Bangkok – Thailands Gefängnisbehörde hat neue Richtlinien veröffentlicht, die festlegen, welche Häftlinge außerhalb traditioneller Haftanstalten untergebracht werden dürfen. Die am 9. April 2025 im Royal Gazette veröffentlichte Anordnung präzisiert die Bedingungen für alternative Haftformen – von Wohnhäusern über Bildungsstätten bis hin zu medizinischen Einrichtungen.
- Privatwohnungen oder -Grundstücke
- Berufsausbildungszentren (staatlich oder privat)
- Bildungseinrichtungen
- Religiösen Stätten
- Medizinischen Einrichtungen
Diese Orte müssen jedoch offiziell als Haftstätten anerkannt werden, sobald sie für diesen Zweck genutzt werden.
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- Ersttäter mit Haftstrafen von maximal vier Jahren
- Schwangere Frauen kurz vor der Entbindung
- Häftlinge mit geringem Rückfallrisiko nach individueller Bewertung
Jeder Antrag muss einen persönlichen Rehabilitationsplan sowie eine Risikoeinschätzung enthalten.
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- Schwerkriminelle (z. B. Gewalt- oder Drogendelikte)
- Wiederholungstäter
- Personen mit laufenden Ermittlungen
- Häftlinge, die frühere Außenhaft-Bedingungen verletzt haben
Sowohl die Inhaftierten als auch ihre Aufseher müssen sich strikt an die Vorgaben halten. Verstöße können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben.
Die neuen Regelungen sollen die Resozialisierung fördern, gleichzeitig aber die öffentliche Sicherheit gewährleisten.