Sicherheits-Alarm wegen Kambodscha-Krise verlängert Flugverbote
Bangkok – Thailand macht weiterhin ernst bei der Drohnen-Sicherheit! Die Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat die verschärften Drohnen-Regelungen bis zum 30. September 2025 verlängert – und das aus einem brisanten Grund: Die angespannte Sicherheitslage an der thailändisch-kambodschanischen Grenze zwingt die Behörden zu drastischen Maßnahmen. In der Bekanntmachung Nr. 6 werden klare rote Linien gezogen, die Hobby-Piloten und kommerzielle Drohnen-Betreiber schockieren dürften.
Fünf komplette Grenzprovinzen stehen unter Kriegsrecht oder militärischen Operationen und sind für Drohnenflüge absolut tabu: Sa Kaeo, Buri Ram, Si Sa Ket, Surin und Ubon Ratchathani. Zusätzlich sind strategisch wichtige Distrikte wie Sattahip (Chon Buri), Mueang (Rayong), Phayuha Khiri (Nakhon Sawan) und Mueang (Ratchaburi) gesperrt. Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen, Gefängnis oder der Beschlagnahme seiner teuren Ausrüstung rechnen. Die Behörden nehmen keine Rücksicht mehr auf unwissende Touristen oder ahnungslose Hobby-Fotografen.
Komplizierte Anmelde-Prozedur schreckt Drohnen-Fans ab
Doch auch außerhalb der Sperrgebiete wird das Drohnen-Fliegen zur bürokratischen Odyssee! Jeder Pilot muss sowohl seine Drohne als auch seine Pilotenlizenz bei der CAAT registrieren lassen – und das ist erst der Anfang. Flugdetails über Gebiet, Datum, Uhrzeit und Zweck müssen mindestens drei Tage im Voraus über das UAS-Portal (uasportal.caat.or.th) eingereicht und zusätzlich dem Anti-Drohnen-Zentrum der Metropolitanpolizei (antidrone.police@gmail.com) gemeldet werden.
Flüge sind nur zwischen 6:00 und 18:00 Uhr erlaubt, die maximale Flughöhe beträgt 90 Meter, und Nachtflüge zwischen 00:01 und 04:00 Uhr sind strikt verboten. Um alle Flughäfen und Landepisten muss ein Sicherheitsabstand von neun Kilometern eingehalten werden – das schließt auch die Flughäfen Lop Buri (Khok Kathiam) und Prachuap Khiri Khan mit ein. Wer außerhalb dieser Grenzen operieren will, braucht eine Sondergenehmigung über das UAS-Portal. Selbst Regierungsbehörden wie Militär, Polizei, Zoll, Landwirtschaft und Geheimdienste müssen sich an Meldepflichten halten, wenn sie in Sperrgebieten fliegen wollen.
Registrierungs-Chaos:
Zwei Behörden, doppelte Bürokratie
Für Touristen wird es besonders kompliziert: Alle Drohnen müssen bei zwei verschiedenen Behörden registriert werden! Die Nationale Rundfunk- und Telekommunikationskommission (NBTC) kümmert sich über anyregis.nbtc.go.th um die Eigentums- und Funkfrequenz-Registrierung, während die CAAT über das UAS-Portal sowohl Drohne als auch Pilot registriert und das Piloten-Zertifikat ausstellt. Die Registrierung bei nur einer Behörde reicht nicht aus – beide sind zwingend erforderlich!
Drohnen mit Kameras, alle Geräte über zwei Kilogramm bis 25 Kilogramm und erst recht alle über 25 Kilogramm brauchen eine CAAT-Registrierung. Letztere benötigen sogar eine schriftliche Genehmigung des Verkehrsministers! Vor dem ersten Flug müssen Piloten eine Online-Wissensprüfung der CAAT absolvieren, eine Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million Baht (etwa 26.000 Euro) abschließen und eine thailändische SIM-Karte besorgen, um sich im UAS-Portal anzumelden. Die Registrierungsnummer muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden – bei Drohnen unter 25 kg mit mindestens 3 mm Schriftgröße, bei schwereren mit 25 mm.
Scharfe Überwachung:
Bürger werden zu Drohnen-Spitzeln
Die Behörden setzen auf ein dichtes Überwachungsnetz und fordern die Öffentlichkeit auf, illegale Drohnenaktivitäten zu melden! Bürger sollen Datum, Uhrzeit, Ort, Drohnen-Beschreibung und verfügbare Fotos oder Videos an verschiedene Stellen weiterleiten: die CAAT-Abteilung für unbemannte Luftfahrzeuge (Tel: 02-568-8851, uas_us@caat.or.th), das Anti-Drohnen-Zentrum der Metropolitanpolizei (Tel: 02-126-7846, antidrone.police@gmail.com) oder die örtlichen Sicherheitsbehörden wie Polizeistationen, Militärbasen oder lokale Sicherheitsdienste. Diese Denunziations-Kultur zeigt, wie ernst Thailand die Drohnen-Bedrohung nimmt.
Gleichzeitig warnt die CAAT vor einer wichtigen technischen Änderung: Ab dem 30. Juni 2025 wird die alte Drohnen-Registrierungs-Website uav.caat.or.th dauerhaft abgeschaltet. Betreiber, die noch Zertifikate über diese Seite erhalten haben, müssen ihre Dokumente vor der Deadline herunterladen und sicher speichern. Danach sind alle Registrierungen ausschließlich über das neue UAS-Portal möglich. Die Behörden betonen, dass diese Maßnahmen die nationale Sicherheit und öffentliche Sicherheit mit den Bedürfnissen von Drohnen-Nutzern, einschließlich Landwirten und kommerziellen Betreibern, in Einklang bringen sollen.



