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Deutsche Mieter in Thailand: Vermieter gerät wegen TM30 in Bedrängnis

Deutsche Mieter in Thailand: Vermieter gerät wegen TM30 in Bedrängnis
KI-generiert mit Grok von xAI

Ein thai-deutsches Ehepaar genießt den Ruhestand in Thailand – bis ein Anruf von der Immigration alles durcheinanderbringt. Der Grund: ein Formular, das viele nicht kennen – TM30.

Ein Haus, zwei Paare – und eine überraschende Pflicht

Seit zehn Jahren lebt Hans (69) mit seiner thailändischen Frau Som (62) in einem Vorort von Chiang Mai. Die beiden haben sich dort ein kleines Haus mit Gästehaus gebaut – ideal für Freunde aus Deutschland oder Langzeiturlauber.

Im Januar vermieten sie das Gästehaus an ein deutsches Rentnerpaar: Bernd (65) und Karin (58) aus München, die den Winter unter thailändischer Sonne verbringen wollen. Ein halbes Jahr, sauberer Mietvertrag, alles legal.

„Wir dachten, das läuft wie immer“, sagt Hans. „Schlüssel übergeben, Stromzähler ablesen, fertig.“ Doch eine Woche nach dem Einzug klingelt das Telefon. Am Apparat: ein Beamter der thailändischen Einwanderungsbehörde.

Ein Anruf mit Konsequenzen

„Er fragte, ob wir denn die TM30-Meldung für unsere deutschen Gäste abgegeben hätten“, erzählt Som. „Ich wusste gar nicht, was das ist.“ Die Überraschung war groß – doch der Beamte war unmissverständlich: Wenn innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft keine Meldung erfolgt, droht ein Bußgeld.

Dabei hatten Bernd und Karin sich selbst um ihr Visum gekümmert. „Wir dachten, das ist unsere Sache“, sagt Bernd. Doch genau hier liegt das Missverständnis: Nicht der Mieter, sondern der Unterkunftsgeber – also Hans und Som – ist gesetzlich zur Meldung verpflichtet.

Was ist das TM30 überhaupt?

Das TM30-Formular („Notification of Residence for Aliens“) ist Teil des thailändischen Immigration Act B.E. 2522 (1979). Es verpflichtet Hotels, Vermieter und Hausbesitzer, jede ausländische Person, die bei ihnen übernachtet, bei der Immigration zu melden – innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft.

Ziel: Der Aufenthaltsort von Ausländern soll nachvollziehbar dokumentiert werden – aus Gründen der Sicherheit und Überwachung.

Wichtig: Die Verantwortung liegt immer beim Unterkunftsgeber, nicht beim Reisenden selbst. Wer die Meldung versäumt, riskiert Bußgelder – meist 1.600 Baht, in manchen Provinzen auch bis zu 2.000.

Papier, App oder online – wie meldet man richtig?

Nach dem Schreck machte sich Hans schlau: Das TM30-Formular kann auf drei Wegen eingereicht werden:

  • klassisch auf Papier: Formular ausfüllen, Passkopien beilegen und beim örtlichen Immigration Office abgeben
  • online über das Portal der Einwanderungsbehörde (nach vorheriger Registrierung)
  • per App, z. B. mit der offiziellen Anwendung „Section38“

„Wir haben es dann online gemacht“, sagt Hans. „Aber es war alles auf Thai – ohne Som hätte ich das nie geschafft.“

Keine Ausnahme für Langzeitmiete

Bernd und Karin wohnen sechs Monate im selben Haus. Doch auch bei Langzeitaufenthalten bleibt die TM30-Pflicht bestehen – bei der ersten Einreise sowieso, bei Visumwechsel oder Adressänderung ebenfalls.

„Wenn die beiden mal für ein paar Tage an die Küste fahren und dann zurückkommen, müssen wir je nach Region wieder melden“, sagt Som. Denn: Die Auslegung der TM30-Regel variiert je nach Provinz und Einwanderungsbüro.

In Touristenregionen wie Phuket wird oft strenger kontrolliert als in ländlichen Gebieten. Doch überall gilt: Der Empfangsschein der TM30-Meldung wird bei Visaverlängerungen und 90-Tage-Reports häufig verlangt.

Lektion gelernt – und weitergegeben

Nach der ersten Strafe von 1.600 Baht ist für Hans klar: „Wir melden jetzt jeden Gast sofort. Zur Not fahren wir am gleichen Tag noch zur Immigration.“ Außerdem haben die beiden ein Info-Blatt auf Deutsch und Englisch vorbereitet, das sie neuen Mietern überreichen.

Auch Bernd und Karin sind mittlerweile sensibilisiert. „Uns war gar nicht bewusst, dass wir unsere Vermieter in Schwierigkeiten bringen könnten“, sagt Karin. „Wir dachten, das macht man bei der Einreise am Flughafen.“

Ein Missverständnis, das viele Expats und Touristen teilen – und das zeigt, wie wichtig es ist, über lokale Regelungen wie das TM30 informiert zu sein.


Hinweis für Leser:
Die TM30-Meldung ist Pflicht bei Unterkunft von Ausländern in Thailand. Weitere Informationen und das Formular finden Sie auf der Website der thailändischen Immigration:
👉 www.immigration.go.th

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