Sehr geehrte Redaktion,
ich bin neu in Thailand und hoffe, dass Sie mir bei einer Frage zum thailändischen Hausbuch (Tabien Baan) weiterhelfen können. Ich besitze eine Eigentumswohnung und möchte ein gelbes Tabien Baan beantragen, da ich kein thailändischer Staatsbürger bin. Derzeit ist meine baldige Ex-Frau als Hausherrin im blauen Tabien Baan eingetragen, zusammen mit meiner Stieftochter.
Meine Frau und ich stehen kurz vor einer einvernehmlichen Scheidung. Wir pflegen ein gutes Verhältnis, unterstützen uns gegenseitig und haben keine finanziellen oder persönlichen Konflikte. Ich behalte das blaue Tabien Baan bei mir und sende ihr bei Bedarf eine Kopie. Dennoch frage ich mich, ob es rechtliche oder bürokratische Risiken gibt, wenn der Name meiner Ex-Frau im Hausbuch bleibt. Kann ich als Eigentümer der Wohnung selbst Hausherr werden, oder gibt es Einschränkungen für Ausländer? Ein Beamter im Bezirksamt deutete an, dass dies nicht möglich sei, aber ich bin mir unsicher, ob ich das richtig verstanden habe.
Zusätzlich möchte ich sicherstellen, dass die Schulanmeldung meiner Stieftochter nicht beeinträchtigt wird. Sie ist im blauen Tabien Baan eingetragen, wohnt aber möglicherweise bald in einem anderen Bezirk. Könnte dies Probleme bei der Schulzulassung verursachen? Was passiert, wenn meine Ex-Frau oder meine Stieftochter in ein anderes Hausbuch umzieht? Müssen deren Namen dann aus meinem Tabien Baan gestrichen werden? Muss in dem blauen Tabien Baan ein Name stehen, oder kann das leer bleiben?
Ich wäre dankbar für Ihre Einschätzung und praktische Tipps, worauf ich achten sollte, um bürokratische Komplikationen zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Hartmut W.
Anmerkung der Redaktion
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