Muss ich meine Rente in Thailand versteuern?

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Ein Erfahrungsbericht zwischen Verunsicherung, Recherche und Klarheit

Von einem deutschen Rentner in Thailand

Als ich vor acht Jahren nach Thailand ausgewandert bin, hätte ich nie gedacht, dass mich irgendwann ein Thema so beschäftigen würde wie die Frage, ob ich meine Rente hier versteuern muss. Und doch sitze ich heute mit zittrigen Fingern vor dem Laptop, lese Paragraphen, Forenbeiträge, Steuerformulare – und versuche herauszufinden, ob mir eine saftige Nachzahlung droht.

Aber der Reihe nach.

Ich bin 74, beziehe meine gesetzliche Rente aus Deutschland, lebe mit einem Non-Immigrant-OA-Visum dauerhaft in Chiang Mai. Meine Rente geht jeden Monat auf mein Konto bei der Bangkok Bank. Alles lief bisher ruhig, bis ich Anfang 2025 in einer Facebook-Gruppe erstmals las: „Thailand will jetzt auch Auslandseinkommen besteuern – rückwirkend!“ Ein anderer schrieb sogar, das thailändische Finanzamt könne auf alle Rentenüberweisungen der letzten Jahre Steuern verlangen. „Ab nach Kambodscha!“ kommentierte jemand, „hier wird’s zu teuer.“

Ich schluckte. War das Panikmache – oder Realität?

Erste Recherche: Viele Meinungen, wenig Klarheit

Ich begann zu suchen: Facebook-Gruppen, deutsch-thailändische Foren, YouTube-Videos. Schnell merkte ich: Die Meinungen gehen weit auseinander. Von „keine Sorge, das betrifft uns nicht“ bis „alles ab 2005 ist steuerpflichtig“ war alles dabei. Das beunruhigte mich mehr, als es mich beruhigte.

Also beschloss ich, die offiziellen Quellen zu prüfen – oder es zumindest zu versuchen.

Ich landete auf der Seite der thailändischen Steuerbehörde (Revenue Department). Dort fand ich ein englischsprachiges PDF mit dem Titel: „Foreign-sourced income – Tax rules from 2024“. Ich musste mich durch zähe Paragrafen wühlen, doch eine Aussage sprang mir ins Auge:

„Foreign-sourced income is taxable if brought into Thailand in the same year in which it is earned.“

Das war interessant – und neu. Denn bisher hieß es: Wenn ich Geld aus dem Ausland erst im Folgejahr nach Thailand überweise, bleibt es steuerfrei. Diese Regel war offensichtlich gefallen.

Steuerpflicht ab 2024 – aber nicht rückwirkend

Ich schrieb mir die wichtigste Erkenntnis auf: Auslandseinkommen ist steuerpflichtig, wenn es im selben Kalenderjahr nach Thailand gebracht wird. Heißt konkret: Meine Rente vom Mai 2025, die ich im Mai 2025 auf mein Konto hier bekomme, ist steuerpflichtig – sofern ich steuerlich ansässig bin.

Ich atmete kurz auf, denn: Es geht nicht rückwirkend um die letzten Jahre. Alles, was vor dem 1. Januar 2024 verdient wurde, kann weiter ohne Steuerlast nach Thailand überwiesen werden – ein kleiner Lichtblick.

Steuerlich ansässig – bin ich das?

Nächste Frage: Bin ich in Thailand steuerpflichtig?

Antwort: Ja – denn laut Gesetz gilt als „tax resident“, wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand lebt. Ich habe meine Wohnung hier, einen Mietvertrag, ein Konto, ein Motorbike. Ich verlasse das Land selten. Also: Haken dran – steuerpflichtig.

Mir wurde mulmig. Was bedeutet das konkret für mich?

Gesetzliche Rente: Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen?

Ich erinnerte mich: Zwischen Deutschland und Thailand gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ein alter Bekannter aus Pattaya hatte mir mal erklärt, dass die gesetzliche Rente (DRV) laut DBA nur in Deutschland versteuert wird.

Ich suchte das Abkommen und fand den entsprechenden Artikel darin bestätigt:

„Renten, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung stammen, dürfen nur im Staat besteuert werden, aus dem sie stammen.“

Das wäre für mich die Rettung. Denn ich zahle ja bereits Steuern auf meine DRV-Rente in Deutschland. Wenn Thailand das DBA anerkennt – und ich das nachweisen kann –, müsste ich hier nicht noch einmal zahlen.

Private Vorsorge und Mieteinnahmen – andere Regeln

Ich habe aber auch eine kleine private Rentenversicherung, die mir vierteljährlich auszahlt. Und aus einem geerbten Haus in Deutschland bekomme ich Mieteinnahmen. Hier wurde es heikel: Diese Einkünfte dürfen laut DBA auch in Thailand besteuert werdenwenn ich sie dorthin überweise.

Ich schrieb mir also auf:

  • Gesetzliche Rente: nur in Deutschland zu versteuern ✅
  • Private Rente: kann in Thailand steuerpflichtig sein ❌
  • Mieteinnahmen: ebenfalls potenziell steuerpflichtig ❌

Was das alles heißt? Ich muss sehr genau prüfen, wann ich welches Geld nach Thailand überweise. Vielleicht sollte ich die private Rente künftig erst im Folgejahr herüberholen? Ich rief meinen Bankberater an und fragte, ob man Überweisungen auch verzögert tätigen könne. „Kein Problem“, meinte er. „Planung ist alles.“

Die Angst vor der Steuererklärung

Was mich aber am meisten einschüchterte: Die thailändische Steuererklärung. Die Formulare heißen PND 90 oder 91. Ich lud sie mir herunter – eine Mischung aus Thai und Amtsenglisch. Ohne Hilfe würde ich das nie ausfüllen können.

Ein Bekannter empfahl mir einen Steuerberater in Bangkok, der auf Expats spezialisiert ist. 5.000 Baht fürs Beratungsgespräch. Ich investierte – und es hat sich gelohnt. Der Berater bestätigte mir:

  • Das DBA wird von Thailand anerkannt.
  • Aber nur, wenn die entsprechenden Nachweise beigefügt werden.
  • Und: Die Frist für die Steuererklärung endet jeweils am 31. März des Folgejahres (bei Online-Abgabe: 8. April).

Ich bat die DRV um eine Rentenbezugsmitteilung, in der ersichtlich ist, dass meine Rente in Deutschland besteuert wird. Zusätzlich ließ ich mir eine Bescheinigung der deutschen Finanzbehörde über meine Steuerpflicht in Deutschland geben.

Diese Unterlagen werde ich bei meiner ersten thailändischen Steuererklärung beilegen – sicher ist sicher.

Keine Panik, aber handeln

Ich verstehe die Aufregung, die seit Anfang 2024 in den Auswandererforen herrscht. Viele haben Angst – vor Nachzahlungen, vor Missverständnissen, vor Behördenwillkür. Doch mein Fazit nach monatelanger Recherche ist klar:

  • Es gibt keine rückwirkende Besteuerung vor 2024.
  • Wer sich mehr als 180 Tage in Thailand aufhält, gilt als steuerpflichtig.
  • Gesetzliche Renten aus Deutschland sind laut DBA nicht in Thailand steuerpflichtig.
  • Wer zusätzliche Einkünfte hat (Mieten, private Renten), muss genau planen, wann er Geld überweist.
  • Und: Man sollte Belege sammeln – und rechtzeitig einen Steuerberater aufsuchen.

Ich bin kein Jurist, kein Steuerexperte – aber ich möchte meine Erfahrung teilen, weil ich weiß, wie viele Fragen da draußen unbeantwortet sind. Vielleicht hilft dieser Text ja dem einen oder anderen weiter.

Und wenn nicht – fragt weiter. Recherchiert. Informiert euch. Nur so bleibt ihr ruhig – und auf der sicheren Seite.


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