Für 140 Baht bestellt – 1.400 bezahlt, Geld weg

Für 140 Baht bestellt – 1.400 bezahlt, Geld weg
ThaiRath

CHON BURI – Ein simpler Zahlungsfehler hat zu einem handfesten Polizeifall geführt. Eine Kundin überwies versehentlich 1.400 Baht (ca. 35 Euro) für eine 140-Baht-Mahlzeit (3,50 Euro). Die Verkäuferin weigert sich, den Fehlbetrag von 1.260 Baht zurückzuzahlen.

Ein Tippfehler mit teuren Folgen

Am 13. Januar aßen Chonnanee (34) und ihre Tante Nongnuch (49) an einem Nudelstand in der Soi Ratchaphruek 2. Die Rechnung: 140 Baht.

Doch beim Bezahlen per Mobile Banking passierte der fatale Fehler: Chonnanee tippte 1.400 Baht ein. Die Überweisung war sofort raus.

Erst zu Hause bemerkte sie den Irrtum. Sofort rief sie die Verkäuferin an. Diese gab zu, das Geld erhalten zu haben, konnte es aber angeblich nicht zurückgeben.

Von Versprechungen zur Konfrontation

Die Standbetreiberin behauptete, das Geld bereits für private Ausgaben verwendet zu haben. Sie versprach, die 1.260 Baht innerhalb weniger Tage zurückzuzahlen.

Doch daraus wurde nichts. Anrufe blieben unbeantwortet, der Stand war bei einem Besuch geschlossen. Die Ausrede: Die Verkäuferin sei krank gewesen.

Als Chonnanee mit einer Polizeianzeige drohte, eskalierte die Situation. Die Verkäuferin forderte sie lautstark heraus: „Verklagen Sie mich doch! Suchen Sie Beweise für Betrug!“

Kundin zeigt Verkäuferin an

Am 20. Januar erstattete Chonnanee schließlich Anzeige bei der Nong Prue Polizeistation. Sie betont, es nie auf einen Rechtsstreit angelegt zu haben.

„Ich wollte nur mein Geld zurück. Ich wäre sogar mit Ratenzahlungen einverstanden gewesen“, erklärt die verzweifelte Kundin.

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Besonders enttäuscht ist sie, weil sie seit ihrer Studentenzeit Stammkundin an dem Stand war. Dieses Verhalten habe sie nie erwartet.

Die große Frage: Ist das Diebstahl oder Betrug?

Juristisch handelt es sich bei dem einbehaltenen Geld um eine ungerechtfertigte Bereicherung. Die Verkäuferin hat einen rechtlichen Anspruch auf die 140 Baht, nicht auf die 1.260 Baht.

Indem sie die Rückzahlung verweigert und das Geld für sich behält, könnte dies als Unterschlagung gewertet werden. Die Polizei prüft nun die Ermittlungen.

Die provozierende Aussage „Suchen Sie Beweise!“ könnte vor Gericht als Geständnis der wissentlichen und vorsätzlichen Zurückhaltung fremden Geldes gewertet werden.

Lektion in digitaler Zahlungsdisziplin

Der Fall ist eine Warnung für alle: Bei digitalen Zahlungen muss die Summe immer doppelt geprüft werden. Ein Tippfehler ist schnell passiert.

Für kleine Händler stellt sich die moralische Frage: Ist kurzfristiger Profit wichtiger als der Ruf und treue Kunden?

Die Polizei von Chon Buri wird nun vermitteln. Die wahre Strafe für die Verkäuferin könnte jedoch der Verlust des Vertrauens und ihres guten Rufs in der Nachbarschaft sein.

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Quelle: The Thaiger

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