Ordnung statt Hörensagen: Deutschlands Cannabis-Neuregeln und der Blick aus Thailand

A group of people standing outside of a store
Photo by Jin-Woo Lee on Unsplash

Deutschland hat sein Cannabisrecht grundlegend neu geordnet. Seit April 2024 gilt ein eigenständiger Rechtsrahmen, der den privaten Umgang in engen Grenzen definiert und den Jugendschutz stärkt. Parallel arbeitet Thailand seit Juni 2025 an einer deutlichen Verschärfung: Der Verkauf von Blüten ist dort grundsätzlich an Rezepte und Lizenzen gebunden, Werbung und Onlinehandel sind untersagt, und öffentliches Rauchen kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Doch worin genau unterscheiden sich die Regelungen in Deutschland und Thailand?

Der folgende Beitrag ordnet die Entwicklungen vergleichend ein und verschafft Lesern in Thailand einen Überblick.

Deutschland nach einem Jahr Reform: Regeln und Bilanz


In Deutschland gilt seit dem 1. April 2024: Volljährige dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm und zu Hause bis zu 50 Gramm besitzen. Der private Eigenanbau ist bis zu drei Pflanzen erlaubt. Als Beispiel für eine bekannte Sativa-Pflanze wird häufig Amnesia Haze genannt. Diese Cannabispflanze wächst eher hoch und schlank und bildet vergleichsweise wenig Blattmasse aus. Ihr Aroma wird als süßlich-blumig mit dezenten, nussigen Untertönen beschrieben.

Seit dem 1. Juli 2024 können nicht kommerzielle Anbauvereinigungen („Clubs“) zugelassen werden, die den gemeinschaftlichen Eigenanbau unter strengen Auflagen organisieren. Nach einem Jahr zeigt sich jedoch: Die Umsetzung verläuft regional sehr unterschiedlich. Laut Bundeszentrale für politische Bildung waren bis Anfang März 2025 von 593 Anträgen auf Anbauvereinigungen nur 133 bewilligt – in Bayern noch keiner, in Nordrhein-Westfalen 37.

Im Straßenverkehr gilt seit August 2024 ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml. Fahren unter Einfluss bleibt verboten. Hinzu kommen bundesweite Einschränkungen des öffentlichen Konsums, etwa in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Diese Eckpunkte sollen Grauzonen beenden und den Jugendschutz stärken.

Thailand 2025: Medizinischer Fokus, Lizenzpflicht und Verschärfungen


Thailand hat nach der Entkriminalisierung von 2022 den Kurs neu justiert. Seit Ende Juni 2025 gelten deutlich strengere Regeln: Der Verkauf ist nur noch in lizenzierten Geschäften zulässig, Cannabisblüten dürfen grundsätzlich nur gegen ärztliches Rezept abgegeben werden, Werbung ist untersagt, und Onlineverkauf bleibt verboten. Öffentliches Rauchen kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zulässig bleibt – nach lokalen Vorgaben – der Konsum im privaten Raum. Diese Verschärfungen richten den Markt auf medizinische Nutzung aus und sollen unkontrollierte Angebote eindämmen.

Die Behörden setzen parallel auf stärkere Aufsicht der Lieferketten und auf Pflichtdokumentation. Internationale Medien berichten von Übergangsfristen, Kontrollen und einer möglichen Re-Klassifizierung als Betäubungsmittel. Anders als in Deutschland existieren keine nicht kommerziellen Anbauvereinigungen nach Club-Modell.

Der medizinische Nutzen von Cannabis im Überblick


Sowohl in Deutschland als auch in Thailand spielt der medizinische Nutzen eine Rolle. Studien belegen vor allem Effekte gegen therapieresistente Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie sowie lindernde Wirkungen bei chronischen Schmerzen. Bei Multipler Sklerose berichten Patienten über eine Reduktion von Spastik und schmerzhafter Muskelkrämpfe. Standardisierte Extrakte kommen hier zum Einsatz. Cannabidiol-haltige Präparate können bei einigen seltenen Epilepsieformen die Anfallshäufigkeit senken. Ferner deuten Daten auf mögliche Verbesserungen von Schlafstörungen in ausgewählten Fällen hin, wobei die Evidenzqualität je nach Diagnose variiert.

Ergänzend wird Cannabis in ausgewählten Situationen zur Appetitsteigerung und gegen therapiebedingten Gewichtsverlust erwogen, jedoch stets im Rahmen einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung. Wirkung und Verträglichkeit hängen von Dosierung, THC/CBD-Verhältnis und Darreichungsform ab.

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