Drohnen in Thailand fliegen: Was man jetzt wissen muss

Wer in Thailand eine Drohne steigen lässt, sollte das Gesetz kennen 

BANGKOK – Mit majestätischen Tempeln, tropischen Küsten und dichten Regenwäldern ist Thailand ein Paradies für Luftaufnahmen. Kein Wunder, dass immer mehr Reisende Drohnen mitbringen, um einzigartige Perspektiven festzuhalten. Doch wer in Thailand fliegen will, muss sich an strenge Regeln halten – sonst drohen Geldstrafen, Gefängnis oder die Beschlagnahmung der Drohne.

Spätestens ab dem 30. Juni 2025 wird es ernst: Die Zivil-Luftfahrtbehörde Thailands (CAAT) stellt ihr altes Registrierungssystem ein. Wer danach seine Drohne nicht im neuen Portal uasportal.caat.or.th registriert hat, fliegt illegal.

Doppelte Registrierung ist Pflicht – sonst keine Starterlaubnis

Wer eine Drohne nach Thailand bringt, muss sie bei zwei Behörden registrieren:

  1. NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission) – zuständig für Funkfrequenzen
  2. CAAT (Civil Aviation Authority of Thailand) – zuständig für die Flugerlaubnis und Pilotenzertifikat

“Eine Registrierung nur bei einer Stelle reicht nicht aus. Beide sind zwingend notwendig,” betont die CAAT.

Die NBTC-Registrierung erfolgt online über https://anyregis.nbtc.go.th, die CAAT-Registrierung ausschließlich über das neue Portal https://uasportal.caat.or.th.

Bild: TAT Newsroom

Welche Drohnen brauchen eine Anmeldung?

In Thailand muss jede Drohne bei der NBTC registriert werden – unabhängig vom Gewicht.

Zusätzlich ist eine CAAT-Registrierung erforderlich, wenn:

  • die Drohne eine Kamera oder Aufzeichnungsfunktion besitzt,
  • die Drohne mehr als 2 kg, aber weniger als 25 kg wiegt,
  • oder die Drohne mehr als 25 kg wiegt – hier ist zusätzlich eine Sondergenehmigung des Transportministers notwendig.

So funktioniert die Registrierung vor Ort

Für die Anmeldung bei der CAAT benötigen Piloten eine thailändische SIM-Karte, um den Verifizierungscode per SMS zu erhalten. Danach werden folgende Schritte durchlaufen:

  • Benutzerkonto anlegen
  • Identitätsnachweis hochladen
  • Drohne und Besitzer registrieren
  • Online-Test absolvieren (mit Wiederholungsmöglichkeit nach 24h bei Nichtbestehen)
  • Dritthaftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. THB / ca. 25.200 €) nachweisen
  • Registrierungsnummer auf der Drohne sichtbar anbringen
    • ≥3 mm Schriftgröße bei unter 25 kg
    • ≥25 mm Schriftgröße bei über 25 kg

Das Pilotenzertifikat ist zwei Jahre gültig.

Fliegen verboten: Diese Orte und Bedingungen sind tabu

Wer in Thailand fliegt, muss klare Luftsicherheitsregeln einhalten. Verboten sind Flüge:

  • über Menschenmengen, Städte, Regierungsgebäude, Militäreinrichtungen, Krankenhäuser
  • bei Nacht, Regen, Wolken oder außerhalb der Sichtweite
  • näher als 9 km zu Flughäfen ohne Sondergenehmigung
  • mit First-Person-View (FPV) ohne Sichtkontakt
  • mit Lasergeräten oder Gefahrgut an Bord

Mindestabstände:

  • 30 m bei Drohnen unter 2 kg
  • 50 m bei Drohnen zwischen 2 und 25 kg

Vorfälle müssen sofort gemeldet werden

Kommt es zu einem Unfall, muss dieser sofort an die CAAT gemeldet werden:

📞 +66 2 568 8851
📧 [email protected]

Für Sonderflüge – z. B. über 90 Meter Höhe, bei Nacht oder in Sperrzonen – ist eine vorherige Genehmigung per Mail an [email protected] notwendig.

Altes Drohnen-Portal wird abgeschaltet

Die CAAT weist darauf hin, dass das bisherige Drohnenportal uav.caat.or.th ab dem 30. Juni 2025 dauerhaft deaktiviert wird. Wer dort bereits registriert war, sollte seine Dokumente rechtzeitig sichern, da sie danach nicht mehr abrufbar sind.


Servicekontakte im Überblick

NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission)
📍 87 Phaholyothin Soi 8, Bangkok 10400
📞 +66 2 670 8888 – Call Center: 1200
🌐 www.nbtc.go.th
🖥️ Registrierung: anyregis.nbtc.go.th

CAAT (Civil Aviation Authority of Thailand)
📍 222 Vibhavadi Rangsit Soi 28, Bangkok 10900
📞 +66 2 568 8851
📧 [email protected] (allgemein), [email protected] (Sonderanträge)
🌐 www.caat.or.th
🖥️ Registrierung: uasportal.caat.or.th


Fliegen ja – aber nur legal

Thailand heißt Drohnenpiloten willkommen – aber nur unter strengen Auflagen. Wer atemberaubende Aufnahmen machen möchte, sollte sich vorbereiten: Doppelte Registrierung, Versicherungsnachweis und Luftfahrtkenntnisse sind Pflicht.

Wer fliegt, ohne sich anzumelden, riskiert alles – selbst den Urlaub.

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