Kein Schadensersatz bei Flug verpasst!
Wer mit einem „Rail&Fly“-Ticket wegen verspäteter Züge den Flug verpasst, hat keinen Anspruch auf Entschädigung – wenn er die empfohlenen Anreisezeiten des Veranstalters nicht beachtet. Das entschied das Landgericht Koblenz.
