CHONBURI, THAILAND – Ein 20-jähriger Mann wurde in der Provinz Chonburi festgenommen, nachdem er gestanden hatte, ein ihm anvertrautes Kleinkind körperlich misshandelt zu haben. Das Kind erlag seinen Verletzungen. Die Mutter erstattete Anzeige, der Tatverdächtige befindet sich in Polizeigewahrsam.
Anzeige durch die Kinderschutzstiftung
Der Fall wurde durch die Stiftung Paweena bekannt, eine in Thailand aktive Organisation zum Schutz von Kindern und Frauen. Die Mutter des Kindes wandte sich an die Stiftung und erstattete daraufhin Anzeige gegen ihren Lebensgefährten.
Die Mutter war zum Zeitpunkt der Tat in einer Fabrik beschäftigt. Das Kind befand sich allein mit dem Stiefvater in der gemeinsamen Unterkunft.
Obduktionsergebnisse belegen Gewalteinwirkung
Das Institut für forensische Medizin des Polizeikrankenhauses Bangkok führte eine Obduktion durch. Die Untersuchung ergab Verletzungen, die auf erhebliche stumpfe Gewalteinwirkung hinweisen.
Die Rechtsmediziner schlossen auf Fremdverschulden als Todesursache. Die Befunde bildeten die Grundlage für den Erlass eines Haftbefehls gegen den Stiefvater.
Festnahme am 30. März 2023
Beamte der Polizei Chonburi vollzogen den Haftbefehl am 30. März 2023. Der Tatverdächtige, identifiziert als Sordech, wurde widerstandslos festgenommen.
Die Polizei leitete unmittelbar nach der Festnahme eine förmliche Vernehmung ein. Der Verdächtige wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft überstellt.
Geständnis und Tatmotiv
Der 20-Jährige räumte in der Vernehmung ein, das Kind in einem Moment des Kontrollverlustes körperlich misshandelt zu haben. Er gab an, die Folgen seines Handelns nicht abgeschätzt zu haben.
Die Polizei dokumentierte das Geständnis und stellte es den Ermittlungsakten bei. Es wird als belastendes Beweismittel im weiteren Verfahren gewertet.
Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Der Tatverdächtige wird auf Grundlage des Haftbefehls wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die thailändische Staatsanwaltschaft prüft, ob weitere Tatbestände hinzukommen.
Fälle von Kindesmisshandlung mit Todesfolge werden in Thailand mit langen Freiheitsstrafen geahndet. Das zuständige Gericht in Chonburi wird über die Fortführung der Untersuchungshaft entscheiden.
Kinderschutz in Thailand: gesetzlicher Rahmen
Thailand verfügt mit dem Kinderschutzgesetz von 2003 über eine rechtliche Grundlage, die körperliche Misshandlung von Minderjährigen unter Strafe stellt. Zuständige Behörden können bei Verdacht auf häusliche Gewalt unmittelbar eingreifen und betroffene Kinder in Schutzobhut nehmen.
Organisationen wie die Stiftung Paweena spielen eine wichtige Rolle dabei, Fälle von Kindesmisshandlung zur Anzeige zu bringen und betroffene Familien bei behördlichen Verfahren zu begleiten. Der vorliegende Fall zeigt, dass zivilgesellschaftliche Strukturen in Thailand zur strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten beitragen.



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