Ehefrau von Big Joke gewinnt Millionenklage

Ehefrau von Big Joke gewinnt Millionenklage
ThaiRath, Thai Examiner

BANGKOK, THAILAND – Die Ehefrau des früheren stellvertretenden Polizeichefs Surachate Hakparn, bekannt als Big Joke, hat vor dem Zivilgericht in Bangkok eine hohe Entschädigung von 8 Millionen Baht wegen Verleumdung in einer landesweit ausgestrahlten Fernsehsendung zugesprochen bekommen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass schwere und unbelegte Vorwürfe gegen Mrs. Sirinadda Hakparn einem Millionenpublikum als Tatsachen präsentiert wurden und damit ihren Ruf und ihre wirtschaftliche Stellung massiv schädigten.

Urteil im Zivilgericht auf Ratchadaphisek

Das Zivilgericht auf der Ratchadaphisek Road in Bangkok verkündete am 9. Februar 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen P.4343/2568 sein Urteil und sprach der Klägerin 8 von ursprünglich geforderten 10 Millionen Baht zu.

Die Zivilrichter ordneten an, dass die Beklagte zusätzlich Zinsen in Höhe von 5 Prozent pro Jahr ab dem 15. Oktober 2025 sowie die Gerichtskosten einschließlich einer auf 10.000 Baht festgesetzten Anwaltsgebühr der Klägerin zu tragen hat.

Prominente Namen und familiäre Fronten

Klägerin war Mrs. Sirinadda Hakparn, Ehefrau des früheren Deputy Commissioner General der Royal Thai Police, Pol. Gen. Surachate Hakparn, der in der Öffentlichkeit unter dem Spitznamen Big Joke bekannt ist.

Beklagte war Ms. Thanattha Yodyiam, auch bekannt unter den Namen Nichanant Yodyiam oder Nomchobpitak und in der Öffentlichkeit als Jae Ning bezeichnet, die ihrerseits mit einem ranghohen Polizeioffizier verheiratet ist.

TV-Auftritt und umstrittene Anschuldigungen

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein im Oktober 2024 ausgestrahltes Interview in der Sendung „Debate Without Arguing“, in dem die Beklagte eine andere Frau der Affäre mit ihrem Ehemann, des Hausfriedensbruchs und des Diebstahls persönlicher Gegenstände beschuldigte.

Die Vorwürfe wurden in der Sendung als Tatsachen dargestellt und nicht als persönliche Meinung oder bloße Vermutung gekennzeichnet, obwohl nach den Feststellungen des Gerichts jegliche Beweise für diese schwerwiegenden Behauptungen fehlten.

Identifizierbarkeit trotz fehlender Namensnennung

Zwar nannte die Beklagte den Namen der Betroffenen in dem Interview nicht ausdrücklich, doch legte das Gericht dar, dass das Fernsehformat mit großer Reichweite und zahlreiche Kontextangaben eine eindeutige Zuordnung zur Person von Mrs. Sirinadda Hakparn ermöglichten.

Nach Bewertung der Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass das allgemeine Publikum die angesprochene Frau als Ehefrau von Pol. Gen. Surachate Hakparn erkannte und die Aussagen deshalb als gegen sie gerichtet und damit als verleumderisch zu werten sind.

Rolle des Ehemanns der Beklagten und öffentlicher Kontext

In dem Interview wurde auch der Ehemann der Beklagten, Police Colonel Bhimphoj Nomchobpitak, genannt, der als Level-4-Dozent an der Faculty of Police Science der Royal Thai Police Academy tätig ist, was nach Ansicht des Gerichts den Kreis der in Frage kommenden Personen zusätzlich einengte.

Gerade diese konkreten biografischen Hinweise wertete das Gericht als entscheidend dafür, dass Fernsehzuschauer die betroffene Frau trotz fehlender Namensnennung identifizieren konnten, sodass der Tatbestand der Diffamierung erfüllt war.

Falsche Tatsachen und Schaden für Ruf und Existenz

Das Gericht stellte fest, dass die erhobenen Anschuldigungen – insbesondere der angebliche außereheliche Kontakt, der Hausfriedensbruch und der Diebstahl – unwahr waren und ohne jegliche Beweisgrundlage über das Fernsehen verbreitet wurden.

Daraus leitete es eine erhebliche Schädigung des persönlichen und beruflichen Rufs der Klägerin ab und erkannte an, dass die öffentliche Verbreitung dieser falschen Tatsachen auch negative Folgen für ihre wirtschaftliche Situation hatte.

Klage unter Zivilrecht und Zinsentscheidung

Mrs. Sirinadda hatte ihre Zivilklage am 15. Oktober 2025 eingereicht und berief sich auf deliktische Haftung wegen Persönlichkeits- und Rufschädigung, nachdem sie den kompletten Inhalt des Interviews dem Gericht vorgelegt hatte.

Das Gericht entschied, dass die zugesprochenen 8 Millionen Baht zuzüglich 5 Prozent Zinsen jährlich ab dem Tag der Klageeinreichung bis zur vollständigen Zahlung sowie die auferlegten Kosten eine angemessene Kompensation für den entstandenen Schaden darstellen.

Signalwirkung für Medienauftritte und weitere Schritte

In der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass Verleumdung nicht die ausdrückliche Nennung eines Namens erfordere, sondern die maßgebliche Frage sei, ob das Publikum die betroffene Person anhand der Umstände erkennen könne.

Das Urteil wurde öffentlich verkündet und beendet den Fall in erster Instanz, wobei bislang kein Ergebnis eines möglichen Rechtsmittels bekannt ist und die Entscheidung damit vorerst vollstreckbar bleibt.

⚖️ Freie Meinung oder Rufmord – wo liegt die Grenze?

Ein TV-Auftritt mit schweren Vorwürfen endet in einem Millionenurteil. Der Fall zeigt, wie schnell öffentliche Aussagen rechtliche Folgen haben können.
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Quelle: Thai Examiner

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