Scheidung in Thailand: Vermögensfalle Ausländer

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Die Sonne, der Strand, die große Liebe – Thailand ist für viele Ausländer ein Paradies, um den Bund fürs Leben zu schließen. Doch was passiert, wenn die Liebe zerbricht? Eine Scheidung in Thailand kann für Ausländer zur teuren Falle werden, besonders wenn es um die Vermögensaufteilung geht.

Ohne richtige Vorbereitung riskierst du, dein hart erarbeitetes Vermögen zu verlieren. Wie schützt du dein Geld? Welche Regeln gelten? Wir klären auf, was du vor einer thailändischen Scheidung wissen musst, damit du nicht in die Vermögensfalle tappst.

Thailändisches Recht: Wer bekommt was?

In Thailand regelt das Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code, CCC) die Scheidung – und damit auch die Frage, wer im Trennungsfall was bekommt. Bist du als Ausländer mit einer Thailänderin oder einem Thailänder verheiratet, kommt in der Praxis meist thailändisches Recht zur Anwendung – selbst wenn dein Heimatland theoretisch eine Rolle spielen könnte. Denn thailändische Gerichte greifen ungern auf ausländisches Recht zurück, insbesondere wenn keine beglaubigten Übersetzungen oder rechtlichen Nachweise vorliegen.

Grundsätzlich gilt: Alles, was während der Ehe gemeinsam angeschafft wurde (Sin Somros), wird in der Regel hälftig aufgeteilt. Vermögen, das du bereits vor der Eheschließung besessen hast (Sin Suan Tua), bleibt zwar grundsätzlich dein persönliches Eigentum – aber nur, wenn du nachweisen kannst, dass es weder gemeinsam verwaltet noch in die Ehe eingebracht wurde.

Ohne Ehevertrag kann genau das zum Problem werden: Die Beweislage wird schwierig, wenn Konten gemeinsam genutzt oder Immobilien zusammen verwaltet wurden. In solchen Fällen prüft das thailändische Gericht im Detail, welche Vermögenswerte als gemeinsames Eigentum gelten – unabhängig davon, wer sie tatsächlich bezahlt hat.

Dein Vermögen kann im Scheidungsfall hälftig geteilt werden, wie es auch in vielen westlichen Ländern üblich ist. Doch Vorsicht: Voreheliches Vermögen ist zwar geschützt – aber nur, wenn du es klar nachweisen kannst. Ein rechtzeitig abgeschlossener Ehevertrag schafft hier Klarheit und Sicherheit.

Die Vermögensfalle: Ohne Ehevertrag riskant

Ohne Ehevertrag wird’s kompliziert. Das thailändische Recht teilt Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, grundsätzlich hälftig. Doch was zählt als „eheliches Vermögen“? Alles, was du und deine Partnerin gemeinsam angeschafft habt, gehört dazu – egal, wer es bezahlt hat.

Immobilien sind besonders heikel: Als Ausländer kannst du in Thailand kein Land besitzen, aber wenn du ein Haus finanziert hast, könnte es trotzdem als gemeinsames Vermögen gelten. Ein thailändisches Gericht könnte ein „Bestätigungsschreiben“, in dem du auf Eigentumsrechte verzichtest, ignorieren. Schütze dich rechtzeitig.

Einvernehmliche Scheidung: Schnell, aber tückisch

Eine einvernehmliche Scheidung beim Bezirksamt (Amphur) ist in Thailand der schnellste Weg, die Ehe zu beenden. Beide Partner müssen zustimmen und sich über Vermögen, Sorgerecht und Unterhalt einigen.

Kein Gericht, keine hohen Kosten – klingt super, oder? Doch Achtung: Eine solche Privatscheidung wird in Deutschland oft nicht anerkannt. Das bedeutet, deine Ehe könnte in Deutschland weiter bestehen, was Probleme bei einer Wiederverheiratung oder Vermögensstreitigkeiten verursacht. Lass dich vorher beraten, damit du nicht in die Falle tappst.

Gerichtliche Scheidung: Teuer und langwierig

Wenn ihr euch nicht einigt, landet die Scheidung vor einem thailändischen Gericht. Das kostet Zeit, Nerven und Geld – Anwaltskosten können schnell 50.000 THB (ca. 1.389 EUR) übersteigen. Du musst einen der zwölf Scheidungsgründe nach Abschnitt 1516 nachweisen, wie Ehebruch, Misshandlung oder böswilliges Verlassen.

Das Gericht entscheidet dann über Vermögen, Unterhalt und Sorgerecht. Ohne klare Beweise wird’s schwer. Ein Ehevertrag kann hier helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Informiere dich, bevor du vor Gericht ziehst

Immobilien: Der große Stolperstein

Immobilien sind bei thailändischen Scheidungen ein Riesenthema. Als Ausländer kannst du kein Grundstück besitzen, also steht es oft auf den Namen der thailändischen Partnerin. Doch wenn du es finanziert hast, könnte es als gemeinsames Vermögen gelten.

Ein thailändisches Gericht könnte das ignorieren, wenn du schriftlich auf Rechte verzichtet hast. Ohne Ehevertrag wird’s schwierig, deinen Anteil zu sichern. Beispiel: Ein Haus für 3 Millionen THB (ca. 83.333 EUR) könnte hälftig geteilt werden – oder du stehst mit leeren Händen da.

Ehevertrag: Dein Rettungsanker

Ein Ehevertrag ist in Thailand Gold wert. Er muss vor der Hochzeit geschlossen, unterschrieben und beim Bezirksamt registriert werden. Darin kannst du festlegen, was dein persönliches Vermögen ist und wie gemeinsames Vermögen verwaltet wird.

Das erspart dir Streitigkeiten bei einer Scheidung. Beispiel: Ein Ehevertrag könnte klären, dass dein vor der Ehe gespartes Vermögen von 500.000 THB (ca. 13.889 EUR) unangetastet bleibt. Ohne Vertrag musst du beweisen, dass es dir gehört – keine leichte Aufgabe.

Sorgerecht: Kinder im Fokus

Bei einer Scheidung mit Kindern wird’s emotional. In Thailand bekommt der Elternteil, bei dem die Kinder leben, meist das Sorgerecht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müsst ihr euch schriftlich einigen.

Bei einer gerichtlichen Scheidung entscheidet das Gericht, immer mit dem Wohl des Kindes im Blick. Kindesunterhalt muss ebenfalls geklärt werden – ohne Einigung legt das Gericht die Summe fest, oft basierend auf Einkommen. Beispiel: Ein monatlicher Unterhalt von 10.000 THB (ca. 278 EUR) ist üblich. Kläre das frühzeitig, um Konflikte zu vermeiden.

Unterhalt: Wer zahlt wem?

Nachehelicher Unterhalt hängt in Thailand vom Verschulden ab. Hat ein Partner die Scheidung verschuldet, kann der andere Unterhalt oder Schadensersatz fordern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt’s keinen Unterhalt, da niemand schuld ist.

Die Höhe liegt im Ermessen des Gerichts und endet bei Wiederverheiratung. Beispiel: Ein monatlicher Unterhalt von 20.000 THB (ca. 556 EUR) könnte zugesprochen werden, wenn du die Scheidung verschuldet hast. Ohne Ehevertrag oder klare Beweise wird’s kompliziert. Lass dich rechtlich beraten

Anerkennung in Deutschland: Ein Problem

Eine in Thailand geschlossene Scheidung, besonders eine Privatscheidung, wird in Deutschland oft nicht anerkannt. Das kann bedeuten, dass du in Deutschland noch verheiratet bist – ein Albtraum für Wiederverheiratungen!

Du musst die Scheidung bei der Landesjustizverwaltung (z. B. in Berlin) anerkennen lassen. Dafür brauchst du beglaubigte Übersetzungen der Scheidungsurkunde (Kosten: ca. 15 EUR pro Exemplar). Ohne Anerkennung riskierst du rechtliche Probleme. Informiere dich bei der Botschaft, bevor du handelst.

Tipps für Ausländer: So schützt du dich

Eine Scheidung in Thailand kann teuer und kompliziert werden, aber du kannst dich schützen. Erstens: Schließe einen Ehevertrag, um dein Vermögen abzusichern. Zweitens: Lass dich von einem Anwalt beraten, der thailändisches und internationales Recht kennt. Drittens: Halte alle Belege über dein voreheliches Vermögen bereit. Viertens: Kläre die Anerkennung der Scheidung in deinem Heimatland frühzeitig. Diese Schritte können dir Tausende Euro sparen und Nerven schonen. Handle klug, bevor die Liebe zur teuren Falle wird.

Liebe mit Planung

Eine Hochzeit in Thailand ist romantisch, aber eine Scheidung kann zum Albtraum werden. Mit dem richtigen Wissen und einem Ehevertrag kannst du dein Vermögen schützen und Streitigkeiten vermeiden.

Ob einvernehmlich beim Amphur oder vor Gericht – informiere dich frühzeitig über deine Rechte. Thailand ist ein Paradies, aber nur, wenn du die Regeln kennst. Lass dich beraten, bevor du „Ja“ sagst, und schütze dein Vermögen für den Worst Case. Liebe klug, scheide weise

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