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CAAT lockert Drohnenverbot – unter krassen Auflagen

CAAT lockert Drohnenverbot – unter krassen Auflagen
TAT News
    • Thailändische Luftfahrtbehörde hebt Drohnen-Verbot teilweise auf, strenge Auflagen bleiben.
    • Flüge nur tagsüber, maximale Höhe 90 Meter, Grenzprovinzen zu Kambodscha bleiben gesperrt.
    • Drohnen-Piloten müssen Flüge drei Tage im Voraus anmelden und strenge Registrierungsvorgaben beachten.
    • Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Million Baht erforderlich, strikte Flugregeln müssen eingehalten werden.
Generiert durch KI

Luftfahrtbehörde hebt landesweites Verbot teilweise auf
aber mit scharfen Bedingungen

Bangkok – Aufatmen für Drohnen-Fans: Die thailändische Luftfahrtbehörde (CAAT) hat das landesweite Drohnen-Verbot vom 16. bis 31. August 2025 teilweise aufgehoben. Nach wochenlangen Beschränkungen wegen der angespannten Lage an der Kambodscha-Grenze dürfen Hobby-Piloten und Profis ihre Fluggeräte wieder in die Luft bringen – allerdings nur unter extrem strengen Auflagen. Die Lockerung gilt als Kompromiss zwischen nationaler Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen, nachdem sich Landwirte, Fotografen und Tourismusunternehmen über die komplette Sperrung beschwert hatten.

Doch die Freude ist getrübt: Flüge sind nur zwischen 6 und 18 Uhr erlaubt, die maximale Flughöhe beträgt lediglich 90 Meter, und Nachtflüge bleiben komplett verboten. Besonders problematisch: Alle sieben Grenzprovinzen zu Kambodscha – Buri Ram, Si Sa Ket, Surin, Ubon Ratchathani, Sa Kaeo, Trat und Chanthaburi – bleiben für Drohnen komplett gesperrt. Auch in den Distrikten Sattahip (Chon Buri) und Mueang (Rayong) sowie in einem Neun-Kilometer-Radius um alle Flughäfen herrscht absolutes Flugverbot.

Anmeldung drei Tage vorher:
Bürokratie-Marathon für jeden Flug

Die Bürokratie-Hürden sind gewaltig: Jeder Drohnen-Pilot muss seine Flugpläne mindestens drei Tage im Voraus über das UAS-Portal (uasportal.caat.or.th) anmelden und dabei Gebiet, Datum, Uhrzeit und Zweck des Fluges angeben. Zusätzlich muss das Anti-Drohnen-Zentrum der Metropol-Polizei unter antidrone.police@gmail.com informiert werden. „Alle Flüge sind in Gebieten unter Kriegsrecht oder aktiven Militäroperationen verboten“, betont die CAAT in ihrer offiziellen Stellungnahme.

Landwirtschaftliche Drohnen-Betreiber werden dringend aufgefordert, sowohl ihre Geräte als auch ihre Pilotenlizenz über das UAS-Portal zu registrieren, um sich auf kommende regulatorische Änderungen vorzubereiten. Selbst Regierungsbehörden wie Militär, Polizei, Zoll, Landwirtschafts- und Umweltschutzministerium müssen geplante Flüge in Sperrgebieten über das UAS-Portal melden und die entsprechenden Sicherheitsbehörden informieren. Die Kontrollen sind lückenlos: Verstöße können über die CAAT-Hotline 02-568-8851 oder per E-Mail an uas_us@caat.or.th gemeldet werden.

Registrierung wird zur Mammutaufgabe:
Zwei Behörden, komplexe Verfahren

Wer legal eine Drohne in Thailand fliegen will, muss einen regelrechten Behörden-Marathon absolvieren. Alle Drohnen – egal welches Gewicht – müssen bei der Nationalen Rundfunk- und Telekommunikationskommission (NBTC) über anyregis.nbtc.go.th registriert werden. Zusätzlich verlangt die CAAT eine separate Registrierung für Drohnen mit Kameras, Geräte über zwei Kilogramm oder alle Drohnen über 25 Kilogramm Gewicht. Letztere benötigen sogar eine schriftliche Genehmigung des Verkehrsministers.

Wichtige Änderung: Ab 30. Juni 2025 wird die alte CAAT-Webseite uav.caat.or.th permanent abgeschaltet. Alle Registrierungen müssen dann ausschließlich über das neue UAS-Portal erfolgen. Piloten müssen eine Online-Prüfung bestehen, um ihr Zertifikat zu erhalten – bei Durchfall ist eine Wiederholung erst nach 24 Stunden möglich. Das Zertifikat gilt zwei Jahre, und die Registrierungsnummer muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden: mindestens 3 mm Schriftgröße bei Geräten unter 25 kg, mindestens 25 mm bei schwereren Modellen.

Versicherung und strenge Flugregeln:
Million Baht Haftpflicht ist Pflicht

Die Auflagen sind detailliert und streng: Jede Drohne muss mit einer Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million Baht (etwa 26.000 Euro) versichert sein. Flüge sind nur bei Tageslicht und klaren Wetterbedingungen erlaubt, stets in Sichtweite des Piloten. Die Navigation nur über Onboard-Kameras oder First-Person-View ist verboten, ebenso Flüge in oder nahe Wolkendecken.

Mindestabstände müssen eingehalten werden: 30 Meter bei Drohnen unter 2 kg, 50 Meter bei Geräten zwischen 2 und 25 kg. Flüge über städtische Gebiete, Menschenansammlungen oder in der Nähe von Regierungsgebäuden, Krankenhäusern und Militärzonen sind ohne Genehmigung strengstens verboten. Der Transport gefährlicher Materialien inklusive Laser-Geräte ist untersagt.

Jeder drohnenbezogene Zwischenfall muss sofort an die CAAT unter +66 2 568 8851 oder uav@caat.or.th gemeldet werden. Für Spezialoperationen wie Nachtflüge, Flüge über 90 Meter oder Einflüge in Sperrgebiete ist eine vorherige schriftliche Genehmigung über uas_u@caat.or.th erforderlich.

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