Leserbrief: Ehegattenvisum scheitert an der Kontoeröffnung

Ein Leser schildert seine Erfahrungen bei der Kontoeröffnung mit Non-O-Ehegattenvisum: falsche Forderungen an der Bankfiliale, kein Mietvertrag auf eigenen Namen, Fragen zu TM18 und TM20. Die Redaktion klärt auf und gibt konkrete Antworten.

Leserbrief: Ehegattenvisum scheitert an der Kontoeröffnung
Gemini AI
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Sehr geehrte Redaktion,

ich wende mich mit einem Problem an Sie, das sicherlich viele Neuankömmlinge in Thailand kennen. In der vergangenen Woche bin ich mit einem Non-O-Ehegattenvisum eingereist. Mein Ziel: Im Mai die einjährige Aufenthaltsverlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen.

Dafür muss ich zunächst ein lokales Bankkonto eröffnen, auf dem die geforderte Sicherheitsleistung für die vorgeschriebene Wartezeit liegt. Mein erster Versuch endete in einer Sackgasse – und wirft Fragen auf, die ich hiermit an die Redaktion und die Leserschaft richte.

Abgewiesen bei der Siam Commercial Bank: Was der Schalterbeamte verlangte

Voller Zuversicht ging ich zur nächsten Filiale der Siam Commercial Bank. Der Mitarbeiter verlangte sofort eine thailändische Arbeitserlaubnis sowie einen Adressnachweis von einem Telefonanbieter. Beides konnte ich nicht vorlegen – und das aus gutem Grund.

Inhaber eines Non-O-Ehegattenvisums sind in der Regel nicht arbeitsberechtigt und haben daher keine Arbeitserlaubnis. Der Mitarbeiter war mit den Besonderheiten dieses Visums offensichtlich nicht vertraut. Ich verließ die Filiale ohne Konto.

Mietwohnung auf den Namen der Ehefrau: Welchen Adressnachweis akzeptiert die Bank?

Ein weiteres Problem: Meine Frau hat in Bangkok eine Mietwohnung, deren Vertrag allein auf ihren Namen läuft. Ich kann daher keinen Mietvertrag mit meinem Namen vorweisen. Gibt es in dieser Situation eine akzeptable Alternative?

Unser Vermieter hat nach meiner Ankunft das gesetzlich vorgeschriebene TM30-Formular eingereicht und mir den Beleg ausgehändigt. Reicht dieser Einlieferungsbeleg den Banken als Adressnachweis – oder brauche ich zwingend eine offizielle Wohnsitzbescheinigung?

TM18 oder TM20: Welches Formular ist das richtige für meinen Fall?

Sollte der Weg über eine offizielle Wohnsitzbescheinigung unvermeidlich sein, stehe ich vor der nächsten Frage: Auf der Webseite der Einwanderungsbehörde finden sich die Formulare TM18 und TM20. Welches davon gilt für meinen Fall?

Ich bedanke mich im Voraus für jeden Rat aus der Leserschaft, der mir hilft, den richtigen Weg zu finden – bevor ich im Mai meinen Verlängerungsantrag stelle.

Mit freundlichen Grüßen,
Ein ratloser Auswanderer

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