Scheidungsverfahren in Thailand – welche Unterschiede gibt es?

Das Ver­sprechen bis dass der Tod uns schei­det“ bei ein­er kirch­lichen Hochzeit wird heutzu­tage immer sel­tener einge­hal­ten. Die Schei­dungsquote weltweit ist hoch. Den unrühm­lichen ersten Rang nimmt Lux­em­burg ein: Unglaubliche 87 Prozent der Ehen wer­den geschieden. Danach fol­gen Spanien (65 Prozent), Frankre­ich (55 Prozent), Rus­s­land (51 Prozent), USA (46 Prozent), Deutsch­land (44 Prozent), das Vere­inigte Kön­i­gre­ich (42 Prozent), Neusee­land (42 Prozent), Aus­tralien (38 Prozent) und Kana­da (38 Prozent).

Steigende Schei­dungsquote in Thailand

Vor gar nicht langer Zeit gab es in Thai­land deut­lich weniger Schei­dun­gen als in anderen Län­dern. Im Jahr 2016 beispiel­sweise sah das jedoch anders aus: 118.539 Paare ließen sich bere­its im ersten Ehe­jahr schei­den. Im Jahresver­gle­ich entspricht diese Zahl einem Anstieg von 27 auf 39 Prozent. Ein Grund dafür kön­nte sein, dass rel­a­tiv viele Thailän­der, ins­beson­dere Frauen, Ehen mit Aus­län­dern einge­hen, ohne dass sich die bei­den Part­ner zuvor richtig ken­nen­gel­ernt zu haben.

Was sollte man über Schei­dun­gen in Thai­land wissen?

Es gibt zwei Alter­na­tiv­en in Thai­land: Zum einen die ein­vernehm­liche, zum anderen die gerichtliche Schei­dung. Bei erster­er han­delt es sich um eine soge­nan­nte Ver­wal­tungss­chei­dung. Sie ist gün­stiger und unkom­pliziert­er. Muss der Gerichtsweg eingeschla­gen wer­den, ist in der Regel mit deut­lich höheren Kosten zu rechnen.

Merk­male der Verwaltungsscheidung

Sie ist ver­hält­nis­mäßig bil­lig und erfol­gt schnell, sodass viele Thailän­der die Ver­wal­tungss­chei­dung vorziehen. Grund­vo­raus­set­zung ist, dass das Ein­ver­ständ­nis bei­der Parteien vor­liegt. Nach thailändis­chem Gesetz reicht dies aus, um eine Ehe zu been­den bzw. aufzulösen. Zusät­zlich Gründe müssen nicht ange­führt wer­den. Wer sich für die Ver­wal­tungss­chei­dung entschei­det, muss entsprechende Doku­mente unter­schreiben. Die Sig­nierung von Frau und Mann (gle­ichgeschlechtliche Ehen sind ver­boten) ist erforder­lich. Zuständig ist die örtliche Reg­istri­er­stelle, in Thai­land unter den Namen Khet, Amphoe oder Amphur bekannt.

Eige­narten der gerichtlichen Scheidung

Im Fall, dass nur ein­er der Part­ner die Beendi­gung der Ehe ver­langt, kommt auss­chließlich die gerichtliche (nicht ein­vernehm­liche) Schei­dung in Betra­cht. Voraus­set­zung für die Beantra­gung und Zustel­lung des Schei­dungsver­lan­gens ist, dass ein bes­timmter Grund nach thailändis­chem Recht vor­liegt. Zu den häu­fig­sten Anlässen für das Ver­lan­gen auf Eheschei­dung in Thai­land zählen: Strit­tige Eigen­tum­srechte an Ver­mö­genswerten, Sorg­erecht­skon­flik­te bezüglich der gemein­samen Kinder sowie Ver­fehlun­gen in der Ehe, die sich schädlich auf diese aus­gewirkt haben. Ist eine ein­vernehm­liche Regelung nicht möglich, kann das zuständi­ge Gericht eingeschal­tet wer­den. In diesem Fall urteilt der Richter über die strit­ti­gen Punk­te. Fand die Eheschließung im Aus­land statt, kann gle­ich­falls eine gerichtliche Entschei­dung angestrebt wer­den. Allerd­ings nur, wenn Paare seit einiger Zeit in Thai­land ansäs­sig sind oder dort arbeiten.

Beweise für den Ehe­bruch mith­il­fe ein­er Detek­tei erhalten

Aus­län­der, die sich in Thai­land vom ein­heimis­chen Part­ner auf dem Ver­wal­tungsweg schei­den lassen, soll­ten Fol­gen­des wis­sen: Die außerg­erichtliche Schei­dung wird nicht in allen Län­dern anerkan­nt. Vorteil­haft für die richter­liche Entschei­dung ist, wenn der Antrag­steller die Gründe für das Scheit­ern der Beziehung bele­gen kann. Ehe­bruch ist eine der meist erwäh­n­ten Ursachen für das Schei­dungsver­lan­gen. Da dieser nur schw­er nach­weis­bar ist, emp­fiehlt sich die Ein­schal­tung ein­er Detek­tei. Die Per­so­n­enüberwachung ist eine ihrer Haup­tauf­gaben und die Aufk­lärungsquote ist hoch. Bei der Auswahl inner­halb Deutsch­lands sollte man ggfs. darauf acht­en, dass Nach­forschun­gen im Aus­land zum Erfahrungs­ge­bi­et der Detek­tei gehören. Weit­ere bedeu­tende Kri­te­rien sind Flex­i­bil­ität, hohe Effizienz sowie auf die Auf­tragsan­forderun­gen expliz­it zugeschnit­tene Honorar-Angebote.

Kommentare

romano | 07.04.2022 00:36

wer nicht heiratet hat diese prob­leme niemals


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