Notfall! Kind isst Cannabis-Gummis – Eltern warnen

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Eltern in Panik:
Kind nach Cannabis-Gummis im Krankenhaus

Eine harmlose Familienfeier in Chiang Mai wurde zum Horrorszenario, als ein zweijähriges Mädchen versehentlich cannabis-haltige Gummibärchen aß. Die süßen, bärenförmigen Snacks waren nach einer Geburtstagsfeier liegen geblieben – und wurden von dem Kleinkind mit normalen Bonbons verwechselt. Mindestens zehn Stück hatte das Mädchen verschluckt, bevor es bewusstlos in der Kita zusammenbrach. Jetzt kämpfen die Eltern mit den Folgen – und einer Rechnung von 60.000 Baht (≈ 1.500 Euro).

„Sie dachte, es sind normale Süßigkeiten“
Großmutter aß ebenfalls mit

Nicht nur das Kind, auch die Großmutter hatte zwei der Gummis probiert – und litt kurz darauf unter Benommenheit und Verwirrung. Doch während die Erwachsenen die Symptome noch zuordnen konnten, war bei der Kleinen zunächst unklar, was ihr fehlte. Erst als die Erzieher in der Kita das nicht mehr ansprechbare Mädchen ins Krankenhaus bringen mussten, kam die schockierende Wahrheit ans Licht: Ein Gast, ein bekannter Social-Media-Star aus Lampang, hatte die THC-haltigen Gummibärchen mitgebracht – und sie fahrlässig liegen lassen.

Zweimal Notaufnahme
Halluzinationen und Fieber

Zwar wurde das Kind nach zwei Tagen entlassen, doch dann verschlechterte sich ihr Zustand erneut: Fieber, Stimmenhören und Orientierungslosigkeit zwangen die Eltern zur erneuten Einlieferung. „Unser Zuhause sollte der sicherste Ort sein – jetzt fürchten wir uns vor Langzeitfolgen“, sagt Vater „Mr. M“, der mittlerweile Anzeige erstattet hat. Der Verantwortliche entschuldigte sich nur mündlich – Übernahme der Kosten? Fehlanzeige!

Eltern fordern strengere Gesetze:
„Warnhinweise reichen nicht!“

Die Familie kritisiert scharf die laxen Cannabis-Regeln in Thailand. Viele Produkte seien unzureichend gekennzeichnet – oder nur auf Englisch. „Ein zweijähriges Kind kann keine Warnhinweise lesen!“, so der Vater. Jetzt will er juristische Schritte einleiten – und warnt andere Familien: „Was uns passiert ist, darf keinem weiteren Kind widerfahren!“

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