Bangkoks Haustier-Gesetz: Das ändert sich 2025

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Keine Zwangsabgabe: Bestandsschutz für bestehende Haustiere

Die bangkokweite Verordnung zur Tierhaltung sorgt seit ihrer Ankündigung für Aufregung – doch die Stadtverwaltung gibt nun Entwarnung. „Niemand muss seine Tiere abgeben“, betont Vizegouverneurin Tavida Kamolvej. Die ab 10. Januar 2026 geltenden Obergrenzen (1-6 Tiere je nach Wohnfläche) gelten nicht rückwirkend. Wer bereits jetzt mehr Haustiere hält, darf sie behalten – solange sie artgerecht versorgt werden.

Hintergrund sind zwei Kernziele:

  • P137: Lebenslange Registrierung gegen Aussetzen von Tieren
  • P138: Systematische Verwaltung von Streunern zur Rabies-Bekämpfung

Tierhaltung nach Quadratmetern: Die neuen Limits

Die Verordnung unterscheidet streng nach Tierart und Wohnsituation:

Für Privathaushalte

Wohnfläche Max. Hunde/Katzen
Wohnung (20-80 m²) 1
Wohnung (>80 m²) 2
Grundstück (<80 m²) 2
Grundstück (80-200 m²) 3
Grundstück (>200 m²) bis zu 6

Für Nutz- und Großtiere

  • Kühe/Pferde: 1 Tier pro 200 m²
  • Ziegen/Schweine: 3 pro 200 m²
  • Hühner: 1 pro 4 m²
  • Papageien/Sittiche: 5 pro 1 m²

Ausnahme: Gewerbliche Tierhaltung (Zoohandlungen, Pensionen) unterliegt Sonderregeln.

Pflichten für Halter: Mikrochip, Impfung & Co.

Ab Inkrafttreten gelten verschärfte Meldepflichten:

  1. Registrierung binnen 120 Tagen (nach Geburt oder Zuzug nach Bangkok)
  2. Impfpass & Mikrochip (kostenlose Rabies-Impfung inklusive)
  3. Meldepflicht bei Überbelegung bis 9. April 2026

Dokumente nötig:

  • Personalausweis des Halters
  • Mietvertrag (falls zur Miete)
  • Tierärztliche Bescheinigungen (Sterilisation, Impfungen)

Strengere Auflagen – aber mehr Tierschutz?

Die BMA verspricht Vorteile durch die Reform:
Weniger ausgesetzte Tiere durch Registrierungspflicht
Kostenlose Gesundheitschecks für registrierte Tiere
Bessere Rückverfolgung bei entlaufenen Tieren

Kritiker monieren jedoch bürokratische Hürden – besonders für Mehrkatzenhaushalte in kleinen Apartments. Die kommenden Monate werden zeigen, wie streng die Bezirksämter die Einhaltung kontrollieren.

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