Eigentum in Thailand: Fakten 2026

Eigentum in Thailand: Fakten 2026
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Die Sonne senkt sich über dem Mekong, das Eis im Glas klirrt leise. Aus dem Nebentisch tönt lautstark: „Als Ausländer hast du keine Rechte!“ Das Haus könne dir morgen weggenommen werden, die Gesetze ändern sich ständig zum Nachteil. Solche Szenen schüren Angst – und viele Expats verbringen schlaflose Nächte bei dem Gedanken, ihr Lebenswerk im tropischen Thailand zu verlieren.

Aber Angst ist ein schlechter Berater beim Geldanlegen. Die Wahrheit ist deutlich weniger dramatisch. Zwar ist das thailändische Rechtssystem beim Thema Landbesitz von Ausländern tatsächlich restriktiv – doch es ist auch kristallklar strukturiert. Wer die Regeln kennt und respektiert, kann 2026 sicher und entspannt seinen Ruhestand genießen. Nicht Angst ist notwendig, sondern Wissen.

Die wichtigste Unterscheidung: Boden gegen Bauwerk

Der Schlüssel zum Verständnis liegt in einer strikten Trennung: der Grund und Boden ist das eine – das darauf stehende Gebäude das andere. Nach dem Land Code ist es für Personen ohne thailändische Staatsbürgerschaft grundsätzlich untersagt, Land direkt zu besitzen. Punkt. Dieses Gesetz existiert unverändert seit Jahrzehnten und wird es auch bleiben. Es schützt die nationale Souveränität. Es gibt zwar extrem seltene Ausnahmen für Mega-Investitionen, die sind für private Ruheständler aber völlig irrelevant.

Das Gebäude jedoch – der Stein und Beton – kann durchaus in Ihrem Eigentum stehen. Eine Villa mit Swimmingpool kann Ihnen gehören, während Sie das Land darunter nur pachten. Genau diese Trennung ist das Erfolgsgeheimnis: Sie erwerben ein Eigenheim, nicht den Boden. Und diese Konstruktion ist nicht nur legal, sondern auch weit verbreitet und bewährt.

Die sicherste Variante: Eigentumswohnungen ohne Sorgen

Wer in einer Eigentumswohnung denkt, ist faktisch am sichersten: Der Condominium Act erlaubt explizit den vollständigen Besitz einer Wohneinheit im eigenen Namen – das sogenannte Freehold. Einzige Bedingung: In dem gesamten Gebäude darf der Ausländeranteil 49 Prozent nicht übersteigen. Die restlichen 51 Prozent gehören Thai-Bürgern. Fertig.

Wer eine solche Einheit kauft, erhält eine Eigentumsur kunde (Chanote), die ihn als alleinigen Besitzer ausweist – vergleichbar mit deutschem Wohnungseigentum. Sie können verkaufen, vererben, beleihen. Da der Landanteil anteilig mitübertragen wird, partizipieren Sie sogar legal indirekt an Grundbesitz. Für viele Überwinterer und Residenten ist dies daher die bevorzugte Wahl – und aus gutem Grund.

Die bürokratische Hürde: Geld muss nachweisbar von außen kommen

Jeder Condominium-Kauf durch Ausländer erfordert einen entscheidenden Nachweis: Das Geld muss aus dem Ausland überwiesen werden. Das Foreign Exchange Transaction Form (FET, früher Tor Tor 3) wird von der empfangenden Thai-Bank ausgestellt. Ohne dieses Dokument weigert sich das Land Department, die Eigentumswohnung auf Ihren Namen umzuschreiben. Punkt.

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Das bedeutet: Sie können nicht einfach Ersparnisse nutzen, die bereits auf Ihrem Thai-Konto liegen. Der Kaufpreis muss in Euro, Dollar oder einer anderen Währung von Ihrem Heimat-Bankkonto kommen und erst in Thailand in Baht konvertiert werden. Bei 4 Millionen Thai Baht (ca. 107.800 Euro beim Kurs von 37,1 THB/EUR) ist dies ein nicht zu unterschätzender administrativer Schritt – aber er ist die Grundlage für volle Rechtssicherheit.

Häuser mit Garten: Die 30-Jahre-Pacht als Standardlösung

Wer lieber ein Einfamilienhaus mit Garten möchte, greift typischerweise zu Pachtverträgen (Leasehold). Das Zivil- und Handelsgesetzbuch erlaubt maximal 30 Jahre – und dieser Zeitraum ist rechtlich unerschütterlich, wird beim Land Office eingetragen und bindet auch den neuen Eigentümer, sollte das Land verkauft werden. 30 Jahre sind für die meisten eine realistisch lange Zeitspanne.

In der Praxis werden oft Optionen auf Verlängerung (z.B. „30+30+30″) vereinbart. Vorsicht jedoch: Diese Verlängerungsoptionen sind Privatverträge und binden oft nur die ursprünglichen Parteien. Stirbt der Thai-Landeigentümer oder verkauft, wird die Durchsetzung schwierig. Juristisch garantiert und absolut unerschütterlich sind im Jahr 2026 nur die ersten 30 Jahre – wer darüber hinaus plant, sollte dies realistisch kalkulieren.

Der große Traum 2024/2025: Die 99-Jahre-Pacht – Status Quo Februar 2026

In den Jahren 2024 und 2025 gab es intensive Diskussionen und sogar politische Vorschläge zur Verlängerung der Pachtdauer auf 99 Jahre. Dies sollte den Markt beleben und den Expats mehr Sicherheit geben. Die Euphorie war groß – viele planten bereits Investitionen auf dieser Basis. Der ehemalige Premierminister Thaksin Shinawatra propagierte die Idee prominent.

Doch Realitätscheck Februar 2026: Die Gesetze änderung wurde nicht verabschiedet. Es bleibt bei 30 Jahren für private Wohnzwecke. Zwar gibt es in der Eastern Economic Corridor (EEC) für industrielle und gewerbliche Zwecke längere Pachtzeiten, doch Ihr Privathaus in Hua Hin oder auf Phuket fällt nicht darunter. Es ist essentiell, Entscheidungen auf aktuellen Gesetzen zu treffen – nicht auf Hoffnungen.

Das versteckte Risiko: Firmen-Konstrukte als Grauzone

Ein oft beworbener Trick ist die Gründung einer Thai Ltd., die das Land kauft. Da die Firma als Thai-juristische Person gilt, darf sie Land besitzen – der Ausländer hält 49 Prozent und kontrolliert via Vorzugsaktien. Klingt clever, ist aber rechtlich zunehmend unter Beschuss. Die Behörden prüfen 2026 genauer denn je, ob es sich um echte Geschäfte handelt oder reine Nominative-Strukturen zur Gesetzesumgehung.

Werden Strohmänner eingesetzt, die kein echtes Kapital einbrachten, kann die Firma aufgelöst und das Land zwangsverkauft werden. Für ein privates Wohnhaus ist dieses Risiko unverhältnismäßig und sollte nicht eingegangen werden. Die Behörden haben hier klar signalisiert: Kontrolle ist das Credo, nicht Gestaltungsspielraum.

Alternative ohne Komplikationen: Das Nießbrauchrecht (Usufruct)

Ein oft unterschätztes Instrument ist der Usufruct – das Nießbrauchrecht. Der Landeigentümer räumt Ihnen das Recht ein, das Land zu nutzen und die Früchte daraus zu ernten. Dieses Recht kann auf Lebenszeit eingetragen werden – es ist nicht an 30 Jahre gebunden. Der Landeigentümer kann das Grundstück später verkaufen, aber der Nießbrauch bleibt bestehen; der neue Eigentümer muss Sie tolerieren. Das ist besonders wertvoll in familiären Konstellationen, etwa wenn das Land dem Thai-Ehepartner gehört.

Ein auf Lebenszeit eingetragener Usufruct bietet enormen Schutz und ist transparenter als viele alternative Konstrukte. Er wird im Grundbuch eingetragen und ist dingliches Recht – also nicht nur Vertragswerk. Wer mit einem soliden Partner (etwa dem Ehepartner) arbeitet, findet hier eine elegante und sichere Lösung.

Das Erbbaurecht (Superficies): Eigenständiges Baurecht ohne Landbesitz

Ähnlich dem Usufruct ist das Superficies (Erbbaurecht) ein dingliches Recht aus dem Zivilgesetzbuch. Es erlaubt Ihnen, Eigentümer von Gebäuden und Bauwerken auf fremdem Grundstück zu sein – bis 30 Jahre oder auf Lebenszeit. Kombiniert mit einem langfristigen Pachtvertrag entsteht eine juristisch saubere Konstruktion: Das Nutzungsrecht am Boden ist gesichert, das Eigentumsrecht am Haus ist unabhängig.

Im Gegensatz zu Firmenkonstruktionen ist dies transparent und wird von den Landämtern akzeptiert – es ist keine Gesetzesumgehung, sondern Ausnutzung legitimer Rechtsinstrumente. Für gut beraten und strukturiert verwandte Expats eine elegante Option.

Der Thai-Ehepartner: Chancen und juristische Fallstricke

Viele internationale Gäste leben mit Thai-Partnern. Kauft der Partner Land, ist dies legal – aber das Land Department verlangt eine schriftliche Erklärung des nicht-Thai Partners. Diese bestätigt, dass das Geld das alleinige Vermögen (Sin Suan Tua) des Partners ist und Sie darauf keinen Anspruch haben. Das bedeutet: Im Scheidungsfall gehört der Boden nicht Ihnen.

Das Haus selbst kann jedoch als gemeinsames Ehegutvermögen (Sin Somros) gelten, wenn es während der Ehe gebaut wurde. Um nicht mittellos dazustehen, sind zusätzliche Sicherungen essentiell: ein Usufruct auf Lebenszeit zu Ihren Gunsten macht den Unterschied zwischen Sicherheit und Verlust aus. Verzichten Sie nicht auf solche Vorkehrungen – die Scheidungsquoten sind global bekannt.

Wenn der Todesfall eintritt: Erbrecht mit enger Frist

Ein heikles Kapitel: Ausländische Erben können Thai-Land tatsächlich erben – aber nicht behalten. Nach dem Erbfall hat der ausländische Erbe in der Regel ein Jahr Zeit, das Grundstück an einen Thai-Staatsbürger zu verkaufen. Überschreitet man diese Frist, kann der Generaldirektor des Land Departments einen Zwangsverkauf anordnen. Das Vermögen ist nicht verloren, aber es kann nicht als Familienbesitz über Generationen erhalten werden.

Bei Eigentumswohnungen ist die Lage entspannter: Solange die 49-Prozent-Quote im Haus durch den Erbfall nicht überschritten wird, kann die Einheit problemlos übertragen werden. Wer langfristig denkt und Erbschaftspläne hat, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen – Eine gute Planung erspart Erben Jahre später massive Probleme.

Visum ist nicht das gleiche wie Immobilieneigentum

Ein weit verbreiteter Irrtum: Der Kauf einer Villa für 20 Millionen Baht verschafft kein automatisches Aufenthaltsrecht. Das Immobilieneigentum beeindruckt die Immigration-Behörde nicht. Sie benötigen weiterhin ein gültiges Visum. Das ist eine strenge Trennung: Eigentum und Aufenthalt sind zwei völlig unabhängige Rechtsthemen.

Es gab zwar in der Vergangenheit „Investment Visas“ bei Condo-Investitionen über 10 Millionen Baht, doch die Hürden sind hoch, die Regeln strikt. Für die meisten Ruheständler bleiben klassische Non-Immigrant O-A oder O-Visa die realistische Option – unabhängig vom Immobilienportfolio.

Das Thailand Elite Visum: Reines Premium-Paket ohne Immobilienzwang

Das Thailand Elite Visum (teilweise jetzt unter neuem Namen „Thailand Privilege“ vermarktet) ist ein reines Käuflichkeits-Visum und hat keine direkte Verbindung zu Immobilienbesitz. Manchmal kombinieren Bauträger es als „Bundle“ mit Luxus-Condos – der Entwickler kauft das Visum hinzu. Das ist Marketing, keine Gesetzesvorgabe.

Diese Bundles sollten rechnerisch geprüft werden. Oft ist es günstiger, Immobilie und Visum getrennt zu erwerben und die Preise einzeln zu verhandeln. Der höhere Kaufpreis für ein „alles inklusive“ Paket versteckt häufig unnötige Margen.

Das LTR-Visum 2026: Die 10-Jahre-Lösung für Wohlhabende

Das „Long Term Resident“ (LTR) Visum hat sich 2026 als attraktive Option etabliert. Es zielt auf „Wealthy Global Citizens“ und „Wealthy Pensioners“. Die Gültigkeit: 10 Jahre (zwei aufeinanderfolgende 5-Jahres-Perioden). Es bietet Erleichterungen bei der 90-Tage-Meldung und weitere Privilegien – eine echte Alternative zu jährlichen Visa-Verlängerungen.

Wichtig: Immobilien können als Teil der geforderten Investitionssumme angerechnet werden (z.B. 250.000 oder 500.000 USD, je nach Kategorie). Das ist eine der wenigen direkten Verknüpfungen zwischen Immobilienkauf und Aufenthaltsrecht. Wer die hohen finanziellen Hürden nimmt, genießt tatsächlich privilegierte Rechte – das Visum allein öffnet aber keine Türen beim Landbesitz.

Die versteckten Kosten: Welche Gebühren fallen wirklich an?

Beim Kauf fallen mehrere Gebühren an – und sie sind Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer. Die Transfergebühr beträgt 2 Prozent des Schätzwertes. Dazu kommen Stempelsteuer (0,5 Prozent) oder eine spezifische Gewerbesteuer (3,3 Prozent), falls der Verkäufer die Immobilie weniger als fünf Jahre besaß. Alle diese Sätze sind auf dem Schätzwert des Land Office basiert.

Es ist absolut standard, dass im Kaufvertrag präzise geregelt ist, wer welche Posten bezahlt. Ein „alles inklusive“ Preis ohne Aufschlüsselung sollte kritisch hinterfragt werden. Verlangen Sie vor Unterzeichnung vom Land Office eine genaue Simulation der Kosten – das spart später Überraschungen und Streit.

Jährlich fällig: Die neue Grundsteuer seit 2020

Das „Land and Building Tax Act“ B.E. 2562 (seit 1. Januar 2020) hat Thailand modernisiert. Jeder Immobilieneigentümer zahlt jährlich eine Grundsteuer – berechnet auf dem amtlichen Schätzwert durch das Land Department. Die gute Nachricht für Privatnutzer: Selbst genutzte Wohnungen mit Wert bis 50 Millionen Baht sind komplett steuerfrei; für reine Häuser auf gepachtetem Land liegt die Freibeitsgrenze bei 10 Millionen Baht.

In der Praxis zahlen Expats für eine durchschnittliche Condo oder ein einfaches Haus jährlich wenige tausend Baht – oft unter 100 Euro. Dennoch sollte diese Pflicht nicht ignoriert werden. Jahrelange Zahlungsverzögerungen können beim späteren Verkauf zu Lienierung oder anderen Problemen führen – es lohnt sich, die paar hundert Euro jährlich zu zahlen.

Das Währungsrisiko: Von Baht-Wertschwankungen und Rücktransfers

Wer sein Vermögen in Thai-Immobilien anlegt, speckt gleichzeitig auf den Wechselkurs. Der Euro lag im Februar 2026 bei ca. 37,1 Thai Baht. In fünf Jahren könnte er bei 32 oder 42 stehen. Verkauft man später und möchte das Geld zurück nach Europa, kann ein ungünstiger Kurs die Wertsteigerung der Immobilie komplett aufzehren.

Dazu kommen die Gebühren für Geldtransfers ins Ausland. Thai-Banken verlangen Nachweise (FET-Formular, Kaufvertrag), um Summen auszuführen. Wer seine Unterlagen beim Kauf nicht systematisch archiviert hat, erlebt beim Verkauf ein administratives Albtraum-Szenario. Bewahren Sie alles sorgfältig auf – auch wenn Sie jetzt denken, dass Sie das Haus ohnehin nicht verkaufen werden.

Rote Flaggen beim Hauskauf: Nicht jedes Schnäppchen ist Gold

Der Markt ist voll von vermeintlichen Schnäppchen, besonders von europäischen Expats, die „wegen Heimkehr“ verkaufen und „alles raus muss“. Solche Angebote können seriös sein – aber häufig verstecken sich rechtliche Mängel. Das Haus wurde ohne Baugenehmigung erweitert? Das Land hat keinen korrekten Chanote-Titel? Der Pachtvertrag ist fragwürdig? Billig ist nicht billig, wenn es später Ärger gibt.

Besonders bei „Sor Kor 1″- oder „Nor Sor 3″-Titeln ist Skepsis geboten – diese sind weniger sicher als das rote Chanote-Dokument. Im Jahr 2026 sollte jeder internationale Käufer konsequent verlangen, dass es ein original-rotes Chanote ist. Das garantiert GPS-vermessene Grenzen und unanfechtbares Eigentum. Lassen Sie sich nicht in schwächere Alternativen reden.

Die Sorgfaltsprüfung: Nicht beim Anwalt sparen

Niemand würde in Deutschland ein Haus kaufen, ohne ins Grundbuch zu schauen. In Thailand verzichten jedoch viele Expats auf eine professionelle Prüfung, um 20.000 bis 30.000 Baht Anwaltsgebühren zu sparen. Das ist Sparen am falschen Ende. Eine seriöse „Due Diligence“ ist nicht optional – sie ist die Versicherung gegen teure Überraschungen.

Ein unabhängiger Anwalt prüft: Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer? Lasten Hypotheken auf dem Land? Ist der Zugang zur öffentlichen Straße rechtlich gesichert? Es gibt Fälle, in denen Villen „gefangen“ auf Grundstücken ohne Wegerecht standen – solche Albträume verhindert nur eine sachkundige Prüfung VOR der Anzahlung.

Die Realität im Jahr 2026: Stabil, regelbasiert, aber nicht einfach naiv

Zusammengefasst: Die Situation für internationale Investoren in Thailand ist 2026 stabil und geregelt – wenn auch restriktiv beim Landbesitz. Die Panik-Narrativen sind unbegründet, solange man die Regeln akzeptiert und keine illegalen Abkürzungen sucht. Eine Eigentumswohnung als Freehold oder ein Haus auf gepachtetem Land mit zusätzlicher Absicherung durch Usufruct – beide Modelle sind bewährt und sicher.

Thailand bleibt ein wunderbarer Ort zum Leben, und mit der richtigen rechtlichen Struktur ist Ihr Zuhause sicher. Wer sich von erfahrenen Beratern führen lässt, realistische Erwartungen hat und saubere, schriftliche Verträge abschließt, kann den Sonnenuntergang über dem Mekong genießen – völlig ohne die Angst, dass morgen der Bagger vor der Tür steht.

Redaktionelle Anmerkung zur Rechtssicherheit

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Ein Kommentar zu „Eigentum in Thailand: Fakten 2026

  1. Ihre Angaben zum Erbrecht sind prinzipiell richtig, aber unvollständig. In Thailand ist die Vererbung von Land an Ausländer primär im Land Code Act (Landgesetzbuch) geregelt. Die spezifische Regelung, die es einem Ausländer theoretisch erlaubt, bis zu 1 Rai (1.600 m²) zu Wohnzwecken als rechtmäßiger Erbe zu besitzen, findet sich in der Kombination der folgenden Paragrafen: Section 93 (Land Code Act): Dieser Paragraf besagt, dass der Innenminister einem Ausländer, der Land als gesetzlicher Erbe (statutory heir) erwirbt, den Besitz gestatten kann. Section 87 (Land Code Act): Auf diese Vorschrift verweist Section 93 bezüglich der Flächenbegrenzung. Sie legt fest, dass für Wohnzwecke maximal 1 Rai pro Familie besessen werden darf.
    Obwohl das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht, ist die „dauerhafte“ Erhaltung des Eigentums in der Realität an extrem hohe Hürden geknüpft: Er erfordert die ausdrückliche Genehmigung des Innenministers. Es empfiehlt sich meines Erachtens daher dringend ggf. einen mit dieser Konstellation erfahrenen Juristen mit der Abwicklung zu betrauen da solche Genehmigungen vorsichtig ausgedrückt nicht sehr häufig erteilt werden.

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