So starten Sie ein E-Commerce-Geschäft in Thailand

Ein Unternehmen in Thailand, das eine oder mehrere Websites zum Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen betreibt, muss eine E‑Commerce-Lizenz beantragen.

  • E‑Commerce-Unternehmen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsaufnahme eine E‑Lizenz beantragen.
  • E‑Commerce-Unternehmen müssen über eine aktive Website verfügen und im Rahmen des Antrags auf die E‑Commerce-Lizenz die Domänennamen-Registrierungsdokumente für ihre Website einreichen.

Weiter: https://www.wochenblitz.com/news/so-starten-sie-ein-e-commerce-geschaeft-in-thailand-2

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.