Wer als Expat mit seiner thailändischen Ehefrau nach Thailand auswandert und dort ein gemeinsames Leben aufbauen möchte, träumt von Sonne, Entspannung und einem neuen Kapitel. Doch die Bürokratie kennt keine Romantik. Ein einziger fehlender Stempel auf der Heiratsurkunde genügt, um diesen Traum abrupt zu beenden: kein Bankkonto, kein Visum, keine Perspektive. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die häufigsten und teuersten Fallen sicher umgehen.
Der Traum vom Leben im Paradies
Ein Paar zieht nach Thailand. Der Plan ist perfekt: Er, Deutscher, sie, Thailänderin. Die Koffer sind gepackt, das Haus in Nakhon Sawan wartet. Doch kaum angekommen, beginnt der Albtraum. Statt entspannter Tage unter Palmen warten Stress, Banken, die Konten verweigern, und eine Uhr, die unbarmherzig gegen das Visum tickt.
Thailand ist für viele Deutschsprachige das Traumziel schlechthin: günstiger Lebensstandard, warmes Klima und eine entspannte Atmosphäre. Doch wer die bürokratischen Hürden beim Heiratsvisum unterschätzt, kann schnell in einem Labyrinth aus Formularen, Fristen und fehlendem Geld stranden.
Ein Fehler, der Tausenden passiert
Der Protagonist unserer Geschichte, nennen wir ihn Roman, dachte, er sei gut vorbereitet. Er hatte seine Heiratsurkunde dabei. Sie war sogar beglaubigt. „Alles paletti“, dachte er. Doch in Thailand angekommen, lief er gegen eine Wand aus Beton. Ein entscheidender Schritt fehlte – und dieser Fehler ist fatal.
Romans Fall ist kein Einzelfall. In deutschsprachigen Expat-Foren häufen sich identische Erlebnisberichte. Das Grundprinzip ist dabei stets dasselbe: Für ein thailändisches Heiratsvisum müssen ausländische Dokumente eine lückenlose Beglaubigungskette vorweisen. Wer auch nur ein Glied auslässt, steht vor verschlossenen Türen.
Die „Todeszone“ der Bürokratie
Roman wollte ein Bankkonto eröffnen, um die geforderten 400.000 Thai Baht (ca. 10.950 Euro, Stand Februar 2026) für sein Jahresvisum einzuzahlen. Die Banken forderten das Dokument „Kor Ror 22„. Das ist die offizielle Registrierung einer ausländischen Ehe in Thailand. Ohne dieses Papier: kein Konto. Ohne Konto: kein Visum. Ohne Visum: Ausreise.
Das Kor Ror 22 ist kein optionales Zusatzdokument – es ist der Schlüssel zum gesamten System. Banken, Ämter und die Einwanderungsbehörde setzen es als Grundvoraussetzung voraus. Ohne dieses Formular existiert eine im Ausland geschlossene Ehe für thailändische Behörden schlicht nicht.
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Das fehlende Puzzleteil
Was fehlte? Die Heiratsurkunde war zwar in Deutschland vorbeglaubigt, aber nicht von der thailändischen Botschaft in Berlin (oder dem Generalkonsulat in München) legalisiert. Ein Detail? Nein, das Herzstück. Ohne den Stempel der thailändischen Vertretung im Ausstellungsland ist das Papier in Thailand wertloses Altpapier.
Thailand ist kein Mitgliedsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Das bedeutet: Eine Apostille allein reicht nicht aus. Thailändische Behörden verlangen zwingend die direkte konsularische Legalisierung durch ihre eigene Botschaft oder ihr Generalkonsulat im Heimatland des Antragstellers.
Die Rechtslage 2026: Härter als gedacht
Trotz der historischen Einführung der „Ehe für alle“ (Marriage Equality Act), die am 22. Januar 2025 in Kraft trat, hat sich an den bürokratischen Hürden für die Dokumentenlegalisierung nichts geändert. Im Gegenteil: Die Behörden prüfen genauer denn je, um Betrug und Scheinehen zu verhindern.
Zusätzlich haben verschärfte Anti-Geldwäsche-Vorschriften die Anforderungen für Bankkonten weiter erhöht. Selbst bei nachgewiesener Ehe verlangen manche Filialen noch einen gültigen Aufenthaltsstatus im Land. Die Toleranzgrenze für unvollständige Dokumentation ist auf null gesunken.
Der 4-Stufen-Plan zur Legalisierung
Um eine ausländische Ehe in Thailand anerkennen zu lassen, gibt es keinen „Short Cut„. Der Prozess ist strikt und muss vollständig vor der Ausreise nach Thailand abgeschlossen werden. Schritt 1: Beglaubigte Ausfertigung der Heiratsurkunde beim zuständigen deutschen Standesamt besorgen. Dies ist die Basis für alles Weitere.
Wichtig: Es muss sich um eine offizielle beglaubigte Ausfertigung handeln, keine einfache Kopie. Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung bei der thailändischen Botschaft in der Regel nicht älter als sechs Monate sein. Planen Sie also den Zeitpunkt der Beantragung sorgfältig.
Schritt 2: Die Vorbeglaubigung in Deutschland
Die Heiratsurkunde muss je nach Bundesland von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden – in der Regel dem Landgericht oder der Bezirksregierung (Regierungspräsidium). Dieser Zwischenschritt bestätigt die Echtheit der ausstellenden deutschen Behörde. Ohne ihn nimmt die thailändische Botschaft das Dokument nicht an.
Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland. In Bayern beispielsweise ist das Landgericht zuständig, in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium. Eine kurze Anfrage beim zuständigen Landratsamt klärt, welche Stelle für Ihren Wohnort verantwortlich ist. Bearbeitungszeiten betragen meist ein bis zwei Wochen.
Schritt 3: Das Generalkonsulat oder die Botschaft
Nach der deutschen Vorbeglaubigung geht das Dokument zwingend zur Thailändischen Botschaft in Berlin oder zum Thailändischen Generalkonsulat in München. Hier wurde Roman’s Fehler begangen: Er stoppte den Prozess zu früh und glaubte, die deutsche Beglaubigung reiche aus. Ein tragischer Irrtum.
Das Münchner Generalkonsulat verlangt für die Terminvergabe eine schriftliche Voranfrage per E-Mail oder Telefon. Eine Vorprüfung per Post oder E-Mail ist möglich, die eigentliche Einreichung muss jedoch persönlich erfolgen. Die Bearbeitungszeit für die Legalisierung beträgt erfahrungsgemäß ein bis drei Wochen.
Schritt 4: Der „Golden Stamp“
Das ist der entscheidende Stempel: Die Unterschrift der deutschen Vorbeglaubigungsbehörde wird von der thailändischen Botschaft oder dem Generalkonsulat als echt bestätigt. Erst dieser Vermerk macht das Dokument für alle thailändischen Behörden rechtsgültig verwendbar. Ohne ihn ist jedes andere Papier wertlos.
Ein praktischer Tipp: Lassen Sie gleich mehrere Ausfertigungen der Heiratsurkunde vorbeglaubigen und legalisieren. Für die Ehe-Registrierung in Thailand, für spätere Visumanträge und für Bankangelegenheiten werden Sie das Dokument mehr als einmal benötigen. Mehrfachkopien sparen Zeit und Geld.
Die Falle: „Ich mache das vor Ort“
Roman dachte, er könne den letzten Schritt einfach in Bangkok erledigen oder das Dokument per Post nach Deutschland schicken. Die brutale Realität: Das funktioniert nicht. Die thailändische Botschaft in Berlin legalisiert ausschließlich Dokumente für Personen, die sich im Inland befinden oder über bevollmächtigte Vertreter handeln.
Von Thailand aus die Legalisierung rückwirkend zu organisieren, ist möglich, aber extrem aufwendig. Dokumente müssen per internationaler Kuriersendung hin und her geschickt werden. Inklusive Behördenbearbeitungszeiten vergehen leicht sechs bis zehn Wochen – Zeit, die kaum jemand hat, wenn das Visum bereits läuft.
Das Kor Ror 22 Dokument
Warum ist dieses Formular so wichtig? Das „Kor Ror 22“ (คร.22) ist der offizielle Eintrag im thailändischen Familienregister (Tabien Baan). Es beweist, dass die ausländische Ehe nach thailändischem Recht existiert und anerkannt ist. Ohne dieses Blatt Papier sind Sie für Banken und Einwanderungsbehörde oft nur „Single“ oder „Tourist“.
Das Kor Ror 22 wird vom lokalen Bezirksamt (Amphoe) ausgestellt, nachdem alle Dokumente korrekt eingereicht wurden. Es ist nicht käuflich und nicht umgehbar. Nur mit diesem Formular kann der ausländische Ehepartner seine gesetzliche Stellung in Thailand vollständig geltend machen – von der Kontoöffnung bis zur Visum-Verlängerung.
Banken in Thailand: Keine Gnade
Thailändische Banken stehen unter enormem Druck durch Anti-Geldwäsche-Gesetze. Früher reichte oft ein Lächeln und ein Pass. 2026 fordern Banken wie die Bangkok Bank oder KBank (Kasikorn Bank) zwingend das Kor Ror 22 oder einen gültigen Non-Immigrant-Visa-Stempel, um ein Konto für Ausländer zu eröffnen.
Manche Bankfilialen verlangen darüber hinaus eine Haushaltsregistrierung (Tabien Baan) oder eine Wohnbestätigung der Einwanderungsbehörde (TM.30). Die Anforderungen variieren je nach Filiale und Region. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch bei der Wunschbank nachzufragen, welche Dokumente konkret benötigt werden.
Das 400.000 Baht Problem
Für das Non-Immigrant-O-Visum auf Basis der Ehe muss der ausländische Ehepartner 400.000 THB (ca. 10.950 Euro, Stand Februar 2026) auf einem thailändischen Konto nachweisen – und zwar bereits zwei Monate vor der Antragstellung. Ohne Konto kein Transfer. Ohne Transfer kein Nachweis. Ohne Nachweis kein Visum.
Alternativ kann ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB nachgewiesen werden – belegt durch ein Einkommensschreiben der deutschen Botschaft in Bangkok und einen 12-Monats-Kontoauszug. Diese Option ist für Rentner oder Selbstständige oft praktikabler, aber ebenfalls bürokratisch aufwendig.
Zeitdruck: Das Visum läuft ab
Roman reiste am 1. Dezember mit einem Touristenvisum-Exemption ein. Sein Aufenthaltsstatus lief Ende Februar ab. Der Postweg für Dokumente zwischen Thailand und Deutschland dauert oft drei bis vier Wochen. Die Behördenbearbeitungszeiten addieren sich. Die Rechnung geht schlicht nicht auf.
Er riskiert den „Overstay“ – ein Vergehen, das in Thailand konsequent geahndet wird: 500 Baht pro Tag Überziehung, Einreiseverbote von ein bis zehn Jahren je nach Dauer und im schlimmsten Fall Abschiebehaft. Kein Betrag, den man leichtfertig riskieren sollte.
Notlösung: Ausreise und Neustart
Die einhellige Empfehlung der Experten: Es gibt kaum eine schnelle Rettung vor Ort. Die realistischste Lösung ist eine rechtzeitige Ausreise, um zunächst einen Visa-Overstay zu vermeiden, während die fehlenden Dokumente in Deutschland nachgeholt werden. Laos (Vientiane) oder Malaysia (Penang, Kuala Lumpur) sind klassische Anlaufstellen.
Bei der Botschaft im Nachbarland kann anschließend ein neues Non-Immigrant-O-Visum für 90 Tage beantragt werden. Dies gibt wertvolle Zeit, die Dokumente in Deutschland fertigzustellen, nach Thailand zu schicken und den gesamten Legalisierungsprozess vor Ort abzuschließen. Kostenaufwand: zwischen 500 und 1.500 Euro inklusive Flüge und Unterkunft.
Übersetzung: Nicht vergessen!
Selbst wenn die Dokumente mit allen Stempeln zurückkommen, ist die Arbeit nicht vorbei. In Thailand müssen sie von Deutsch ins Thailändische übersetzt werden – aber nicht von einem beliebigen Sprachkurs-Absolventen, sondern von einem beim thailändischen Außenministerium (MFA) zugelassenen Übersetzungsbüro.
Eine Liste zertifizierter Übersetzer ist auf der Webseite des thailändischen Außenministeriums (mfa.go.th) verfügbar. Viele davon arbeiten in Bangkok, einige auch in Chiang Mai oder Pattaya. Kosten für eine beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde liegen typischerweise zwischen 500 und 1.500 Baht je Dokument.
MFA-Beglaubigung in Bangkok
Die fertige Übersetzung muss erneut zum Legalization Division des thailändischen Außenministeriums (MFA) an der Chaeng-Watthana-Road in Bangkok. Dort wird die Echtheit der Übersetzung und die Zulassung des Übersetzers bestätigt. Erst dieser finale Stempel macht die Übersetzung behördenkonform.
Der MFA-Schalter ist von Montag bis Freitag geöffnet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einen Werktag. Ein Express-Service für denselben Tag ist gegen Aufpreis möglich. Planen Sie den Besuch mit einem frühen Vormittagstermin ein – die Warteschlangen können lang werden.
Das Amphoe: Endlich am Ziel
Mit dem vollständigen Dokumentenstapel – legalisierte Heiratsurkunde, beglaubigte MFA-Übersetzung, Reisepässe beider Eheleute, Einverständniserklärung und Wohnortnachweis – geht es zum lokalen Bezirksamt (Amphoe). Dort wird die Ehe ins thailändische Register eingetragen und das Kor Ror 22 ausgestellt.
Der Weg dorthin gleicht einer Odyssee, die im Idealfall sechs bis acht Wochen dauert – von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Kor Ror 22. Wer nicht gut vorbereitet ist oder Fehler macht, kann diesen Zeitraum leicht verdoppeln oder verdreifachen. Frühzeitige Planung ist daher kein Luxus, sondern Pflicht.
Währungsschwankungen im Blick behalten
Bei all den Kosten für Flüge, Übersetzer, Gebühren und eventuelle Ausreisen darf man den Wechselkurs nicht ignorieren. Aktuell (Stand 23. Februar 2026) liegt 1 Euro bei ca. 36,54 Thai Baht. Die geforderten 400.000 Baht entsprechen damit rund 10.950 Euro. Planen Sie einen Puffer ein.
Internationale Überweisungen kosten je nach Anbieter zwischen 10 und 50 Euro an Gebühren – plus mögliche Kursverluste. Dienste wie Wise (ehemals TransferWise) bieten oft bessere Konditionen als klassische Banken. Berücksichtigen Sie auch, dass das Geld zwei Monate vor Antragstellung bereits auf dem thailändischen Konto sein muss.
Die Rolle der „Marriage Equality“
Spielt das neue Gesetz zur Ehe für alle eine Rolle? Indirekt ja. Seit dem 22. Januar 2025 können in Thailand auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Thailand ist damit das erste Land Südostasiens, das diesen Schritt vollzogen hat. Die Ämter sind durch die vielen Neuregistrierungen entsprechend ausgelastet.
Termine bei Botschaften und Bezirksämtern sind dadurch in manchen Städten knapper geworden. Wer nicht mit einem vollständigen, fehlerfreien Dokumentenstapel erscheint, wird konsequent abgewiesen und muss einen neuen Termin buchen – ein weiterer Zeitverlust, den sich niemand leisten kann, wenn das Visum bereits läuft.
Checkliste: Was vor dem Abflug fertig sein muss
Bevor Sie das Flugzeug besteigen, sollten folgende Dokumente vollständig vorliegen: beglaubigte Heiratsurkunde mit Vorbeglaubigung durch deutsche Behörde, Legalisierungsvermerk der thailändischen Botschaft/Generalkonsulat, beglaubigte Übersetzung ins Thailändische sowie MFA-Bestätigung. Außerdem: Lageplan des Wohnsitzes und Kor Ror 2 (bei Thailand-Heirat) oder Kor Ror 22-Vorbereitung.
Zusätzlich empfehlen Experten: Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (400.000 THB auf thailändischem Konto oder 40.000 THB/Monat Einkommensnachweis), gültiger Reisepass mit mindestens 18 Monaten Restlaufzeit sowie aktuelle Passfotos. Wer diese Liste komplett abgehakt hat, kann beruhigt einsteigen.
Vorbereitung ist alles
Der Fall Roman zeigt: Thailand verzeiht keine Papierfehler. Verlassen Sie sich nicht auf „wird schon klappen“. Die Kette der Beglaubigungen muss lückenlos sein – bevor Sie in das Flugzeug steigen. Sonst endet der Traum vom Auswandern im Wartezimmer der Immigration – oder schlimmer: am Abschiebetresen des Flughafens.
Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig eine auf Thailand spezialisierte Visaagentur oder einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten dafür – meist zwischen 200 und 600 Euro – sind minimal im Vergleich zu dem, was ein Fehler am Ende kostet: Rückflug, Neubeantragung, Zeitverlust und schlaflose Nächte.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Artikel basiert auf realen Erfahrungsberichten aus Expat-Foren sowie der aktuellen Gesetzeslage und Verwaltungspraxis in Thailand (Stand: Februar 2026). Einwanderungsbestimmungen und Bankrichtlinien können sich kurzfristig ändern. Die Redaktion empfiehlt stets die Konsultation einer offiziellen Visum-Agentur, eines in Thailand zugelassenen Rechtsanwalts oder der zuständigen thailändischen Botschaft. Wechselkurs EUR/THB: ca. 36,54 (Stand 23.02.2026).



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