaoSod English

Wichtiger Hinweis fĂŒr unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie fĂŒr ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, KraftausdrĂŒcke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachtrĂ€glich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.