Droht TM30-Strafe am Flughafen?

Droht TM30-Strafe am Flughafen?
KI-generierte Illustration, erstellt von Google Gemini.

Die Verunsicherung ist groß. In Online-Foren diskutieren Ausländer hitzig darüber, ob thailändische Behörden das berüchtigte TM30-Formular neuerdings auch bei der Ausreise kontrollieren. Ein deutscher Rentner berichtet von einer angespannten Situation am Suvarnabhumi Airport, als er zum Gate eilte und plötzlich von einem Immigration-Beamten angesprochen wurde. Seine Sorge: Hat er vergessen, sein TM30 zu aktualisieren, nachdem er aus Phuket zurück nach Bangkok gereist war?

Die Geschichte veranschaulicht ein wachsendes Problem. Tausende Langzeitbesucher und Expats in Thailand sind verunsichert über die genauen Anforderungen des TM30-Systems. Während einige von strengen Kontrollen bei Visa-Verlängerungen berichten, kursieren nun Gerüchte über mögliche Überprüfungen direkt am Abflug-Gate.

Was genau ist das TM30-Formular?

Das TM30 ist kein neues Bürokratie-Monster, sondern existiert bereits seit 1979. Es handelt sich um eine Meldepflicht gemäß Section 38 des thailändischen Immigration Act. Grundsätzlich muss jeder Vermieter, Hausbesitzer oder Hotelbetreiber die Immigration-Behörde innerhalb von 24 Stunden darüber informieren, wenn ein Ausländer in seiner Immobilie übernachtet.

Die Regelung dient der nationalen Sicherheit. Thailand möchte jederzeit wissen, wo sich ausländische Staatsbürger aufhalten. Was theoretisch nachvollziehbar klingt, führt in der Praxis jedoch zu enormen Komplikationen.

Die Verantwortung liegt beim Vermieter

Viele Ausländer wissen nicht, dass nicht sie selbst, sondern ihr Vermieter für die TM30-Meldung zuständig ist. Hotels erledigen dies automatisch über ihre Buchungssysteme. Bei privaten Mietverhältnissen sieht es anders aus. Hier müssen Eigentümer die Meldung aktiv vornehmen.

Das Problem: Nicht alle Vermieter sind sich ihrer Pflicht bewusst oder nehmen sie nicht ernst. Die Strafe für den Eigentümer bei Nichtmeldung liegt zwischen 800 und 2.000 Baht, umgerechnet etwa 22 bis 55 Euro. Diese vergleichsweise niedrige Summe verleitet manche dazu, das Risiko einzugehen.

Wann wird die TM30 tatsächlich kontrolliert?

Die gute Nachricht zuerst: Bei der normalen Ausreise über thailändische Flughäfen erfolgt standardmäßig keine TM30-Kontrolle. Die Immigration-Beamten prüfen bei der Ausreisekontrolle lediglich Pass, Visum und Ausreisestempel. Eine systematische Überprüfung der Wohnsitzmeldung findet nicht statt.

Anders verhält es sich bei spezifischen Immigration-Vorgängen innerhalb Thailands. Wer sein Visum verlängern, eine 90-Tage-Meldung abgeben oder eine Re-Entry-Genehmigung beantragen möchte, muss mit einer TM30-Überprüfung rechnen. Hier schauen die Beamten sehr genau hin.

Regional unterschiedliche Handhabung

Die Verwirrung wird durch regional verschiedene Praktiken verstärkt. Einige Immigration-Büros akzeptieren es, wenn Antragsteller ihre aktuelle Adresse mündlich nennen und diese im System gefunden wird. Andere bestehen strikt auf dem gestempelten TM30-Beleg.

Bangkok gilt als besonders streng. Wer dort eine Visa-Verlängerung beantragt, sollte unbedingt den TM30-Nachweis dabei haben. In kleineren Provinzstädten wie Chiang Mai oder Pattaya handhaben manche Büros die Anforderung flexibler. Verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht.

Das Dilemma mit temporären Aufenthalten

Besonders kompliziert wird es bei kurzen Reisen innerhalb Thailands. Rechtlich gesehen müsste jedes Hotel, in dem ein Ausländer übernachtet, eine TM30 melden. Das geschieht auch automatisch. Problematisch wird es beim Rückflug zur Hauptwohnung.

Einige Immigration-Büros verlangen eine neue TM30-Meldung, sobald der Ausländer von einer Reise zurückkehrt, selbst wenn er zur gleichen Adresse zurückkommt. Andere Büros sehen dies lockerer und verlangen nur eine neue Meldung bei tatsächlichem Wohnortwechsel oder nach Rückkehr aus dem Ausland.

Die digitale Revolution bleibt unvollständig

Thailand hat 2025 massive Anstrengungen unternommen, seine Immigration-Prozesse zu digitalisieren. Die Thailand Digital Arrival Card, kurz TDAC, ersetzt seit Mai 2025 das alte Papier-Formular TM6. Reisende müssen die TDAC bis zu 72 Stunden vor Einreise online ausfüllen.

Die TM30-Meldung kann ebenfalls online über das Section 38-Portal oder eine mobile App erfolgen. Vermieter können sich registrieren und digitale Belege herunterladen. Trotz dieser Modernisierung kommt es immer wieder zu Systemausfällen und Synchronisationsproblemen zwischen verschiedenen Immigration-Datenbanken.

Verwechslungsgefahr zwischen TDAC und TM30

Viele Reisende verwechseln die neue TDAC mit der TM30. Das sind jedoch zwei völlig unterschiedliche Dokumente. Die TDAC ist eine Ankunftskarte für alle Einreisenden, unabhängig davon ob Tourist oder Langzeitresident. Sie muss vor jeder Einreise neu ausgefüllt werden.

Die TM30 hingegen meldet den konkreten Aufenthaltsort in Thailand und wird vom Unterkunftsgeber eingereicht. Beide Systeme existieren parallel und erfüllen unterschiedliche Zwecke. Wer ein TM30-Problem hat, kann das nicht durch eine korrekt ausgefüllte TDAC lösen.

Strafen und praktische Konsequenzen

Offiziell droht Ausländern bei fehlender TM30 keine direkte Strafe, da die Meldepflicht beim Vermieter liegt. In der Praxis kann es aber zu erheblichen Verzögerungen kommen. Immigration-Beamte lehnen Anträge auf Visa-Verlängerung ab, bis die TM30-Situation geklärt ist.

Einige Ausländer berichten sogar von Problemen bei Krankenhausbesuchen. Versicherungsgesellschaften verlangen in manchen Fällen den TM30-Beleg, bevor sie Behandlungskosten übernehmen. Auch wenn dies rechtlich fragwürdig erscheint, zeigt es die praktische Bedeutung des Dokuments.

Die 90-Tage-Meldung als Stolperstein

Wer länger als 90 Tage am Stück in Thailand bleibt, muss zusätzlich zur TM30 auch eine 90-Tage-Meldung, Formular TM47, abgeben. Auch hier wird die TM30-Situation geprüft. Das System ist so konzipiert, dass beide Melderegister zusammenpassen müssen.

Interessanterweise setzt jede Ausreise aus Thailand die 90-Tage-Frist zurück. Wer also einen Kurztrip nach Malaysia oder Vietnam unternimmt, beginnt bei der Rückkehr wieder bei Tag eins. Das kann strategisch genutzt werden, um Meldetermine zu verschieben.

Was passiert wirklich bei der Ausreise?

Zurück zur ursprünglichen Frage: Wird die TM30 bei Departure kontrolliert? Die Recherche ergibt ein klares Bild. Reguläre Ausreisekontrollen an thailändischen Flughäfen und Grenzübergängen beinhalten keine TM30-Überprüfung. Die Beamten scannen den Pass, prüfen das Visum und stempeln den Ausreisestempel.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Erstens können Stichprobenkontrollen durchgeführt werden, insbesondere bei Personen, die häufig ein- und ausreisen oder bei denen Unregelmäßigkeiten im System auftauchen. Zweitens wird bei der Beantragung einer Re-Entry-Genehmigung direkt am Flughafen die TM30-Situation geprüft.

Empfehlungen für Betroffene

Langzeitbesucher sollten sicherstellen, dass ihr Vermieter die TM30 korrekt eingereicht hat. Am besten bewahrt man eine Kopie des gestempelten Belegs oder des digitalen Nachweises zusammen mit den Passkopien auf. Diese Unterlage wird bei zukünftigen Immigration-Angelegenheiten fast sicher benötigt.

Wer in Thailand ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss die TM30 auf sich selbst melden. Ja, auch als Ausländer mit Eigenheim gilt die Meldepflicht. Die Meldung erfolgt am besten online, um einen digitalen Nachweis zu erhalten.

Zukünftige Entwicklungen

Das thailändische Innenministerium diskutiert weitere Reformen. Geplant ist eine Integration der TM30-Daten in das e-Visa-System und eine automatische Adressverifizierung über die nationale Digital-ID. Auch eine Zusammenführung aller Immigration-Meldungen in einem einzigen Online-Portal steht im Raum.

Bis diese Vereinfachungen Realität werden, müssen sich Ausländer mit dem aktuellen System arrangieren. Die Hoffnung besteht, dass Thailand seinen Ruf als bürokratisch kompliziertes Land verbessern kann, ohne dabei Sicherheitsbedenken zu vernachlässigen.

Praktische Tipps für die Ausreise

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte folgende Punkte beachten: Mindestens 48 Stunden vor Abflug überprüfen, ob die TM30 aktuell im System hinterlegt ist. Bei Unsicherheit den Vermieter kontaktieren oder selbst online nachsehen. Kopien aller relevanten Dokumente digital und physisch bereithalten.

Bei kurzfristigen Problemen am Flughafen ruhig bleiben. Die Ausreisekontrolle ist nicht der Ort für TM30-Überprüfungen. Sollte dennoch eine Nachfrage kommen, höflich erklären, dass der Vermieter zuständig ist und die Kontaktdaten bereithalten.

Die Wahrheit hinter den Gerüchten

Viele der kursierenden Geschichten über TM30-Kontrollen bei der Ausreise erweisen sich bei genauer Betrachtung als Missverständnisse. Oft verwechseln Betroffene die Ausreisekontrolle mit anderen Immigration-Vorgängen wie der Re-Entry-Genehmigung oder verspäteten Visa-Verlängerungen.

In Online-Foren entstehen dann Kettendiskussionen, die das Problem größer erscheinen lassen als es ist. Die Realität: Wer keine Immigration-Dienstleistung in Thailand benötigt und einfach nur ausreisen möchte, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine TM30-Probleme erleben.

Unterschiede zwischen Touristen und Residenten

Kurzzeittouristen, die in Hotels übernachten, müssen sich überhaupt keine Gedanken machen. Hotels melden automatisch alle Gäste. Der TM30-Beleg wird nicht ausgehändigt, da Touristen ihn normalerweise nicht benötigen. Erst bei Visa-Verlängerungen wird es relevant.

Langzeitresidenten mit Mietwohnungen tragen die Verantwortung gemeinsam mit ihrem Vermieter. Hier lohnt es sich, das Thema proaktiv anzusprechen und sicherzustellen, dass die Meldung erfolgt. Ein kurzes Gespräch kann spätere Komplikationen vermeiden.

Internationale Vergleiche

Thailand ist nicht das einzige Land mit Meldepflichten für Ausländer. Deutschland kennt die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt, Österreich hat ähnliche Regelungen. Der Unterschied liegt in der Häufigkeit und den Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Was Thailand besonders macht, ist die Kombination aus strikten Regelungen und regional unterschiedlicher Durchsetzung. Diese Inkonsistenz sorgt für Verwirrung und macht es schwer, allgemeingültige Ratschläge zu geben.

Anmerkung der Redaktion

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7 Kommentare zu „Droht TM30-Strafe am Flughafen?

  1. Manchmal frage ich mich schon wie man auf die Idee kommen könnte bei der Ausreise den gar nicht Verantwortlichen zu kontrollieren und sogar zu bestrafen wenn der Zuständige kein TM 30 gemacht hat. Da hat man mal wieder einen Luftballon zum platzen gebracht, oder?

  2. ….Diese Inkonsistenz sorgt für Verwirrung und macht es schwer, allgemeingültige Ratschläge zu geben….
    und genau diese inkonsistent in thailand macht es den expats so schwer und man verliert die lust an thailand. daher bin ich auch nur 179 tage pro kalenderjahr in diesem land. den rest in deutschland oder auch in frankreich, da gibt es keine meldepflicht wenn man in einem anderen land noch gemeldet ist

  3. also müsste ich mich als geschäftsführer meiner firma selber über die firma anmelden?sorry seit 27j. nicht gemacht!

  4. In Deutschland hat man auch eine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt – richtig. Einmal und gut ist, denn da wohnt man ja, wenn ich vom Urlaub zurück komme muss ich nicht erneut zum Einwohnermeldeamt Dackeln und hallo sagen ich bin wieder da. Und alle 90 Tage nochmal melden – ich bin wirklich da.

    1. irgeswie was hast du nicht verstanden–ein thailänder muss sich in thailand auch nicht anmelden-genau wie du als deutscher in deutschland-du bist hier aber ja ein farang

      1. Wenn ich in Deutschland Besuch aus Thailand bekomme, muss der Besuch sich nicht irgendwo in Deutschland anmelden. Die Besuchsadresse steht ja bereits im Antrag auf das Schengen-Visum und auch in der Verpflichtungserklärung.
        Wenn ich mit dem Besuch im Schengen-Raum herumreise, ist ebenso kein weiterer Behördengang mehr erforderlich.

        1. Diese Aussage ist so nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch:
          Richtig in Bezug auf Schengen-Visum, da es nur 90 Tage gültig ist. Doch ein nationales Visum kann länger gültig sein.

          In diesem Falle gilt:

          Personen, die sonst im Ausland wohnen und für einen nicht länger als 3 Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung beziehen, unterliegen nicht der allgemeinen Meldepflicht.

          Steht bei Bezug der Wohnung bereits fest, dass der Aufenthalt 3 Monate überschreiten wird, muss sich die Person binnen 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

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