BANGKOK, THAILAND – Über 1,2 Millionen Menschen sind von einem Datenskandal um Worldcoin betroffen, bei dem hochsensible Iris-Informationen im Tausch gegen Kryptowährungs-Token gesammelt wurden. Die thailändische Behörde für Sonderermittlungen (Department of Special Investigation, DSI) hat das Verfahren als Spezialermittlung eingestuft und damit den Fall offiziell zu einem Vorgang von übergeordneter Bedeutung erklärt.
Brisante Dimension der Datensammlung
Nach Angaben von Justizministerium, Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DE) und DSI wurden bei dem Projekt Iris-Scans von mehr als 1,2 Millionen Personen erfasst, die häufig nicht vollständig über die Nutzung ihrer Daten aufgeklärt waren.
Viele Betroffene hätten lediglich die im Worldcoin-System vorgegebenen Schritte befolgt und im Gegenzug Kryptowährungs-Token erhalten, ohne zu erkennen, dass sie damit der Verarbeitung ihrer biometrischen Daten zustimmten.
Zweifel an Einwilligung und Datenschutz
Der Fall wurde vom Office of the Personal Data Protection Commission (PDPC) an die DSI verwiesen, nachdem die Behörde erhebliche Bedenken wegen der Erhebung von Irisdaten ohne eindeutige, informierte Einwilligung geltend gemacht hatte.
Ermittler stellten fest, dass zahlreiche Nutzer durch Versprechen von Kryptowährungen in die Teilnahme gelockt wurden und womöglich eine unklare oder manipulierte Zustimmungserklärung akzeptierten, die ihnen das tatsächliche Ausmaß der Datennutzung verschleierte.
Verflechtungen mit Investitionsabkommen
Im Verlauf der Ermittlungen identifizierte die DSI Verbindungen zwischen dem Unternehmen hinter den Iris-Scans und einem Memorandum of Understanding (MOU) des Digitalministeriums mit dem Prime Opportunity Fund VCC.
Diese Verknüpfungen ergaben sich sowohl über beteiligte Personen und Investitionsströme als auch über Firmennamen, die im Zusammenhang mit dem TIDC-Projekt (Thailand International Digital Business & Finance Centre) in dem MOU aufgeführt sind.

Verdacht auf Gesetzesverstöße und Spezialfall
Die Sonderermittler stellten bei der Analyse des Projektablaufs Unregelmäßigkeiten im Projektmanagement sowie bei der Verteilung der aus dem Ausland stammenden Kryptowährungs-Token fest, die auf mögliche Verstöße gegen das Computer Crime Act hindeuten.
Daraufhin genehmigte die DSI die Behandlung des Vorgangs als spezielle Strafsache unter der Fallnummer 148/2568, um mit erweiterten Befugnissen und Mitteln ermitteln zu können.
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Interne Prüfung und mögliche Amtsdelikte
Das Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft führte parallel eine interne Überprüfung durch und kam zu dem Ergebnis, dass das Iris-Scan-Projekt nicht mit den Bedingungen des abgeschlossenen MOU in Einklang stand.
Zusätzliche Beweismittel aus dieser internen Prüfung wurden der DSI übergeben, die bei Nachweis weiterer Straftatbestände oder einer Beteiligung von Regierungsbeamten zusätzliche Ermittlungen einleiten und rechtliche Schritte zum Schutz von Bürgerrechten und öffentlichem Interesse ergreifen will.
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Über eine Million Menschen sollen ihre biometrischen Daten abgegeben haben, teilweise ohne zu verstehen, worin sie einwilligen. Der Fall wirft große Fragen zum Schutz sensibler Informationen auf.
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