Sehr geehrte Redaktion, sehr geehrte Mitleser,
ich wende mich heute mit einem spezifischen Anliegen an Sie, das sicherlich auch andere Thailand-Reisende betrifft, die sich in der Übergangsphase vom reinen Urlaub hin zu einer langfristigen Planung für den Ruhestand befinden.
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Mein nächster Aufenthalt im Land des Lächelns steht unmittelbar bevor, da ich bereits am 20. Januar von meinem Wohnort in Deutschland abfliegen und bis zum 18. März vor Ort bleiben werde. Dieser Zeitraum von knapp zwei Monaten bewegt sich im Rahmen der üblichen sechzig Tage, die für Touristen relevant sind.
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In den vergangenen Jahren habe ich für Reisen ähnlicher Dauer stets unkomplizierte Wege gewählt und bin entweder mit einem regulären Touristenvisum oder in letzter Zeit auch häufiger mit der sogenannten Visa-Exemption eingereist, besonders seitdem diese visumfreie Einreise für einen Aufenthalt von bis zu sechzig Tagen genehmigt wurde.
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Nun jedoch haben sich meine langfristigen Ziele etwas verschoben, weshalb ich über eine strategische Änderung meiner Einreiseformalitäten nachdenke, die allerdings einige bürokratische Hürden und Unsicherheiten mit sich bringt.
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Der Hintergrund meiner Überlegungen ist der Wunsch, während meines kommenden Aufenthalts ein thailändisches Bankkonto zu eröffnen. Dieser Schritt erscheint mir essenziell, um mich für künftige, längere Reisen oder gar den angestrebten Ruhestand in Thailand abzusichern und finanzielle Transaktionen vor Ort zu erleichtern.
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Da die Eröffnung eines Bankkontos für Ausländer mit einem reinen Touristenstempel mittlerweile oft schwierig bis unmöglich ist, ziehe ich die Beantragung eines Non-Immigrant-O-Visums in Erwägung.
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Hierbei stehe ich vor der Wahl zwischen zwei Kategorien, die beide ihre eigenen Tücken haben. Grundsätzlich wäre ich sowohl für das Visum auf Basis des Ruhestands als auch für das Visum auf Basis meiner Ehe mit einer thailändischen Staatsbürgerin berechtigt.
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Die Variante des Ruhestandsvisums stellt mich jedoch vor logistische Probleme, da die geforderten finanziellen Nachweise von 800.000 Baht in der kurzen verbleibenden Zeit kaum beizubringen sind.
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Mein Kapital ist auf diverse Konten verteilt, die weitestgehend papierlos geführt werden, und die Beschaffung offizieller, gestempelter Kontoauszüge für den Visumantrag würde einen zeitlichen Aufwand bedeuten, den ich bis zum Abflugdatum kaum noch bewältigen kann.
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Alternativ erscheint daher das Ehegattenvisum deutlich attraktiver, da die hierfür geforderte finanzielle Sicherheitsleistung mit 400.000 Baht nur halb so hoch ist. Diesen Betrag könnte ich problemlos und zeitnah durch eine bereits vorhandene Erklärung nachweisen, was den bürokratischen Akt erheblich beschleunigen würde.
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Doch genau hier beginnt mein eigentliches Dilemma, das mich zögern lässt. Meine Ehepartnerin wird mich auf dieser Reise nicht begleiten, sondern während meines gesamten Aufenthalts in Deutschland verbleiben.
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Dies führt zu der paradoxen Situation, dass ich ein Visum beantragen würde, dessen Zweck theoretisch der Besuch oder das Zusammenleben mit dem thailändischen Ehepartner ist, obwohl dieser gar nicht im Zielland anwesend ist.
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Meine Sorge gilt nun der konkreten Situation bei der Einreise am Flughafen Suvarnabhumi. Ich frage mich, ob es ungewöhnlich oder gar verdächtig wirkt, wenn ich mit einem Non-Immigrant-O-Visum einreise, das auf meiner Ehe basiert, meine Frau aber nicht bei mir ist und sich auch nicht in Thailand aufhält.
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Es ist mir nicht klar, wie tiefgehend die Prüfungen der Grenzbeamten in solchen Fällen sind und ob die Frage nach dem Aufenthaltsort der Ehepartnerin routinemäßig gestellt wird. Im schlimmsten Fall befürchte ich, dass der Beamte versuchen könnte, meine Frau telefonisch zu kontaktieren oder Nachweise über ihren Verbleib zu verlangen, was zu Erklärungsnot führen könnte, da ich sie ja faktisch nicht in Thailand besuche.
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Zudem drängt die Zeit. Bisher war ich es gewohnt, dass Anträge für Touristenvisa recht zügig bearbeitet wurden, doch angesichts der aktuellen Hochsaison und der komplexeren Natur eines Non-Immigrant-Visums bin ich unsicher, ob ein solcher Antrag so kurz vor dem 20. Januar überhaupt noch ratsam ist.
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Sollte das Risiko einer Ablehnung oder intensiver Befragung an der Grenze zu hoch sein, wäre ich bereit, den Plan zur Kontoeröffnung um ein weiteres Jahr zu verschieben und wie gewohnt als Tourist einzureisen.
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Ich hoffe sehr, dass jemand aus der Leserschaft oder der Redaktion ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder fundierte Ratschläge geben kann, wie strikt diese Regelung in der Praxis gehandhabt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ein treuer Leser und Thailand-Reisender
Anmerkung der Redaktion:
Lieber Leser, Ihre Situation ist durchaus speziell, aber nicht untypisch für viele, die ihren Ruhestand in Thailand vorbereiten. Grundsätzlich ist das „Non-Immigrant O“-Visum (Single Entry) von der Botschaft dazu gedacht, den Ehepartner zu besuchen; die strikte Auslegung an der Grenze kann variieren. Da die Zeit bis zum 20. Januar sehr knapp ist, empfehlen wir im Zweifel die sichere Variante der visumfreien Einreise (Visa Exemption), um die Reise nicht zu gefährden. Für die Kontoeröffnung gibt es manchmal auch Möglichkeiten mit speziellen Agenturen oder bestimmten Bankfilialen, die kulanter sind, auch ohne Non-O-Visum. Wir laden unsere Community herzlich ein, ihre aktuellen Erfahrungen zu diesem Thema in den Kommentaren zu teilen.



Ganz kurz und knapp, keine Chance ☝🏻☝🏻. Eigene Erfahrungen.
Grüße aus Ubon Ratchathani
Willi
Mein Rat : Thailand den Rücken kehren! Dieses sogenannte Land des Lächelns wird für den Ruhestand immer ungeeigneter.
Hallo,
Für eine Beantragung eines Non Immigrant O Visa ist es nur notwendig Geldmittel im Heimatland nachzuweisen. Der Nachweis in Thailand wird erst dann relevant wenn du deinen Aufenthalt verlängern möchtest – bis zu einem Jahr. Dazu sind dann die besagten 800.000 oder bei Non Immigrant O Family 400.000 Bhat als Nachweis vorzuweisen. Oder du hast ein Einkommen/ Pension von mindestens 65.000 / mtl. oder 40.000 bei Family. Somit musst du jetzt nicht unbedingt das Geld transferieren wenn du nicht vor hast zu verlängern. Wichtig ist nur
das du 24Std. nach Einreise in Thailand deine Meldeadresse (Formular TM.30) der Immigration bekann gibst, dann erhälst du auf Ansuchen ein Cetrificate of Residenz das zum Eröffnen des Bankkonto benötigst (Bestätigung der Meldesdresse) Wenn du in einem Hotel/ Appartment wohnst dann füllt der Vermieter dieses Formular (TM.30) aus und du bringst es zu Immigration. Wenn du bei deiner Frau im Haus wohnst, dann muss das der Haushaltsvorstand ausfüllen. Das ist gesetzlich verpflichtend und ohne dem gibts kein Bankkonto. Zur Frage ob deine Frau anwesend sein muss während deines Aufenthaltes ist klar Nein. Allerdings kann es vorkommen das eine beglaubigte und übersetzte Heiratsurkunde vorgewiesen werden muss. Aber wenn deine Frau z.B. in D arbeitet und du die Familie in TH besuchst – was würde dagegen sprechen. Wenn die Ehe im thailändischen Heiratsregister eingetragen ist sehe ich auch fürs Visum kein Problem. Unterschied bei den Visas: wie gesagt der Hinterlegungsbetrag 800/400 Tsd. oder 65/40 Tsd. Einkommen für die Verlängerung. Falls du vorhast später in Thailand deinen Lebensabend zu verbringen wäre ein normales Non Immigrant O vorzuziehen denn beim Family O wird im Falle einer Scheidung das Family O sofort ungültig und du musst ausreisen und in D ein neues Visum Non Immigrant O beantragen. Hoffe mit dieser Information gedient zu haben.
Ich werde NON-O married wählen. Allerdings wird der Betrag des Deposit, vermutlich vor der ersten EoS und vor der Steuerpflicht in Thailand, auf NON-O retirement aufgestockt.
Früher konnte man die Basis der EoS dann unkompliziert wechseln wenn die anderen EoS Bedingungen auch erfüllt waren, am einfachsten bei der nächsten EoS.
Ob das noch oder in der Zukunft geht…..in Thailand kannst du nichts planen, alles ist im Fluss.