BANGKOK – Die thailändischen Regeln zur Besteuerung von Einkommen aus dem Ausland befinden sich im Wandel. Das betrifft insbesondere Expats, die Geld aus dem Ausland nach Thailand transferieren.
Wie die Bangkok Post bereits am 19. Mai 2025 berichtete, werden Einnahmen aus dem Ausland nicht besteuert, wenn sie im gleichen Kalenderjahr wie sie erzielt wurden oder im darauf folgenden Jahr nach Thailand überwiesen werden.
Dieser Schritt markierte eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis nach Departmental Instruction No. Por.161/2566, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Damals entfiel die bisherige Regel, dass Steuern auf ausländisches Einkommen nach einem Jahr automatisch nicht mehr fällig waren. Unter Por.161 galt jede Überweisung von Einkommen – egal, ob es letzte Woche oder vor zehn Jahren erzielt wurde – als steuerpflichtig.
Aufregung in der Expat-Community
Adam Clark, Finanzkommentator, schildert jetzt in einem Kommentar, dass die damalige Ankündigung zu einer Welle von Unsicherheit führte. „Fast täglich erhielt ich E-Mails von sogenannten Experten, die sofortiges Handeln empfahlen“, berichtet Clark. Viele rieten, Vermögenswerte in komplexe Strukturen zu verschieben, was nicht immer mit den langfristigen finanziellen Zielen der Betroffenen übereinstimmte. Rückblickend seien manche Entscheidungen voreilig oder fehlgeleitet gewesen.
Zwei-Jahres-Fenster als Entlastung
Ein Rechtsgutachten von Nishimura C Asahi vom 1. Juni 2025 bestätigt, dass der Entwurf einer neuen Ausnahme vorsieht, dass Auslandseinkommen für zwei Steuerjahre steuerfrei nach Thailand gebracht werden kann. Einkommen, das beispielsweise 2025 erzielt wird, könnte also bis Ende 2026 ohne Steuern transferiert werden. Danach würden wieder die normalen Einkommenssteuersätze gelten.
Der Entwurf benötigt noch die Zustimmung des Kabinetts und könnte sich während des Gesetzgebungsverfahrens ändern. Die Tendenz ist jedoch klar: Die Behörden möchten Gelder nach Thailand holen, statt dass sie im Ausland verbleiben.
Was Residenten jetzt beachten sollten
- Dokumentation führen: Unabhängig von der endgültigen Regelung ist es ratsam, genau zu dokumentieren, wann und wo Einkommen erzielt wurde.
- Abwarten: Bis die Ausnahme im Royal Gazette veröffentlicht ist, gilt sie noch nicht als Gesetz. Zeitungsberichte sind daher nur Wegweiser, keine verbindliche Rechtslage.
Clark warnt davor, auf Hysterie oder voreilige Empfehlungen sogenannter Experten hereinzufallen: „Reagiert man zu schnell auf sich entwickelnde Regeln, kann das teuer werden. Geduld und fundierte Planung bleiben der beste Weg.“
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Sehe ich ganz genauso. Solange das nicht in der Royal Gazette veröffentlicht wurde, ist es nur ein Plan aus der Wünsch-Dir-Was-Abteilung.
Ich meine, der Artikel ist total ueberfluessig. Gelder die nach Thailand ueberwiesen werden sind steuerpflichtig
Aha, hier spricht DER Experte; dann lauf schnell zum Finanzamt und nimm ein Bündel Scheine mit!
Lieber Gerhard, wenn der Entwurf, als Ausführungsverodnung, in der der Royal Gazette veröffentlicht wird, ist es tatsächlich steuerfrei. Und dann, aber wirklich erst dann, werde ich eine größere Charge nach Thailand überweisen. Ansonsten verbleibt das Geld in Deutschland.
So ist es.