Bürokratischer Teufelskreis bei der Verlängerung eines Heiratsvisums in Thailand

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Sehr geehrte Damen und Herren,

als deutscher Staatsbürger, der mit einer thailändischen Staatsbürgerin verheiratet ist und regelmäßig zwischen Deutschland und Thailand pendelt, sehe ich mich mit erheblichen bürokratischen Hürden bei der Verlängerung meines Heiratsvisums (Non-Immigrant O) konfrontiert. Die thailändischen Einwanderungsbestimmungen schaffen einen scheinbar unüberwindbaren Teufelskreis, den ich im Folgenden detailliert beschreibe und für den ich dringend nach legalen Lösungen suche.

Ich reise bis zu sechs Mal im Jahr zwischen Deutschland und Thailand hin und her, wobei ich durchschnittlich sechs Monate in Thailand und sechs Monate in Deutschland verbringe. Mein Ziel ist es, eine einjährige Verlängerung meines Heiratsvisums sowie eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung (Multiple Re-Entry Permit) zu erhalten, um Probleme bei den häufigen Ein- und Ausreisen zu vermeiden, insbesondere angesichts der möglichen Verkürzung der visumsfreien Aufenthaltsdauer von 60 auf 30 Tage. Ich verfüge über einen langfristigen Mietvertrag für eine Eigentumswohnung in Bangkok, der jedoch von den Banken nicht als Wohnsitznachweis akzeptiert wird.

Die Verlängerung meines Heiratsvisums um ein Jahr erfordert gemäß den Vorschriften der thailändischen Einwanderungsbehörde einen Nachweis über finanzielle Mittel. Dies kann durch ein thailändisches Bankkonto mit einem Mindestguthaben von 400.000 THB (für mindestens zwei Monate vor der Verlängerung) oder einen monatlichen Einkommensnachweis von 40.000 THB erfolgen. Da ich die finanzielle Absicherung über das Bankkonto nachweisen möchte, benötige ich ein thailändisches Bankkonto.

Die Eröffnung eines Bankkontos gestaltet sich jedoch problematisch, da viele Banken eine Wohnsitzbescheinigung verlangen. Diese Bescheinigung wird von der Einwanderungsbehörde (z. B. in Bangkok, Chaengwattana) in der Regel erst nach Vorlage des ersten 90-Tage-Berichts ausgestellt, der jedoch erst fällig ist, wenn ich bereits eine einjährige Visumverlängerung erhalten habe – wofür wiederum das Bankkonto erforderlich ist. Dies schafft einen Zustand, der die Beantragung nahezu unmöglich macht.

Die Einwanderungsbehörde verwies mich an die deutsche Botschaft in Bangkok, um eine Wohnsitzbescheinigung zu erhalten. Die Botschaft stellt jedoch keine solche Bescheinigung für thailändische Behörden aus, sondern nur für innerdeutsche Zwecke. Zudem würde die Registrierung meiner thailändischen Adresse bei der Botschaft voraussetzen, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelde. Dies ist für mich nicht praktikabel, da ich in Deutschland ein Geschäft betreibe und eine Wohnung besitze, bei der ich aufgrund der Meldepflicht und der Steuer auf leerstehende Wohneinheiten registriert bleiben muss.

Mein langfristiger Mietvertrag für eine Eigentumswohnung in Bangkok wird von den Banken nicht als alleiniger Wohnsitznachweis akzeptiert, da sie zusätzlich eine offizielle Registrierung der Adresse über das TM.30-System oder eine Wohnsitzbescheinigung verlangen. Die TM.30-Meldung wurde zwar von meinem Vermieter eingereicht, doch dies reicht in vielen Fällen nicht aus, um die strengen Anforderungen der Banken zu erfüllen.

Zudem mache ich mir Sorgen über die mögliche Verkürzung der visumsfreien Aufenthaltsdauer von 60 auf 30 Tage, da dies meine häufigen Reisen erheblich erschweren würde. Eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung wäre ideal, um die Gültigkeit meines Visums bei meinen Reisen zu erhalten, doch auch dies setzt eine erfolgreiche Verlängerung voraus.

Ich bin kein Freund von „Agenten“, die durch illegale Praktiken wie Schmiergeldzahlungen bürokratische Hürden umgehen, und möchte den legalen Weg gehen. Daher bitte ich um Ratschläge zu folgenden Punkten:

Gibt es Banken (z. B. Bangkok Bank, Kasikorn Bank), die flexiblere Anforderungen haben und einen Mietvertrag in Kombination mit einer TM.30-Meldebescheinigung oder einer Bescheinigung des thailändischen Ehepartners akzeptieren? Könnte mein thailändischer Ehepartner als Kontoinhaber auftreten, um die Anforderungen zu umgehen?

Ist es möglich, die finanzielle Absicherung für die Visumverlängerung ausschließlich über einen beglaubigten Einkommensnachweis (z. B. Rentenbescheid) von der deutschen Botschaft zu erbringen, um die Notwendigkeit eines thailändischen Bankkontos zu umgehen? Welche Dokumente sind dafür genau erforderlich?

Könnte die Einwanderungsbehörde in Ausnahmefällen eine Wohnsitzbescheinigung vor dem ersten 90-Tage-Bericht ausstellen, wenn ich zusätzliche Dokumente wie einen Mietvertrag, die TM.30-Meldung oder eine Bestätigung meines thailändischen Ehepartners vorlege?

Gibt es Visumoptionen (z. B. das neue Destination Thailand Visa, DTV), die besser zu meinem Reiseverhalten passen und weniger bürokratische Hürden mit sich bringen? Wie kann ich sicherstellen, dass meine häufigen Ein- und Ausreisen nicht als „Visa-Runs“ gewertet werden?

Die beschriebenen bürokratischen Hürden sind nicht nur für mich, sondern vermutlich für viele andere Ausländer, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind, eine große Herausforderung. Ich würde mich über konkrete Ratschläge freuen, wie ich diesen Teufelskreis legal durchbrechen kann, ohne meine rechtlichen Verpflichtungen in Deutschland zu verletzen. Eine Vereinfachung der Verfahren oder klarere Kommunikation zwischen den thailändischen Behörden, Banken und ausländischen Botschaften könnte solchen Problemen entgegenwirken.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred

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