
Keine Zwangsabgabe: Bestandsschutz für bestehende Haustiere
Die bangkokweite Verordnung zur Tierhaltung sorgt seit ihrer Ankündigung für Aufregung — doch die Stadtverwaltung gibt nun Entwarnung. “Niemand muss seine Tiere abgeben”, betont Vizegouverneurin Tavida Kamolvej. Die ab 10. Januar 2026 geltenden Obergrenzen (1−6 Tiere je nach Wohnfläche) gelten nicht rückwirkend. Wer bereits jetzt mehr Haustiere hält, darf sie behalten — solange sie artgerecht versorgt werden.
Hintergrund sind zwei Kernziele:
- P137: Lebenslange Registrierung gegen Aussetzen von Tieren
- P138: Systematische Verwaltung von Streunern zur Rabies-Bekämpfung
Tierhaltung nach Quadratmetern: Die neuen Limits
Die Verordnung unterscheidet streng nach Tierart und Wohnsituation:
Für Privathaushalte
Wohnfläche | Max. Hunde/Katzen |
---|---|
Wohnung (20−80 m²) | 1 |
Wohnung (>80 m²) | 2 |
Grundstück (<80 m²) | 2 |
Grundstück (80−200 m²) | 3 |
Grundstück (>200 m²) | bis zu 6 |
Für Nutz- und Großtiere
- Kühe/Pferde: 1 Tier pro 200 m²
- Ziegen/Schweine: 3 pro 200 m²
- Hühner: 1 pro 4 m²
- Papageien/Sittiche: 5 pro 1 m²
Ausnahme: Gewerbliche Tierhaltung (Zoohandlungen, Pensionen) unterliegt Sonderregeln.
Pflichten für Halter: Mikrochip, Impfung & Co.
Ab Inkrafttreten gelten verschärfte Meldepflichten:
- Registrierung binnen 120 Tagen (nach Geburt oder Zuzug nach Bangkok)
- Impfpass & Mikrochip (kostenlose Rabies-Impfung inklusive)
- Meldepflicht bei Überbelegung bis 9. April 2026
Dokumente nötig:
- Personalausweis des Halters
- Mietvertrag (falls zur Miete)
- Tierärztliche Bescheinigungen (Sterilisation, Impfungen)
Strengere Auflagen — aber mehr Tierschutz?
Die BMA verspricht Vorteile durch die Reform:
✔ Weniger ausgesetzte Tiere durch Registrierungspflicht
✔ Kostenlose Gesundheitschecks für registrierte Tiere
✔ Bessere Rückverfolgung bei entlaufenen Tieren
Kritiker monieren jedoch bürokratische Hürden — besonders für Mehrkatzenhaushalte in kleinen Apartments. Die kommenden Monate werden zeigen, wie streng die Bezirksämter die Einhaltung kontrollieren.