Eine Thailänderin erhielt von ihrem ausländischen Freund Geschenke in Millionenhöhe — und zahlte keine Steuer! Wie kann das sein? Die thailändische Steuerbehörde (TRD) hat einen Präzedenzfall geschaffen, der Paare weltweit aufhorchen lässt. Doch Vorsicht: Nicht jeder kommt so leicht davon!
Geschenke in Millionenhöhe
Im Februar 2023 prüfte die TRD einen spektakulären Fall: Eine Thailänderin erhielt von ihrem ausländischen Partner Überweisungen in Höhe von mehreren Millionen Baht. Die Steuerbehörde wurde alarmiert — doch die Entscheidung verblüffte alle. Keine Einkommensteuer! Der Grund: Das Paar lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Steuerfrei dank Liebe?
Die TRD entschied, dass unverheiratete Paare, die wie Ehepartner zusammenleben, keine Einkommensteuer auf Geschenke zahlen müssen. Diese Regelung galt vor Einführung der Überweisungssteuer 2023. Doch was bedeutet das für den Schenkenden? Hier bleibt vieles im Dunkeln, denn die steuerlichen Folgen für den Geldgeber wurden nicht geprüft.
Verheiratete Paare im Vorteil
Für verheiratete Paare ist die Lage klar: Wer seiner Frau Geschenke bis zu 20 Millionen Baht (ca. 550.000 Euro) pro Jahr macht, bleibt steuerfrei! Das gilt für Paare mit einer Heiratsurkunde — egal, aus welchem Land. „Schenken Sie Ihrer Frau ruhig Geschenke“, rät ein Experte. Aber: Belege aufbewahren! Achtung: Unterhalt ist kein Geschenk und muss dementsprechend versteuert werden.
Unverheiratete in der Grauzone
Doch was ist mit unverheirateten Paaren? Hier wird’s kompliziert. Die TRD hat keine klare Antwort, ob unverheiratete Partner wie Verheiratete behandelt werden. Einige Urteile zur Vermögensoffenlegung von Politikern deuten darauf hin, dass „de facto Ehepaare“ ähnliche Rechte haben könnten. Doch eine Garantie gibt’s nicht.
Schenkungssteuer: Keine Beweise nötig?
Manche selbsternannten „Steuerberater“ behaupten, Schenkungen müssten im Ausland notariell beglaubigt werden. Unsinn! Der Fall von 2023 zeigt: Die TRD prüft nicht, ob der Schenkende einen Vorteil aus der Überweisung zieht. Nach thailändischem Recht wird eine Schenkung an den Ehepartner sofort zum ehelichen Eigentum — ohne bürokratischen Aufwand.
Neue Steuerregeln ohne Einfluss
Im September 2023 sorgte eine Neuinterpretation für Wirbel: Ausländisches Einkommen, das nach Thailand überwiesen wird, ist steuerpflichtig. Doch Schenkungen sind davon ausgenommen! Wer also Geld an seinen Partner überweist, muss keine Angst vor der Steuerfalle haben — solange es als Geschenk gilt.
So schenken Sie richtig
Experten raten: Überweisen Sie nie mehr als 20 Millionen Baht pro Jahr und bewahren Sie alle Belege auf. Bankauszüge und Überweisungsbelege sind Ihr Schutz vor Nachfragen der Behörden. Ob verheiratet oder nicht — mit der richtigen Dokumentation bleiben Sie auf der sicheren Seite.
Liebe zahlt sich aus
Der Fall zeigt: In Thailand kann Schenken steuerfrei sein — wenn man die Regeln kennt! Verheiratete Paare haben klare Vorteile, während unverheiratete in einer Grauzone stecken. Doch eines ist sicher: Mit etwas Vorsicht und guten Belegen bleibt Ihre Großzügigkeit steuerfrei. Also, worauf warten Sie? Machen Sie Ihrer Liebsten eine Freude — ohne Steuerstress!