Thailand und doppelte Staatsbürgerschaft: Was bedeutet das für Sie - Ein Komplettguide

Thailand und doppelte Staatsbürgerschaft: Was bedeutet das für Sie - Ein Komplettguide

Schätzun­gen zufolge leben min­destens drei Mil­lio­nen Men­schen thailändis­ch­er Abstam­mung außer­halb Thai­lands. Los Ange­les beherbergt die größte thailändis­che Gemein­schaft außer­halb Asiens. 

In Deutsch­land leben schätzungsweise etwa 100.000 bis 150.000 Per­so­n­en thailändis­ch­er Abstam­mung. Diese Zahl umfasst sowohl Thailän­der, die dauer­haft in Deutsch­land leben, als auch die hier leben­den thailändis­chen Staat­sange­höri­gen. Es ist wichtig zu beacht­en, dass genaue Zahlen vari­ieren kön­nen, da sie von ver­schiede­nen Fak­toren wie Migra­tion und Erhe­bung durch sta­tis­tis­che Ämter abhängen.

11.03.2025 — Ein Beitrag von Fred­erik Baumann

Ein erhe­blich­er Teil dieser Men­schen wurde in Thai­land geboren, wan­derte jedoch vor vie­len Jahren als Kinder oder junge Erwach­sene aus. 

Einige ver­ließen das Land zusam­men mit ihren Fam­i­lien, während andere zum Studi­um ins Aus­land gin­gen und nie zurück­kehrten. Zudem wur­den zahlre­iche Kinder aus thailändis­chen Waisen­häusern haupt­säch­lich an Eltern in west­lichen Län­dern vermittelt. 

Diese Per­so­n­en haben sich einge­bürg­ert, wur­den Bürg­er ihres neuen Lan­des und haben dort ein neues Leben aufgebaut. 

Immer mehr dieser Men­schen möcht­en ihre Wurzeln erkun­den und ziehen in Erwä­gung, nach Thai­land zurück­zukehren. Dabei stellt sich die Frage, wie sie ihre thailändis­che Staats­bürg­er­schaft zurück­er­lan­gen kön­nen. Viele sind jedoch frus­tri­ert über den Man­gel an Infor­ma­tio­nen, wie sie dies bew­erk­stel­li­gen können.

Wer muss diesen Artikel lesen?

In diesem Artikel wer­den die Optio­nen und Meth­o­d­en für Per­so­n­en unter­sucht, die in Thai­land geboren wur­den, dann aber wegge­zo­gen sind und ihre thailändis­chen Ausweis­doku­mente erneuern möcht­en, um ohne Ein­schränkun­gen in Thai­land leben und arbeit­en zu können.

Es gibt ver­schiedene Möglichkeit­en, Ihre thailändis­che Staats­bürg­er­schaft wiederzuer­lan­gen, abhängig von den Umstän­den, unter denen Sie Thai­land ver­lassen haben, und der Anzahl Ihrer thailändis­chen Dokumente.

Dieser Artikel basiert auf der Annahme, dass Sie min­destens eines oder mehrere der fol­gen­den Doku­mente besitzen:

  • Eine thailändis­che Geburtsurkunde
  • Eine Kopie Ihrer alten Hausregistrierung
  • Ein alter thailändis­ch­er Personalausweis
  • Ein alter thailändis­ch­er Reisepass
  • Thailändis­che Ver­wandte mit gültigem thailändis­chen Ausweis

Bin ich immer noch thailändis­ch­er Staatsbürger?

Viele Men­schen fra­gen, wie sie ihre thailändis­che Staats­bürg­er­schaft zurück­er­hal­ten kön­nen, weil sie glauben, sie hät­ten sie irgend­wie ver­loren. Andere denken, sie hät­ten ihre thailändis­che Staats­bürg­er­schaft aufgegeben“ oder ver­loren“, als sie Staats­bürg­er ihres neuen Lan­des wur­den (Thai­land hat größ­ten­teils kein Prob­lem mit Men­schen mit dop­pel­ter Staatsbürgerschaft).

Basierend auf dem aktuellen thailändis­chen Staats­bürg­er­schafts­ge­setz ist jede Per­son, die auf thailändis­chem Boden als Kind von min­destens einem thailändis­chen Eltern­teil geboren wird, thailändis­ch­er Staats­bürg­er und BLEIBT dies auch, sofern sie ihren Staats­bürg­er nicht offiziell aufgibt.

Darüber hin­aus ist in Abschnitt 39 der thailändis­chen Ver­fas­sung fest­gelegt: Der Entzug der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft ist jed­er Per­son, die von Geburt an Thailän­der ist, unter­sagt.

Was bedeutet es, die Lizenz formell aufzugeben? Es bedeutet, dass Sie beim thailändis­chen Innen­min­is­teri­um einen Antrag gestellt haben, der Innen­min­is­ter den Antrag unterze­ich­net hat und der Wider­ruf formell im thailändis­chen Amts­blatt (ราชกิจจานุเบกษา) veröf­fentlicht wurde.

Wenn Sie also nicht durch diesen Prozess offiziell die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft aufgegeben haben, sind Sie ganz ein­fach immer noch thailändis­ch­er Staats­bürg­er. Sie sind lediglich ein thailändis­ch­er Staats­bürg­er, der seine Papiere erneuern muss.

Wieder­erlan­gung Ihrer thailändis­chen Staatsbürgerschaft

Streng genom­men erlan­gen Sie Ihre thailändis­che Staats­bürg­er­schaft nicht zurück.

Was Sie aber wirk­lich tun, ist, sich von den Behör­den erneut einen thailändis­chen Ausweis ausstellen zu lassen, den alle thailändis­chen Bürg­er besitzen dür­fen (und tat­säch­lich besitzen müssen).

Die wichtig­sten Schritte sind unten aufgeführt.

1) Begin­nen Sie nicht mit der thailändis­chen Botschaft 

  • Die meis­ten Men­schen ver­suchen zunächst, Kon­takt zur thailändis­chen Botschaft in ihrem Heimat­land aufzunehmen, im Ide­al­fall um einen neuen Reisep­a­ss zu erhal­ten, müssen dann jedoch fest­stellen, dass die Botschaft ihnen bei der Wiederbeschaf­fung ihrer thailändis­chen Papiere über­haupt nicht behil­flich ist.
  • Und der Haupt­grund beste­ht darin, dass Ihnen die Botschaft angesichts der Funk­tion­sweise des thailändis­chen Reg­istrierungssys­tems nicht wirk­lich dabei helfen kann, einen neuen Reisep­a­ss zu bekommen.

Um einen neuen Reisep­a­ss zu erhal­ten, benöti­gen Sie einen gülti­gen thailändis­chen Per­son­alausweis mit Ihrer 13-stel­li­gen thailändis­chen Personalausweisnummer.

Um einen thailändis­chen Per­son­alausweis zu erhal­ten, müssen Sie im thailändis­chen Meldereg­is­ter einge­tra­gen sein. Alle in Thai­land gebore­nen Thailän­der wer­den nor­maler­weise inner­halb von 15 Tagen nach ihrer Geburt im Meldereg­is­ter eingetragen.

Obwohl thailändis­che Botschaften neue thailändis­che Per­son­alausweise für im Aus­land lebende thailändis­che Staats­bürg­er ausstellen, MÜSSEN Sie Ihren ersten thailändis­chen Per­son­alausweis in Thai­land erhalten.

Wenn Sie Thai­land also als Kind ver­lassen haben, bevor Sie Ihren ersten thailändis­chen Per­son­alausweis erhal­ten haben, kann Ihnen die thailändis­che Botschaft in dem Land, in dem Sie leben, nicht weiterhelfen.

Wenn Sie einen alten Per­son­alausweis von 1984 besitzen (mit ein­er gülti­gen 13-stel­li­gen thailändis­chen Ausweis­num­mer), kann Ihnen die Botschaft möglicher­weise im Einzelfall einen neuen Per­son­alausweis ausstellen. Zumin­d­est kann Ihnen die Botschaft möglicher­weise ein thailändis­ches Not­fall­reise­doku­ment ausstellen, das für eine ein­ma­lige Ein­reise nach Thai­land gültig ist.

Aber ver­lassen Sie sich nicht darauf

2) Sie müssen nach Thai­land zurückreisen

  • Thailändis­che Bezirk­sämter (สำนักงานเขต) sind im Grunde wie Mini-Rathäuser, in denen ein Großteil der Ver­wal­tung eines bes­timmten Bezirks stat­tfind­et. Sie wer­den auch ein Büro haben, das Per­son­alausweise (บัตรประจำตัวประชาชน) und Haus­reg­istrierun­gen (ทะเบียนบ้าน) bear­beit­et.
  • Wenn Sie nicht viele Unter­la­gen haben, ist die beste erste Anlauf­stelle das Bezirk­samt Ihrer Geburts­ge­meinde. Dort ist in der Regel Ihre Orig­i­nal-Geburt­surkunde vorhan­den und Sie kön­nen sich auch über weit­ere Angaben informieren, in welchem Meldereg­is­ter Sie sich derzeit befinden.

3) So find­en Sie Ihre thailändis­che ID-Nummer

  • Eine stan­dard­mäßige thailändis­che Geburtsurkunde
  • Ihre thailändis­che ID-Num­mer ist der Schlüs­sel zur Neuausstel­lung Ihrer thailändis­chen Dokumente.
  • Wenn Sie eine haben, wird auf Ihrer thailändis­chen Geburt­surkunde ganz oben das Bezirk­samt aufge­führt, bei dem Ihre Geburt reg­istri­ert wurde.
  • Wenn Sie einen alten Reisep­a­ss oder eine Kopie ein­er Haus­reg­istrierung haben, wird Ihre ID-Num­mer auch dort unter เลขประจำตัวประชาชน“ aufgeführt.
  • Für alle nach 1984 Gebore­nen gilt das mod­erne 13-stel­lige Num­merierungssys­tem für thailändis­che Ausweise, das aktuell ist und ein Leben lang gültig bleibt.
  • Die ID-Num­mer ist ins­beson­dere für die Suche nach Ihren Unter­la­gen wichtig.

Was ist, wenn ich vor 1984 geboren wurde?

Keine Angst! Viele Men­schen, die vor 1984 geboren wur­den, haben ihre thailändis­chen Doku­mente erfol­gre­ich zurückerhalten.

  • Dig­i­tal­isierung alter Papierregister.
  • Archiv der Bezirk­sämter für alte Geburtsurkunden
  • Allerd­ings ist dieser Weg wahrschein­lich etwas umständlich­er, da Sie es mit ein­er Ära von Papierun­ter­la­gen und alten For­mu­lar-ID-Num­mern zu tun haben und die Beamten im Bezirk­samt wahrschein­lich die Archive durch­suchen müssen, um Infor­ma­tio­nen abzugleichen.

In den let­zten Jahren wurde ein umfan­gre­ich­er Prozess der Dig­i­tal­isierung alter Unter­la­gen durchge­führt, sodass ein Beamter im Ide­al­fall Ihre Unter­la­gen ges­can­nt im Sys­tem find­en kann. Wenn dies jedoch noch nicht der Fall ist, müssen sie physisch in alten Archivun­ter­la­gen wühlen.

4) Umgang mit dem Bezirksamt

Am Ende Ihrer Zeit im Bezirk­samt möcht­en Sie zwei Dinge mitnehmen:

  1. Eine Kopie Ihrer Hausregistrierung
  2. Ein neuer thailändis­ch­er Personalausweis

Dies alles wird mehrere Besuche erfordern, ist aber nor­mal. Wie Ihr Besuch im Bezirk­samt abläuft, besprechen wir im Folgenden.

  • Die Denkweise des Bezirk­samtes verstehen
  • Bevor wir fort­fahren, ist es wichtig, das Fol­gende zu ver­ste­hen, da es Ihnen hil­ft, während des Prozess­es Geduld aufzubringen.
  • Das Bezirk­samt wird Ihren Antrag auf Erneuerung Ihrer thailändis­chen Ausweis­doku­mente als Teilun­ter­suchung betrachten.

Um weit­er vorge­hen zu kön­nen, benöti­gen sie ein­deutige Beweise dafür, dass die Per­son, die vor dem Bezirk­samt ste­ht (also Sie!) und die Per­son, die in den alten Doku­menten aufge­führt ist, dieselbe Per­son sind. Der Beamte, mit dem Sie es zu tun haben, kann Ihnen nur dann erneut thailändis­che Doku­mente ausstellen, wenn die Beweis­last über­wälti­gend ist und Sie die Per­son sind, die Sie vorgeben zu sein.

Ihre Hau­san­mel­dung

  • Alle in Thai­land gebore­nen thailändis­chen Staats­bürg­er wer­den inner­halb von 15 Tagen nach der Geburt in ein­er Haus­reg­istrierung eingetragen.
  • Nor­maler­weise erfol­gt dies in einem fam­i­lien­be­zo­ge­nen Wohnsitz.

Für diejeni­gen, die sich schon seit einiger Zeit außer­halb Thai­lands aufhal­ten, gibt es nor­maler­weise zwei Szenar­ien, in denen Ihr Name derzeit reg­istri­ert ist.

  • Sie bleiben in der Haus­num­mer einge­tra­gen, in der Sie ursprünglich einge­tra­gen waren.
  • Ihr Name wurde von dieser Haus­reg­istrierung in das Zen­trale Haus­reg­is­ter (ทะเบียนบ้านกลาง) über­tra­gen, das für thailändis­che Bürg­er gilt, die keine reg­istri­erte Adresse in Thai­land haben.

Wenn Sie fest­stellen, dass Ihr Name dor­thin über­tra­gen wurde, müssen Sie Ihre Haus­reg­istrierung wieder in ein nor­males Haus­reg­is­ter über­tra­gen lassen. Alle thailändis­chen Bürg­er sind in Haus­reg­istrierung­sheften (tabieen baan) wie diesem aufgeführt.

Sofern Sie über eine gültige thailändis­che Ausweis­num­mer ver­fü­gen, kann JEDES Bezirk­samt in Thai­land Ihre Dat­en anhand Ihres thailändis­chen Namens und der ein­deuti­gen, Ihnen bei der Geburt zugewiese­nen Ausweis­num­mer mit den dig­i­tal­en Dat­en in der nationalen Daten­bank abgle­ichen und Ihnen mit­teilen, wo Sie derzeit reg­istri­ert sind.

Voraus­ge­set­zt, Sie sind in einem beste­hen­den Haus­reg­is­ter einge­tra­gen (und der Eigen­tümer des Haus­reg­is­ters ist damit ein­ver­standen, dass Sie darin einge­tra­gen bleiben), müssen Sie einen Per­son­alausweis beantragen.

Wenn Sie schon länger nicht mehr da sind, kön­nen Sie dies am besten bei dem Bezirk­samt tun, bei dem Sie derzeit gemeldet sind. Wenn Sie fest­stellen, dass Sie derzeit im Zen­tralen Woh­nungsreg­is­ter einge­tra­gen sind, müssen Sie Ihren Namen von dort in ein nor­males Woh­nungsreg­is­ter über­tra­gen lassen (das Bezirk­samt weiß, wie das geht).

Sie benöti­gen die Erlaub­nis des Leit­ers des Woh­nungsreg­is­ters für diese Adresse, damit Ihr Name einge­tra­gen wer­den kann.

Was (und wen) mitbringen

Dies liegt let­z­tendlich im Ermessen des Bezirk­samts, mit dem Sie zu tun haben. Hier ist jedoch eine gute Liste, mit der Sie begin­nen kön­nen (falls möglich!).

Das Orig­i­nal ist vorzuziehen, aber Kopi­en kön­nen nüt­zlich sein:

  • Brin­gen Sie ALLE thailändis­chen Doku­mente mit, die Sie haben.
  • Brin­gen Sie außer­dem ALLE aktuellen aus­ländis­chen Doku­mente (z.B. aus­ländis­che Reisepässe) mit, auf denen Ihr Name und Ihr Geburts­da­tum usw. aufge­führt sind.
  • Brin­gen Sie ALLE Doku­mente Ihrer Eltern mit (ins­beson­dere die Ihrer Eltern mit thailändis­ch­er Staats­bürg­er­schaft), da diese für den Beamten hil­fre­ich sind, um weit­ere Infor­ma­tio­nen abzugleichen.
  • Wenn Ihr aktueller Name nicht mit Ihrem thailändis­chen Namen übere­in­stimmt, brin­gen Sie alle Beweise mit, die Sie mit Ihrer Namen­sän­derung in Verbindung bringen.

Dies ist von entschei­den­der Bedeu­tung, da der Bezirks­beamte Ihnen nicht helfen kann, wenn die Namen nicht GENAU übere­in­stim­men (bei Adop­tierten kön­nen dies ein­fach Ihre Adop­tion­spa­piere oder Gericht­sun­ter­la­gen sein, in denen die Nach­na­men Ihrer Adop­tivel­tern und Ihr neuer“ Name aufge­führt sind).

Es ist auch hil­fre­ich, wenn Sie, wenn möglich, Ihre thailändis­chen Eltern oder andere thailändisch sprechende Ver­wandte oder enge Fre­unde mit­brin­gen. Das mag Aus­län­dern vielle­icht selt­sam vorkom­men, aber es gehört zum Ver­fahren, dass min­destens zwei thailändis­che Zeu­gen für Ihre Iden­tität bür­gen“ — und das ist ein völ­lig nor­males Verfahren.

Selb­st wenn die Beweise ein­deutig sind, wird der Bezirks­beamte wahrschein­lich die Genehmi­gung der Vorge­set­zten im Büro benöti­gen, um die Neuausstel­lung der thailändis­chen Karte zu genehmi­gen. Dies wird wahrschein­lich einige Zeit in Anspruch nehmen, die Dinge ver­langsamen und in eini­gen Fällen die Angele­gen­heit über Wochen oder sog­ar Monate hinauszögern.

Dies ist eher in ländlichen Gebi­eten der Fall, aber seien Sie sich bewusst, dass es passieren kann

Der Bezirks­beamte nimmt alle vorgelegten Nach­weise ent­ge­gen und kann weit­ere ver­lan­gen — Anfra­gen wie beglaubigte Über­set­zun­gen Ihrer aus­ländis­chen Doku­mente sind recht häu­fige zusät­zliche Anfra­gen. Sofern die Doku­mente in Ord­nung sind und der Beamte zufrieden ist, kann Ihr thailändis­ch­er Per­son­alausweis neu aus­gestellt wer­den und Sie kön­nen einen thailändis­chen Reisep­a­ss beantragen.

Thailändis­ch­er DNA-Test

  • Wenn die Doku­mente nicht übere­in­stim­men, Ihre Unter­la­gen dem Bezirk­samt nicht aus­re­ichen oder Sie schlicht keine haben, gibt es noch eine let­zte Möglichkeit: einen DNA-Test, um Ihren Anspruch auf die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft nachzuweisen.
  • Da die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Blut weit­ergegeben wird, reicht ein DNA-Test eines thailändis­chen Ver­wandten aus, um Ihren thailändis­chen Ausweis zu erhalten.
  • Für diejeni­gen, die Schwierigkeit­en hat­ten, ihre Unter­la­gen auf ein Niveau zu brin­gen, das das Bezirk­samt zufrieden­stellt, ist der DNA-Test der klare Weg.

5) Was wäre, wenn ich aus Thai­land adop­tiert wor­den wäre?

  • Die in Thai­land geboren und dann im Aus­land adop­tiert wur­den, machen einen großen Teil der Men­schen aus, die ihre thailändis­che Staats­bürg­er­schaft wieder­erlan­gen möchten.
  • Aus thailändis­ch­er Sicht bedeutet die Tat­sache, dass Sie im Aus­land adop­tiert und aufgewach­sen sind, NICHT, dass Ihre thailändis­che Staat­sange­hörigkeit erlischt.
  • Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, ist der Prozess zur Wieder­erlan­gung Ihrer thailändis­chen Doku­mente genau der gle­iche, allerd­ings mit einem zusät­zlichen Schritt am Anfang.

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