Das Non-Immigrant-O-Visum für Ehepartner einer Thailänderin muss jedes Jahr verlängert werden. Wer die Fristen, Dokumente und Finanzregeln kennt, hat beim Einwanderungsamt keine bösen Überraschungen zu erwarten. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was 2026 gefordert wird.
Das Non-Immigrant-O-Visum: die rechtliche Grundlage für Ehepartner einer Thailänderin
Das Non-Immigrant-O-Visum ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte. Es wird von einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland ausgestellt und gewährt zunächst einen Aufenthalt von 90 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Jahresverlängerung beantragt werden.
Das Visum richtet sich ausschließlich an Ausländer, die mit einer thailändischen Staatsbürgerin rechtmäßig verheiratet sind. Andere Kategorien wie das Ruhestandsvisum unterliegen eigenen Regeln und anderen Finanzschwellen – wer beides vermischt, riskiert Fehler beim Antrag.
Welche Ehe die Behörde anerkennt – und bei welcher der Antrag scheitert
Nur eine beim thailändischen Standesamt registrierte Ehe zählt für das Visum. Eine religiöse Trauung oder eine Ehe, die ausschließlich im Heimatland geschlossen wurde, reicht nicht aus. Die Registrierung muss beim zuständigen Amphoe, also dem Distriktstandesamt, vorgenommen werden.
Wer im Ausland geheiratet hat, muss die Ehe in Thailand nachregistrieren lassen. Das Dokument Kor Ror 22 bestätigt diesen Vorgang. Erst nach dieser Eintragung kann der Antrag auf ein Ehe-Visum gestellt werden – ohne sie gibt es keine Grundlage für den weiteren Prozess.
Das 30-Tage-Fenster: wann der Antrag bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden muss
Der Antrag auf Jahresverlängerung muss innerhalb der letzten 30 Tage der 90-tägigen Aufenthaltsgenehmigung beim örtlichen Einwanderungsamt eingereicht werden. Ein früherer Antrag wird grundsätzlich nicht angenommen – das Zeitfenster ist fest definiert.
Wer nach Ablauf der 90 Tage noch im Land ist, ohne eine Verlängerung beantragt zu haben, zahlt 500 THB Strafe pro Überschreitungstag. Der Antrag sollte deshalb nicht auf den letzten Tag verschoben werden – Behörden sind gelegentlich überlastet, und kurze Wartezeiten sind die Regel.
Reisepass, Formular TM.7 und Passfotos: die Pflichtdokumente für jeden Antrag
Zum Antrag gehört der Originalreisepass sowie Kopien aller relevanten Seiten: Deckblatt, aktuelles Visum, letzter Einreisestempel und – falls vorhanden – das TM.6-Formular. Das ausgefüllte Antragsformular TM.7 ist zwingend erforderlich; es ist kostenlos am Schalter erhältlich.
Dazu kommen aktuelle Passfotos im Format 4×6 cm. Es empfiehlt sich, mehrere Exemplare mitzubringen, da einzelne Einwanderungsbüros leicht abweichende Anforderungen haben können. Wer bereits alle Kopien vorunterschrieben mitbringt, spart Zeit am Schalter.
Kor Ror 2 und Kor Ror 3: die zwei thailändischen Heiratsurkunden, die kein Beamter vergisst
Die Behörde verlangt beide offiziellen Heiratsurkunden: das Kor Ror 2, das den Eintrag im Familienregister dokumentiert, und das Kor Ror 3 als eigentliche Heiratsurkunde. Beide Dokumente sind im Original und als unterschriebene Kopie einzureichen.
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Diese Urkunden werden beim Amphoe des jeweiligen Distrikts ausgestellt. Wer seine Originale nicht griffbereit hat, sollte vor dem Behördengang dort eine aktuelle Ausfertigung beantragen – ältere oder beschädigte Kopien werden manchmal nicht akzeptiert.
Hausregister, ID-Card und TM.30: drei Dokumente, an denen viele Anträge scheitern
Das Einwanderungsamt verlangt das Hausregister (Tabien Baan) der Ehefrau als Kopie sowie eine Kopie ihrer ID-Card. Diese Dokumente belegen den gemeinsamen Wohnort und die Identität der thailändischen Ehepartnerin. Beide Papiere muss die Ehefrau selbst unterschreiben.
Besonders wichtig ist die TM.30-Meldung. Sie belegt, dass der Ausländer korrekt beim Hausbesitzer als Mitbewohner angemeldet wurde. Fehlt dieses Dokument, kann der Antrag direkt am Schalter zurückgewiesen werden – selbst wenn alle anderen Unterlagen vollständig sind.
Fotos vom gemeinsamen Zuhause und Anfahrtsskizze: was viele erst am Schalter vermissen
Zum Pflichtset gehören gemeinsame Fotos des Paares – im Inneren der Wohnung und vor dem Eingang, wobei die Hausnummer deutlich sichtbar sein muss. Diese Bilder dokumentieren die tatsächliche Wohnsituation und werden von den Beamten sorgfältig geprüft.
Dazu kommt eine Anfahrtsskizze zum gemeinsamen Wohnort, die zeigt, wie das Haus von einer bekannten Straße aus erreichbar ist. Beamte nutzen diese Skizze bei gelegentlichen Hausbesuchen zur Überprüfung. Eine klare, beschriftete Zeichnung genügt vollkommen.
Finanzieller Nachweis Option 1: 400.000 THB auf einem persönlichen Thai-Bankkonto
Wer den Finanznachweis über ein Bankkonto erbringt, braucht mindestens 400.000 THB – etwa 10.800 Euro – auf einem persönlichen Konto bei einer thailändischen Bank. Gemeinsame Konten erkennt die Einwanderungsbehörde für diesen Zweck nicht an.
Beim Erstantrag muss das Geld am Tag der Einreichung seit mindestens zwei Monaten auf dem Konto liegen. Nötig sind das aktuelle Bankbuch sowie ein tagesaktuelles Bestätigungsschreiben der Bank über Kontostand und Geschichte. Dieses Schreiben ist an der Bankfiliale zu beantragen, nicht online.
Finanzieller Nachweis Option 2: monatliches Einkommen von 40.000 THB belegen
Wer kein Kapital auf einem Konto parken will, weist stattdessen ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB nach – rund 1.080 Euro. Der einfachste Weg führt über ein offizielles Einkommensschreiben der eigenen Botschaft oder des zuständigen Konsulats in Bangkok.
Alternativ akzeptiert die Behörde lückenlose Kontoauszüge eines Thai-Bankkontos über zwölf Monate, aus denen monatliche Eingänge von mindestens 40.000 THB hervorgehen. Wer diese Option wählt, sollte auf vollständige Absicherung durch eine Krankenversicherung nicht vergessen – ein langer Aufenthalt in Thailand ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist ein häufig unterschätztes Risiko.
Die 60-Tage-Brückenlösung: wenn die Zwei-Monats-Frist beim Erstantrag noch nicht erfüllt ist
Wer das Geld zwar auf dem Konto hat, die zweimonatige Frist aber zum Ende der 90 Tage noch nicht erreicht, kann eine kurzfristige Verlängerung beantragen. Diese sogenannte Familienzusammenführungs-Verlängerung gewährt 60 zusätzliche Tage Aufenthalt.
Die Kosten betragen 1.900 THB, etwa 51 Euro, und sind in bar zu entrichten. Mit dieser Pufferzeit lässt sich die verbleibende Wartezeit überbrücken, bis das Bankguthaben die vorgeschriebene Mindestdauer auf dem Konto erreicht hat und der Hauptantrag gestellt werden kann.
Einmal pro Einreise, kein zweites Mal: die harte Grenze der Brückenlösung
Diese 60-Tage-Verlängerung wird pro Einreise exakt einmal gewährt. Ein zweiter Antrag auf weitere 60 Tage wird vom System der Behörde abgelehnt – die rechtliche Grundlage dafür existiert schlicht nicht. Daran ändert kein Gespräch mit dem Schalterbeamten etwas.
Wer die Brückenlösung beansprucht, muss sicherstellen, dass die Finanzvoraussetzungen innerhalb dieser 60 Tage vollständig erfüllt sind. Das funktioniert nur, wenn das Geld bei Antragstellung der Brückenlösung bereits auf dem Konto liegt und die Frist rechnerisch aufgeht.
Wenn die Zeit abläuft und die Bedingungen noch immer nicht erfüllt sind: die Ausreise
Sind weder die 90 Tage noch die 60-tägige Verlängerung ausreichend genutzt worden und die Finanzvoraussetzungen noch immer nicht erfüllt, bleibt nur die Ausreise. Ein weiterer Aufenthalt ohne gültige Grundlage ist illegal und zieht Tagesstrafen von 500 THB nach sich.
Nach der Ausreise kann ein neues Non-Immigrant-O-Visum bei einer thailändischen Botschaft in einem Nachbarland beantragt werden – etwa in Kuala Lumpur, Vientiane oder Phnom Penh. Damit beginnt der gesamte Zyklus neu, inklusive einer frischen 90-Tage-Frist.
Gebühren, Ablauf am Schalter und das Unterschreiben aller eingereichten Kopien
Die Behördengebühr für die Jahresverlängerung beträgt 1.900 THB und ist ausschließlich in bar zu zahlen. Kreditkarten werden an den meisten Ämtern nicht akzeptiert. Der Betrag wird direkt bei der Einreichung am Schalter kassiert, eine Quittung wird ausgehändigt.
Alle eingereichten Kopien müssen sowohl vom Antragsteller als auch von der Ehefrau unterschrieben sein – und zwar auf dem Stempel, den die Einwanderungsbehörde auf dem jeweiligen Dokument hinterlässt. Fehlende Unterschriften führen zur Rückgabe des gesamten Antrags.
Bei der Folgeverlängerung gilt eine längere Frist: drei Monate statt zwei für das Bankguthaben
Ab der zweiten jährlichen Verlängerung müssen die 400.000 THB bereits seit mindestens drei Monaten auf dem Konto liegen – nicht mehr zwei wie beim Erstantrag. Diese Änderung überrascht viele, die nach dem ersten Jahr von unveränderten Bedingungen ausgehen.
Wer ein separates Konto ausschließlich für den Behördennachweis führt und die Drei-Monats-Frist von Anfang an einplant, macht aus der jährlichen Verlängerung einen routinierten Verwaltungsgang. Die anfängliche Komplexität weicht mit jedem Jahr mehr der Vertrautheit mit dem System.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Ratgeber basiert auf den Regelungen des thailändischen Einwanderungsgesetzes von 1979 in der Anwendung des Jahres 2026. Die genannten Finanzgrenzen, Fristen und Gebühren entsprechen dem aktuellen Stand der Verwaltungspraxis. Da einzelne Einwanderungsbüros in der Praxis leicht abweichende Anforderungen stellen können, empfiehlt sich eine Rückfrage beim zuständigen Amt vor dem ersten Antrag.



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