Ruhestand in Thailand: Leser teilt Erfahrungen zu Eigentum & Nießbrauch

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach über zwei Jahrzehnten Ehe mit einer thailändischen Staatsbürgerin und mehreren Jahren in Großbritannien, während meine Familie in Thailand lebte, möchte ich meine Erfahrungen und Einsichten zu Immobilieneigentum und Nießbrauch für den Ruhestand in Thailand teilen. Diese Themen sind besonders relevant für alle, die ihren Ruhestand in den Jahren 2026/2027 in Thailand planen.

Meine Frau und ich besitzen derzeit drei Immobilien in Thailand: eine Eigentumswohnung in Bangkok, die auf meinen Namen registriert ist, sowie zwei Häuser in Jomtien, die auf den Namen meiner Ehefrau eingetragen sind. Nach thailändischem Recht dürfen Ausländer Eigentumswohnungen besitzen, sofern der Anteil ausländischer Eigentümer in einem Condominium-Komplex 49 % nicht übersteigt. Dies macht den Besitz der Wohnung in Bangkok rechtlich unkompliziert. Landbesitz ist für Ausländer jedoch stark eingeschränkt, weshalb die Häuser auf den Namen meiner thailändischen Ehefrau registriert sind, eine gängige Praxis für ausländische Ehepartner.

Der Nießbrauch ist ein wichtiges Instrument für Ausländer in Thailand. Er erlaubt es, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge (z. B. Mieteinnahmen) zu beziehen, ohne Eigentümer zu sein. Dies ist besonders nützlich für Immobilien, die auf den Namen eines thailändischen Ehepartners registriert sind, wie unsere Häuser in Jomtien. Der Nießbrauch muss beim Landamt registriert werden, um rechtlich bindend zu sein, und kann entweder für das Leben des Nutznießers oder für maximal 30 Jahre gewährt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die Bedingungen klar zu definieren und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Die steuerlichen Aspekte sind ein weiterer wichtiger Punkt. Seit 2024 unterliegt ausländisches Einkommen, das von Steuerresidenten (Personen, die mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand verbringen) nach Thailand überwiesen wird, der Einkommensteuer, sofern es im selben Jahr oder später überwiesen wird. Einkommen, das vor 2023 in einem ausländischen Konto hinterlegt wurde, ist jedoch steuerfrei, wenn es z. B. 2024 oder 2025 überwiesen wird, vorausgesetzt, dies kann durch Bankunterlagen nachgewiesen werden. Mieteinnahmen aus einem Nießbrauch sind ebenfalls steuerpflichtig, wenn sie in Thailand erzielt werden. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist daher entscheidend, um die Steuerlast zu minimieren.

Die thailändischen Immobilien- und Steuergesetze ändern sich regelmäßig, wie die jüngsten Änderungen zur Besteuerung ausländischen Einkommens zeigen. Daher empfehle ich, sich regelmäßig über aktuelle Vorschriften zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie planen, Ihre Immobilien für die Altersvorsorge zu nutzen. Durch eine strategische Planung können Sie sicherstellen, dass Ihre Investitionen geschützt sind und Ihr Ruhestand in Thailand sorgenfrei verläuft.

Ich möchte betonen, dass ich meine Informationen dem Wochenblitz überlassen habe und keinerlei finanzielle Bestrebungen habe, hoffe aber, meine Erfahrungen bieten hilfreiche Einblicke für andere, die ihren Ruhestand in Thailand planen. Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten nutzen, die dieses wunderbare Land bietet, und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig beachten.

Mit freundlichen Grüßen,
Fridolin H.

Der Leserbrief wurde redaktionell behutsam überarbeitet, wobei Inhalt und Aussage des Verfassers unverändert erhalten blieben. Für die Richtigkeit der angegebenen Informationen übernimmt die Redaktion keine Haftung. Reaktionen und Kommentare bitten wir ausschließlich über die Kommentarfunktion auf unserer Facebook-Seite oder in unserem Online-Forum zu teilen. Antworten per E-Mail können aus zeitlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

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3 Kommentare zu „Ruhestand in Thailand: Leser teilt Erfahrungen zu Eigentum & Nießbrauch

  1. Es stimmt nicht ganz was da geschrieben wurde. Einkommen das vor 2024 (nicht 2023) erzielt wurde und erst in den Folgejahren nach Thailand verbracht wurde ist für Steuerresidenten (180+ Tage) in Thailand EK-steuerfrei. Dieses Privileg wurde mit Verwaltungsakt beginnend mit dem Steuerjahr 2024 gestrichen. Überweise ich mir Auslands-Einkommen das ich nachweislich 2023 oder früher erzielt habe, dann ist das nach wie vor steuerfrei. Wie man diesen Nachweis führen könnte, weiß ich allerdings auch nicht im Detail. Aber das Ganze soll ja angeblich jetzt wieder geändert werden und Auslands-Einkommen für die Jahre 2025+26 komplett von der EK-Steuer befreit werden. Mal abwarten, ob’s wirklich kommt. Angeblich im September….

  2. Wurde denn irgendein Ausländer wegen der Steuer schon angeschrieben ?wenn nicht dann einfach die News ignorieren und gut ist. Man sollte das deutsche Pflichtbewusstsein genauso ablegen in Thailand.
    Denn Rechte hat man ja dort genauso wenig.

Kommentare sind geschlossen.