Tragödie in Kamphaeng Phet:
Messerattacke nach sexueller Begegnung und Streit im Restaurant
Kamphaeng Phet – Eine tödliche Messerattacke in einem Restaurant am Ping-Fluss fand in der Provinz Kamphaeng Phet statt. Die 32-jährige Charuwan tötete die 62-jährige Restaurantbesitzerin Meena mit einem Taschenmesser – aus Wut, weil diese sie nicht vor einer sexuellen Begegnung mit einem 67-Jährigen „beschützt“ habe.
Tödliche Eskalation
Alles begann mit einem scheinbar harmlosen Restaurantbesuch. Charuwan trank Bier im Lokal von Meena, als ein Streit zwischen den beiden Frauen eskalierte. Plötzlich zückte Charuwan ein Taschenmesser und stach auf die Restaurantbesitzerin ein. Meena erlag noch am Tatort ihren Verletzungen.
Bei ihrer Festnahme machte die Täterin eine verstörende Aussage: „Ich war wütend auf Meena, weil sie mich nicht beschützt hat.“ Zwei Tage zuvor sei sie betrunken von einem Mann nach Hause gebracht worden, wo es zu sexuellen Handlungen gekommen sei.
Die Vorgeschichte:
Alkohol und sexuelle Handlungen
Journalisten sprachen mit zwei betagten Männern („Mister A“, 67, und „Mister B“, 72), die an dem Abend anwesend waren. Mister A gestand: „Ich habe die freiwillige Frau mitgenommen, ihr einen Schlafplatz eingerichtet und am Morgen sexuellen Kontakt mit ihr gehabt.“ Anschließend habe ihm Charuwan sogar 1.000 Baht (ca. 25 Euro) angeboten, um keine Anzeige zu erstatten.
Mister B bestätigte: „Die Frau war stark betrunken, konnte nicht einmal ihren Namen sagen. Ich wollte sie in ein Zimmer bringen, aber sie lehnte ab.“ Beide Männer betonten, keine Gewalt angewendet zu haben.
Restaurantbesitzerin warnte noch
Besonders tragisch: Restaurantbesitzerin Meena hatte Mister A noch gewarnt: „Mach mit der Frau nichts.“ Doch die Männer nahmen Charuwan schließlich mit – mit fatalen Folgen. Nach der sexuellen Begegnung brachte Mister A die Frau sogar zurück zum Restaurant, um ihren Roller abzuholen.
Die Polizei ermittelt in alle Richtungen. Mister A und Mister B wurden vorläufig nicht angeklagt, da Charuwan die sexuelle Handlung nicht als Übergriff bezeichnete.



