BANGKOK, THAILAND â Das Strafgericht in Bangkok hat eine Verleumdungsklage des GeschĂ€ftsmanns Ben Smith gegen den Abgeordneten Rangsiman Rome zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit sieht das Gericht ausreichende Anhaltspunkte fĂŒr ein strafrechtlich relevantes Vorgehen des Oppositionspolitikers.
Hintergrund des Streits
Am 12. Januar 2026 erklÀrte Witoon Kengngan, Anwalt und bevollmÀchtigter Vertreter von Ben Smith, in einem auf Facebook veröffentlichten Video, das Strafgericht habe die von Smith eingereichte Strafanzeige gegen Rangsiman Rome angenommen.
Auslöser ist eine Rede Roms im ReprĂ€sentantenhaus, in der er Smith namentlich erwĂ€hnte und ihm Verbindungen zu einem grenzĂŒberschreitenden Betrugsnetzwerk zuschrieb. In diesem Zusammenhang bezeichnete er ihn unter anderem als âBetrĂŒger auf Mammut-Niveauâ.
Smiths Seite wertete diese Aussagen als faktisch unbegrĂŒndet und als schweren Eingriff in Ruf und geschĂ€ftliches Ansehen des Unternehmers, der die sĂŒdafrikanische und kambodschanische Staatsangehörigkeit besitzt.
Gericht sieht mögliche strafbare Verleumdung
Nach Angaben des Anwalts lieĂ Smith unmittelbar nach der Parlamentsrede ein Beweisdossier erstellen und erhob daraufhin Verleumdungsklage beim Strafgericht. Er gehe davon aus, dass die ĂuĂerungen nicht mehr unter eine gutglĂ€ubige parlamentarische Kontrolle fielen, sondern eine öffentliche, unwahre Beschuldigung darstellten.
Das Gericht prĂŒfte die Beschwerde und ordnete die Annahme der Klage an. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass das Gericht die Sache fĂŒr hinreichend begrĂŒndet hĂ€lt, um in die Beweisaufnahme und weitere Entscheidung einzutreten.
âDass das Gericht den Fall angenommen hat, zeigt, dass es Anhaltspunkte dafĂŒr sieht, dass Rangsiman eine Verleumdung begangen und ihn tatsĂ€chlich zu Unrecht beschuldigt haben könnte. Es handelt sich nicht um eine aussichtslose Klage, wie manche behaupten wollenâ, sagte Witoon.

Rolle von Facebook-Posts und öffentlicher Wirkung
Laut Gerichtsunterlagen wertete das Gericht unter anderem Dokumente mit den Bezeichnungen Chor.4 bis Chor.11 sowie BeweisstĂŒcke WorJor.1. Diese umfassten Parlamentsdebatten sowie auf Facebook veröffentlichte Texte, Fotos und Videoclips, die fĂŒr die Allgemeinheit zugĂ€nglich waren.
Dadurch habe die Ăffentlichkeit den Eindruck gewinnen können, Smith sei Teil einer Gruppe, die mit Tricks andere tĂ€usche, um sich rechtswidrig Vermögensvorteile zu verschaffen. Zudem könne der Eindruck entstanden sein, er sei an GeldwĂ€sche und dem Betrieb eines illegalen GeschĂ€fts beteiligt.
Nach Ansicht des Gerichts haben die ĂuĂerungen und Veröffentlichungen den Charakter einer öffentlichen Anschuldigung durch âAnzeigeâ, die geeignet sei, den Betroffenen in der Ăffentlichkeit herabzusetzen, zu beleidigen oder verhasst zu machen.
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Grenzen der AbgeordnetenimmunitÀt
Zwar hielt Rangsiman Rome seine Rede als Abgeordneter und veröffentlichte anschlieĂend Inhalte im Rahmen seiner politischen TĂ€tigkeit. Nach Auffassung des Gerichts wurden die im Parlament gesprochenen Worte jedoch ĂŒber Radio- und FernsehĂŒbertragungen nach auĂen getragen, also ĂŒber das ParlamentsgebĂ€ude hinaus verbreitet.
Das Gericht fĂŒhrte aus, dass die ĂuĂerungen damit sowohl eine strafbare Handlung als auch eine Verletzung zivilrechtlicher Persönlichkeitsrechte darstellen könnten. Smith sei als externe Person weder Mitglied des Parlaments noch habe er dort die Möglichkeit zur direkten Erwiderung gehabt. Daher komme ihm die parlamentarische Privilegierung nach Verfassung von 2017, Artikel 124, nicht zugute.
Betrug und GeldwÀsche unterstellt
FĂŒr eine Straffreiheit nach dieser Vorschrift mĂŒsse es sich um eine in gutem Glauben erfolgte MeinungsĂ€uĂerung handeln. Die Rede sei jedoch im Rahmen der RegierungserklĂ€rung zur Politik der Regierung gehalten worden. Zwar dĂŒrfe ein Abgeordneter Kritik an der Umsetzung von Politik ĂŒben, doch im konkreten Fall habe der Abgeordnete einem auĂenstehenden Dritten konkrete Straftaten â gemeinschaftlichen Betrug, GeldwĂ€sche und Betrieb eines illegalen GeschĂ€fts â unterstellt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt klare Beweise oder eine rechtskrĂ€ftige Feststellung vorgelegen hĂ€tten.
Da die VorwĂŒrfe nach EinschĂ€tzung des Gerichts zudem nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Regierungspolitik standen, sah es die Voraussetzungen von Paragraph 328 des Strafgesetzbuches (Verleumdung durch Veröffentlichung) vorlĂ€ufig als erfĂŒllt an und lieĂ die Klage zu.
Warnung an Politiker und nÀchster Termin
Witoon appellierte in seiner ErklĂ€rung an Politiker aller Lager, Smiths Namen nicht als politisches Instrument in Kampagnen oder Debatten zu nutzen. âBen Smith ist keine politische Person, aber er ist hineingezogen worden und hat Schaden erlittenâ, sagte er.
Bei weiteren diffamierenden oder wiederholten Anschuldigungen kĂŒndigte der Anwalt konsequente rechtliche Schritte ohne Vergleichsbereitschaft an. âWir werden in jedem einzelnen Fall klagen und keine Einigung anstrebenâ, betonte er.
Das Gericht setzte einen Termin fĂŒr die Anhörung beider Parteien auf den 23. Februar 2026 um 9.00 Uhr fest.


