Arbeiten in Thailand: Was Ausländer dürfen – und was nicht

Von der Strandbar zum Business Meeting – viele Ausländer träumen vom Leben und Arbeiten in Thailand. Doch wer denkt, man könne einfach loslegen, irrt gewaltig. Die thailändischen Arbeitsgesetze sind streng, und manche Jobs sind für Nicht-Thailänder sogar komplett tabu. Ein Überblick – mit einem Augenzwinkern.

Zwischen Bleistift und Buddha – Berufswahl mit Tücken

Thailand bleibt für viele Expats ein Sehnsuchtsziel. Sonne, Gastfreundschaft, günstiges Leben – doch bei der Jobwahl hört die Lockerheit auf. Ausländer dürfen längst nicht jeden Beruf ausüben. Im Gegenteil: Das Arbeitsministerium führt eine offizielle Liste mit 40 Berufen, die für Ausländer untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.

Was auf den ersten Blick streng wirkt, hat historische Wurzeln: Der Schutz heimischer Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Die Folge? Selbst wer ein Restaurant besitzt, darf dort theoretisch nicht Teller servieren. Willkommen in der thailändischen Realität.

Verbotene Zone: Wenn sogar Massieren illegal ist

Zu den verbotenen Tätigkeiten zählen viele klassische Handwerks- und Dienstleistungsberufe. So ist es Ausländern untersagt, in folgenden Bereichen zu arbeiten:

  • Friseurhandwerk und Beauty-Services
  • Thai-Massage und andere traditionelle Heilmethoden
  • Holzschnitzerei, Mattenflechten oder Seidenproduktion
  • Handel auf dem Markt
  • Führen eines Fahrzeugs (außer Flugzeuge und einige Maschinen)

Selbst Berufe wie Schneider oder Landarbeiter sind tabu – es sei denn, man ist angestellt und arbeitet unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Viele dieser Verbote mögen aus westlicher Sicht seltsam wirken, doch sie sind Teil einer gezielten Berufsschutzpolitik für thailändische Bürger.

Was geht? Buchhalter, Architekt und Spezialist

Doch nicht alles ist verboten. Für qualifizierte Berufe gelten Ausnahmen, besonders wenn internationale Standards greifen. So dürfen Ausländer in Thailand arbeiten, wenn sie über anerkannte Qualifikationen verfügen – etwa als:

  • Buchhalter mit internationalem Zertifikat
  • Ingenieur mit nachgewiesener Zulassung
  • Architekt mit Berufsanerkennung

Hier greifen oft sogenannte „Mutual Recognition Agreements“ (MRA) zwischen Thailand und anderen Ländern, etwa innerhalb der ASEAN-Region oder bei bestimmten bilateralen Partnerschaften. Wer also seine Karriere als Diplom-Ingenieur fortsetzen will, hat gute Karten – zumindest auf dem Papier.

Handarbeit unter Auflagen: Zwischen Zement und Ziegelform

Einige körperlich anspruchsvolle Berufe sind Ausländern unter engen Bedingungen erlaubt – meist dann, wenn sie offiziell angestellt und nicht selbstständig tätig sind. Dazu zählen:

  • Bauarbeiten und Tischlerei
  • Landwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Textilherstellung, Schuhproduktion oder Keramikarbeiten

Ein selbstständiger Maurerbetrieb wäre also nicht drin – aber als fest angestellter Mitarbeiter auf einer Baustelle könnte ein ausländischer Facharbeiter durchaus tätig werden. Auch hier gilt: Nur mit gültiger Arbeitserlaubnis und Visum, sonst drohen empfindliche Strafen bis hin zur Abschiebung.

Sonderfälle mit Vertrag: Wenn das Herkunftsland hilft

Manche Berufe sind nur dann erlaubt, wenn ein spezielles bilaterales Abkommen zwischen Thailand und dem Herkunftsland des Ausländers besteht – sogenannte MOU-Berufe (Memorandum of Understanding). Zwei solcher Sonderfälle sind:

  • Bildhauer (z. B. für internationale Kunstausstellungen)
  • Einzelhandelskaufmann im Rahmen internationaler Projekte

Diese Tätigkeiten setzen jedoch meist eine Einladung durch einen thailändischen Arbeitgeber voraus, der die notwendigen Genehmigungen einholt. Ohne offiziellen Papierkrieg geht hier gar nichts.

Digitale Nomaden: Zwischen Grauzone und Realität

Was viele nicht wissen: Selbst digitale Berufe wie Programmierer, Webdesigner oder Online-Coaches benötigen in Thailand offiziell eine Arbeitserlaubnis – selbst wenn sie ihre Dienste nur für ausländische Kunden anbieten.

In der Praxis wird das allerdings kaum kontrolliert, solange keine Konkurrenz zu thailändischen Arbeitskräften entsteht. Tausende „digitale Nomaden“ leben auf diese Weise dauerhaft im Land – meist mit einem Touristen- oder Bildungsvisum. Doch wer Pech hat, wird beim nächsten Visumsantrag abgelehnt oder muss plötzlich das Land verlassen.

Arbeiten mit Plan statt mit Bauchgefühl

Wer in Thailand arbeiten möchte, sollte frühzeitig klären, ob der Wunschberuf erlaubt ist. Ohne Non-Immigrant-B-Visum und ohne Arbeitsgenehmigung drohen hohe Bußgelder oder sogar Haft.

Zukunft hat vor allem, wer in anerkannten Berufen tätig ist – mit Ausbildung, Berufserfahrung und Geduld im Gepäck. Wer hingegen plant, in einer Garküche anzupacken oder Gäste zu massieren, sollte besser gleich auf Urlaub umschwenken. Denn Arbeiten in Thailand ist nicht nur eine Frage des Jobs – sondern auch eine Frage der Genehmigung.

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